Reģions: Vācija

Zulassung von Anhängern oder Wohnmobilen nur bei Nachweis eines Stellplatzes

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
80 Atbalstošs 80 iekš Vācija

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird gefordert, dass Anhänger oder Wohnmobile künftig nur noch zugelassen werden, wenn hierfür ein geeigneter Stellplatz nachgewiesen werden kann. Zudem sollte § 12 Absatz 3 b der Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend angepasst werden, dass das Abstellen abgekoppelter Anhänger im öffentlichen Verkehrsraum nur noch maximal eine Woche erlaubt, es sei denn, dass hier spezielle Parkplätze ausgeschildert sind. Dies ist analog auf abgestellte Wohnmobile anzuwenden.

Pamatojums

Anhänger und Wohnmobile erfreuen sich in den letzten Jahren zunehmender Beliebtheit. Dabei ist zu beobachten, dass Anhänger und Wohnmobile im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und dabei die Regelungen des § 12 Abs. 3b StVO missachtet oder unterlaufen werden, da von den Kommunen kaum diesbezügliche Kontrollen erfolgen. Das Unterlaufen erfolgt, indem ein Anhänger oder ein Wohnmobil minimal fortbewegt wird, um den erneut legal zwei Wochen abgestellt werden zu dürfen. Straßen und Parkstreifen oder Mehrzweckstreifen werden aus Steuergeldern finanziert, um dem öffentlichen Verkehr zu dienen. Diese Flächen sind nicht als häufig kostenfreie Parkplätze auf Kosten der Allgemeinheit der Steuerzahler zu betrachten. Insgesamt sollte die Parkraumbewirtschaftung in Deutschland verändert und grundsätzlich kostenpflichtig werden. In einem weiteren Schritt ist denkbar, bei der Zulassung einer Kraftfahrzeugs ebenfalls den Nachweis eines geeigneten Parkplatzes zu verlangen. Dabei sollten diese Parkplätze entweder außerhalb des öffentlichen Verkehrsraum liegen oder z.B. in Parkzonen generell einer Kostenpflicht unterliegen. Eine derartige Parkraumbewirtschaftung soll dazu führen, dass Straßen, die aus Steuergeldern für die Allgemeinheit finanziert werden, nicht weiter als kostenfreier individueller Parkraum genutzt werden dürfen. Damit würde die Mobilität insgesamt in den Städten verbessert und der gesamte Verkehr flüssiger.

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Jaunumi

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Im Gegenteil. § 12 Abs. 3b gehört ersatzlos gestrichen. Für einen Anhänger / Wohnmobil werden ebenso Kfz- Steuern entrichtet wie für (alle anderen) Kfz. Daher sollte einem Anhänger genauso ein Recht für die Nutzung der Straße zustehen.

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