Reģions: Vācija

Zulassung zum Straßenverkehr - Künftige Bestimmung des vierteljährlichen Turnus der Sicherheitsprüfung für Omnibusse nach Fahrleistung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Sākās 2016
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Turnus der vierteljährlichen Sicherheitsüberprüfungen gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beim Omnibusverkehr nach Fahrleistung und nicht wie bei der Hauptuntersuchuchung nach Zeit zu legen.

Pamatojums

Seit dem 1. Dezember 1951 ist es in Deutschland Pflicht, in regelmäßigen Abständen eine Hauptuntersuchung (HU) an Kraftfahrzeugen durchführen zu lassen, gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).Davon sind natürlich auch Kraftomnibusse betroffen. Aber anders als bei den Personenkraftwagen, wo die erste Hauptuntersuchung drei Jahre nach der ersten Zulassung fällig wird und danach dann alle zwei Jahre, müssen Kraftomnibusse (KOM) von Beginn an alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung. Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen müssen sich in vorgegebenen Abständen zusätzlich noch einer Sicherheitsprüfung (SP) unterziehen. So haben Neufahrzeuge bis zur dritten HU immer eine SP dazwischen. Das bedeutet, dass diese Fahrzeuge alle 6 Monate entweder einer HU oder aber einer SP-Prüfung unterzogen werden.Nach dem dritten Jahr geht es dann im vierteljährlichen Rhythmus weiter. Darauf folgen auf jede HU im Abstand von 3 Monaten 3 Sicherheitsprüfungen.In den letzten Jahren wurden von den Fahrzeugherstellern immer mehr Sicherheitssysteme verbaut. Hierunter fallen z. B. Antiblockiersysteme, elektronisch geregelte Bremsanlagen oder aber elektronische Fahrzeugstabilitätskontrollen. Um diese Sicherheit aber auch zu gewähren, müssen diese Systeme regelmäßig auf Funktionalität überprüft werden. Aber auch herkömmliche Einrichtungen müssen bei einer Sicherheitsprüfung unter die Lupe genommen werden. Hierzu zählen insbesondere:•Die Bremsanlage•Räder und Reifen•Die Lenkung•Fahrgestell und Achsen•Schließkraftmessungen der Fahrgasttüren•AuspuffanlageGrundsätzlich sind diese Bestimmungen begrüßenswert und nachvollziehbar. Nicht mehr nachzuvollziehen ist es allerdings, warum hier Busse, die pro Tag 1000 Kilometer fahren (z. B. Fernreisebusse) gleich behandelt werden, wie Ersatzbusse, die nur zum Einsatz kommen, wenn ein anderes Fahrzeug in der Werkstatt steht und vielleicht in drei Monaten eine Fahrleistung von 250 Kilometer aufweisen.Sinnvoller, auch im Hinblick auf das Motiv der Gesetzgebung „Sicherheit im Omnibusverkehr“ wäre es doch den Turnus der Sicherheitsüberprüfungen bei Bussen nach Fahrleistung und nicht wie bei der HU nach Zeit zu legen. Das würde die Sicherheitsstandards wesentlich erhöhen und insbesondere kleinere Unternehmen von den hohen Kosten die diese Bestimmung auslöst, entlasten.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 25.04.2016
Petīcija beidzas: 20.06.2016
Reģions: Vācija
Kategorija:

Jaunumi

  • Pet 1-18-12-9210-032353

    Zulassung zum Straßenverkehr


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, den Turnus der vierteljährlichen Sicherheitsprüfung bei
    Omnibussen nach Fahrleistung und nicht wie bei der Hauptuntersuchung nach Zeit zu
    legen.
    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 21 Mitzeichnungen und 5 Diskussionsbeiträge
    vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt gesondert
    eingegangen werden kann.
    Zur Begründung... vairāk

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