Zulassung zum Straßenverkehr - Anerkennung von "roten Kfz.-Kennzeichen" auch in Belgien

Verzoeker niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag

86 handtekeningen

De petitie is afgesloten

86 handtekeningen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags.

Het verzoekschrift is gericht aan: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Verkehrsministerium mit Belgien ein Abkommen zustande bringt, dass die roten Nummernschilder der deutschen Autohändler in Belgien anerkannt werden. Anlass für die Petition ist , dass die belgische Polizei wegen des fehlenden Abkommens Jagd auf deutsche "rote Nummernschilder" macht, Eine Geldstrafe kassiert und das Fahrzeug nicht weiter fahren lässt. Es muss dann für viel Geld per Huckepack aus Belgien gebracht werden.

Reden

Es geht darum, dass gebrauchte Autos aus England vom Händler mit roten Nummern geholt werden können. Die Versicherung ist damit gewährleistet, auch in Belgien. Beantragung, und Herstellung von Exportschildern in England ist umständlich und teuer und nimmt zuviel Zeit in Anspruch, sodass sich der Handel am Ende nicht lohnt.

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 30-05-2012
Collectie eindigt: 26-07-2012
Regio: Duitsland
Categorie:  

Nieuws

  • Helmut HillenbrandZulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition
    1. der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
    Stadtentwicklung – als Material zu überweisen,
    2. dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Anerkennung des deutschen roten Kurzzeitkennzeichens für
    Kraftfahrzeuge in Belgien gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Autohändler
    für den Import gebrauchter Kraftfahrzeuge (Kfz) aus England aus
    Versicherungsgründen das rote Kurzzeitkennzeichen benutzten. Da dieses in
    Belgien nicht anerkannt sei, „kassiere“ die belgische Polizei Geldstrafen und
    untersage die Weiterfahrt des Kfz, das dann für viel Geld per „Huckepack-Verfahren“
    aus Belgien gebracht werden müsse.
    Zu der Eingabe, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt
    wurde, liegen dem Petitionsausschusses 86 Mitzeichnungen und
    39 Diskussionsbeiträge vor.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der von der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Dem Petitionsausschuss ist das mit der Petition geschilderte Problem bekannt. Er
    weist darauf hin, dass entsprechend der „Erläuternden Mitteilung der
    EU-Kommission vom 14. Februar 2007 zu den Zulassungsverfahren für Kfz, die aus
    einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht werden“, die Mitgliedstaaten
    Kurzzeitzulassungen und Händlerkennzeichen anderer Mitgliedstaaten unter

    bestimmten Voraussetzungen gegenseitig anerkennen sollen. Daher kann die
    Überführung eines Fahrzeugs aus dem EU-Ausland nach Deutschland mit einem
    ausländischen Überführungskennzeichen erfolgen. Aber es besteht kein Anspruch
    auf die Anerkennung des deutschen roten Händlerkennzeichens im Ausland, da es
    nicht den internationalen Vorgaben entspricht. Daher hat das Bundesministerium für
    Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) alle europäischen Mitgliedstaaten
    angeschrieben und gebeten, deutsche Kurzzeitkennzeichen anzuerkennen. Aus den
    meisten Mitgliedstaaten, so auch aus Belgien, erfolgte keine Zustimmung.
    Da die Europäische Kommission vor Kurzem einen Vorschlag für eine „Verordnung
    des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Verbringung
    von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kfz innerhalb des Binnenmarktes“
    vorgelegt hat und sich das BMVBS darüber hinaus für die Schaffung eines
    europäischen Überführungskennzeichens einsetzt, sind derzeit keine weiteren
    bilateralen Abstimmungen, z. B. mit Belgien, zur Anerkennung des
    Kurzzeitkennzeichens vorgesehen.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt, die Petition der Bundesregierung – dem BMVBS –
    als Material zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten, damit sie
    bei den Verhandlungen zur Vereinfachung von Kfz-Überführungen innerhalb Europas
    und den Bemühungen um die Einführung eines europäischen
    Überführungskennzeichens mit einbezogen wird.

    Begründung (PDF)

Es wäre wirklich notwendig für Händler diese Abmachung zu verwirklichen. Der Aufwand Exportkennzeichen zu bekommen und unsichere Rechtslage bringen einzelne Personen in höchste Not. Und das trotz allen Guten Willens und ordentlicher EU weiter Versicherung. Fragt sich warum gerade die Händlerkennzeichen bei allen EU vereinheitlichungen vergessen wurden. ???

KFZ-Kennzeichen sind in Belgien gar nicht rot!!! Vielmehr sind die Kennzeichen, ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland, weiss. Lediglich die Ziffern und Buchstaben auf den KFZ-Kennzeichen in Belgien haben eine rubin-rote Farbe.

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