Zollrecht - Anhebung der zollrechtlichen Freigrenze für umsatzsteuerfreie Einfuhren aus Drittländern auf 150 Euro

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Ondersteunend 51 in Duitsland

De petitie is afgesloten

51 Ondersteunend 51 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Freigrenze für umsatzsteuerfreie Einfuhren aus Drittländern von z. Zt. € 22 (inklusive Versandkosten) auf € 150 zu erhöhen.

Reden

Die zur Zeit bestehende Freigrenze für umsatzsteuerfreie Einfuhr beträgt € 22 inklusive Versandkosten. Ab einem Abgabenbetrag von € 5 für Privatpersonen und € 10 für Gewerbetreibende wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Angesichts des damit verbundenen Personalaufwands ist diese Freigrenze nicht wirtschaftlich. Jede einzelne Sendung wird- durch einen Mitarbeiter beim Zoll eingelagert- der Empfänger erhält eine Benachrichtigung per Post- der Empfänger muss im Zollamt zur Anmeldung und erhält eine Wartenummer- die Sendung wird aus dem Lager geholt- die Ware wird von einem weiteren Beamten im Beisein des Empfängers geprüft- Ggf. wird die Zolltarifnummer recherchiert und ein Zollbescheid erstellt (Zeitaufwand i.d.R. mindestens 10 Minuten)- die Zahlung wird von einem weiteren Beamten entgegen genommen- die Ware wird an den Empfänger ausgeliefertEs ist nicht darstellbar, wie dieser Ablauf bei einer Freigrenze von € 5 auch nur annähernd kostendeckend sein soll. Die Abholung von Sendungen aus dem Zoll ist zudem für den Empfänger teilweise mit erheblichem Zeitaufwand verbunden.Bis zu einem Betrag von € 150 werden keine Einfuhrzölle erhoben. Es ist naheliegend und sinnvoll, diese Grenze auch für die Einfuhrumsatzsteuer festzulegen.

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