Terület: Németország
 

Zulassung zum Straßenverkehr - Ausweis-Kopie bei Zulassung durch Händler oder Dritte

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag

117 Aláírások

A beadványt elutasították.

117 Aláírások

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2011
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

A petíció címzettje: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das KFZ Zulassungen durch Händler oder Zulassungsdienste nicht mehr mit dem Originalausweis des neuen KFZ-Besitzer vorgelegt werden müssen. Es muss ausreichend sein eine Kopie des Ausweis mit ggf. eine Unterschrift auf der Kopie, der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Indoklás:

Durch eine Zulassung eines erworbenen KFZ wurde ich vom Händler darauf hingewiesen, dass er zur Anmeldung den Original Ausweis oder Reisepass der Zulassungbehörde vorlegen muss. Eine Kopie ist nicht ausreichend. Da von mir nicht täglich Fahrzeuge zugelassen werden und bisher die Vollmacht ausreichend war, bin ich sehr überrascht über diese Vorgehensweise. Der Personalausweis bzw. Reispass ist nach Deutschen Recht ein Dokument, was auch von den Behörden eingezogen werden kann oder auf Verlangen vorgelegt werden muss. Deshalb ist es mir unverständlich das dieses Dokument, nach Vorgabe der Behörde, einer fremden Person übergeben werden soll Es können alle Daten entnommen werden und bei dem neuen Digitalen Ausweis zusätzlich die Daten, auch wenn illegal ausgelesen und Missbraucht werden. Dies widerspricht meiner Auffassung auch dem Datenschutz, dann kann auch eine Behörde verlangen das ich eine 2. Person meine EC-Karte aushändige! Dieses Vorgehen kann nicht gewollt und gebilligt sein. Deshalb fordere ich die Abschaffung der Vorgaben der Behörde und zu einer Rückkehr der nomalen Kopie. Weiterhin ist auch die KFZ-Haftpflichtversicherung mit der Doppelkarte (bzw. EVB-Nummer) erforderlich und der Bankeinzug der KFZ-Steuer durch das Finanzamt. Dort werden bereits genügend Daten erfasst und Preisgegeben die eine Legitimität nachweisen. Ich verstehe deshalb diese Voraussetzungen nicht, es hat nichts mit dem sogenannten Bürokratieabbau zu tun sondern ist zunehmends Befrermdlich.

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A petíció részletes meghatározása

Petíciót indítottak: 2011. 09. 20.
Gyűjtés vége: 2011. 11. 18.
Terület: Németország
Kategória:  

Ùjdonságok

  • Markus BockZulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Eingabe wird eine Änderung des § 6 Abs. 1 Fahrzeugverordnung gefordert,
    damit bei Kraftfahrzeugzulassungen durch Händler oder Zulassungsdienste nicht
    mehr die originalen Ausweisdokumente des neuen Kraftfahrzeugbesitzers vorgelegt
    werden müssen.
    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 117 Mitzeichnungen und
    44 Diskussionsbeiträge vor.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, es sei nicht
    nachvollziehbar, dass der Käufer eines PKW dem Autohändler seinen Reisepass
    oder Personalausweis zur Vorlage bei der KFZ-Zulassungsstelle überlassen müsse.
    Es bestünde die Gefahr von Datenmissbrauch. Es solle stattdessen die Vorlage von
    Ausweiskopien erlaubt werden. Zudem würde die KFZ-Steuer durch das Finanzamt
    verpflichtend per Bankeinzug erhoben und die KFZ-Haftpflichtversicherung sei
    anhand der Versicherungs-Doppelkarte nachzuweisen. Demnach lägen
    ausreichende Legitimitätsnachweise vor.
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen eine Stellungnahme des
    Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eingeholt. Das
    Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung dieser
    Stellungnahme wie folgt dar:
    Zunächst weist der Ausschuss darauf hin, dass in der Fahrzeug-
    Zulassungsverordnung (FZV) für einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges
    weder bei der Beantragung durch den Halter selbst noch bei Antragstellung durch

    einen Händler oder Zulassungsdienst die Vorlage eines Identifikationsdokuments des
    Halters im Original ausdrücklich gefordert wird.
    Bei der Antragstellung sind gemäß § 6 Abs. 1 FZV die Daten des Fahrzeughalters
    anzugeben. Bei natürlichen Personen sind dies Familien-, Geburts- und Vornamen,
    vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener
    Ordens- oder Künstlername, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Anschrift des
    KFZ-Halters. Diese Angaben sind nur auf Verlangen nachzuweisen. Ob und in
    welcher Form ein solcher Nachweis verlangt wird, liegt allein in der Entscheidung der
    zuständigen Zulassungsbehörde.
    Das Zulassungsrecht für Fahrzeuge ist zwar durch ein Bundesgesetz geregelt, die
    Ausführung obliegt jedoch den Bundesländern.
    Zudem betont der Petitionsausschuss, dass es dem KFZ-Erwerber freisteht, die
    Anmeldung seines PKW selbst vorzunehmen oder die Service-Leistung eines Dritten
    zu beanspruchen und diesem die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
    abzuschließen, da dem Anliegen nicht gefolgt werden kann.

    Begründung (PDF)

Bin gerade in der selben Situation und sehr verwundert. Mit der Praxis wird m.E. seit 6 Jahren gegen geltendes Recht verstoßen. Das Personalausweisgesetz untersagt, das Dokumente an Dritte herausgegeben dürfen. Zulassungsdienste betreiben demnach ein rechtwidriges Geschäftsmodell, so lange die Zulassung weiterhin auf das Originaldokument bestehen. Also entweder Regel ändern oder kein Zulassungsservice mehr

Még nincs CONTRA érv.

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