141 imzalar
Dilekçe reddedildi
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, die in § 64 a Straßenverkehrs-Zulassungsordnung für Fahrräder formulierte Beschränkung an Warnschallzeichen aufzuheben. Neben mindestens einer helltönenden Klingel mögen weitere Schallzeichen als Ausrüstung an Fahrrädern zulässig sein, sofern diese keine Dauertongeber sind und sofern diese in einer Gefahrensituation angemessen eingesetzt werden.
Gerekçe
In Anbetracht des gegenwärtigen Verkehrssituation im insbesondere innerstädtischen Raum ist eine Beschränkung auf Klingeln als Warntongeber für Fahrräder eine unnötig Leib und Leben gefährdende Beschränkung. Für Fahrradfahrer als Fahrzeugführer im öffentlichen Verkehr ist mit einer Klingeln keine sinnvolle Warnmöglichkeit gegeben, um im umgebenden Motorverkehr auf eine Gefahrensituation akustisch hinzuweisen. In Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz ist daneben nicht ersichtlich, weswegen Fahrradfahrer gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmern im Einsatz von Warntongebern eingeschränkt sein sollten - insbesondere in Anbetracht der grösseren Vulnerabilität von Fahrradfahrern.Eine Einschränkung der Warntongeber auf Grund von Lärmschutzgründen ist nicht begründbar in Anbetracht der nicht punktuellen Lärmbelastung des generellen Kraftfahrzeugverkehrs und sowie der Zulässigkeit von Schallzeichen von dort bis zu 105 dB.Zum Schutze schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Fußgängern sollte die Nutzung von weiteren Signalgebern neben einer Klingel der Situation angemessen sein. Aufgrund der allgemeinen Rücksichtsnahme sollten Dauertongeber ausgeschlossen sein.Ansonsten sollte § 64a mit § 55 StVZO harmonisiert werden für Fahrräder.
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
01.11.2017
Dilekçe biter:
14.12.2017
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
-
Pet 1-19-12-9210-000129 Zulassung zum Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die in § 64a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
geregelte Beschränkung für Warnschallzeichen an Fahrrädern aufzuheben und
weitere Schallzeichen zuzulassen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 142 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens... daha ileri
tartışma
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