Pro Carfreitag / Ras in den Mai gegen die Allgemeinverfügung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Martin Richard

662 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

662 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bürgermeister Martin Richard

Gegen die „Allgemeinverfügung“ für den 30. April

Begründung

die Stadt Limburg hat per „Allgemeinverfügung“ für den 30. April und die ersten beiden Stunden des 1. Mai praktisch jede Anwesenheit von Fahrzeugen aus der „Tunerszene“ im Stadtgebiet Limburgs verboten und bedroht Zuwiderhandlungen mit hohen Bußgeldern und Nebenkosten. Dieses Verbot in seiner allumfassende Geltung und insbesondere seine Begründung verursachen bundesweites Aufsehen und große Empörung, nicht nur in der „Tunerszene“, sondern auch bei Unbeteiligten, die darin einen massiven Eingriff in Grundrechte sehen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.04.2015
Sammlung endet: 03.05.2015
Region: Limburg an der Lahn
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • (Quelle: Dom-Zoo-Limburg, https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=438063316360377&id=401932596640116&fref=nf)

    24 STUNDEN FRIST FÜR LM
    Genau so lange hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Stadt Limburg eingeräumt, um zu der erlassenen "Allgemeinverfügung" Stellung zu nehmen.
    Gelingt es dem (nicht vorhandenen) Rechtsamt der Stadt nicht, die Richter von den behaupteten Gefahren und der Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu überzeugen, wird das Verbot aufgehoben...
  • (Quelle: Dom-Zoo-Limburg, https://www.facebook.com/401932596640116/photos/a.408202922679750.1073741828.401932596640116/437344439765598/?type=1&comment_id=437511823082193¬if_t=like)

    Überraschend schnell und ausführlich hat der erste Bürgermeisterkandidat zum Verbot des Tunertreffs "Ras in den Mai" reagiert.
    Hier sind die Antworten von Dr. Marius Hahn.

    Frage: Halten Sie dieses Verbot für sinnvoll?

    Hahn: Das Verbot ist viel zu weitgehend und somit nicht sinnvoll.

    Frage: Halten Sie dieses Verbot für verhältnismäßig und angemessen?

    Hahn: Das Verbot ist viel zu unbestimmt und greift ohne Unterscheidung in Rechtsgüter ein. Es ist bereits auf der ersten Prüfungsstufe der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht erforderlich bzw. geeignet, den Verkehr am ICE-Gebiet und in der gesamten Stadt sinnvoll zu regeln. Im Übrigen bietet die StVO bzw. das StGB ein gutes Instrumentarium, im Einzelfall die Rechtsgüter der Bürger zu schützen. Auch die Polizei wird sicherlich ein Problem haben, neben den anderen mannigfaltigen Aufgaben noch die zahlreichen Verstöße gegen die Verordnung zu ahnden.

    Frage: Halten Sie dieses Verbot für juristisch haltbar?

    Hahn: Die zu allgemein gehaltene Verfügung greift ohne Differenzierung in zu viele Rechtsgüter ein und dürfte daher schwer rechtlich zu halten sein.

    Frage: Hätte es mit Ihnen als Bürgermeister ein solches Verbot gegeben?

    Hahn: Als Bürgermeister ist ein generelles Verbot für mich immer die ultima ratio ("das letzte Mittel"). Jetzt werden viele friedliche Tuner bestraft, weil man von städtischer Seite Probleme bei einigen wenigen sieht. Das ist vollkommen unverhältnismäßig und das falsche Zeichen. Es hätte sicherlich die Möglichkeit gegeben, unter Auflagen und mit festen Ansprechpartnern die Veranstaltung durchzuführen. Eines sollte dabei aber allen klar sein: Die Veranstaltung muss sich im Rahmen der Gesetze bewegen und Verstöße werden sofort geahndet. Ein Freibrief zum Rasen und für die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern darf es nicht geben.

    Frage: Wendet man die Begründung dieses Verbots auf Veranstaltungen aller Art an, sind solche in Limburg in Zukunft überhaupt noch genehmigungsfähig bzw. müssen sie nicht im Zuge der Gleichbehandlung generell verboten werden?

    Hahn: Man muss sicherlich den Einzelfall sehen. Art. 3 des Grundgesetzes erstreckt sich nicht auf fehlerhafte Rechtsauslegung - es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Allerdings hat die Stadt mit diesem starren Instrumentarium überzogen und sicherlich werden andere den Straßenverkehr belastende Veranstaltungen bei Anlegung der in der Verfügung geltenden Maßstäbe anders betrachtet werden müssen. Man sollte noch einmal Alternativen prüfen.

NUR dann, wenn dadurch in der Summe das jeweilige Fahrzeug umweltfreundlicher wird. Beispiel für gutes Tuning wäre die Abregelung der Höchstgeschwindigkeit. Oder ein Tuning, das die Lärmemission gegenüber des umgebauten Standardfahrzeuges verringert und ähnliche sinnvolle umeltfreundliche Tunings.

Das ist das erste mal, dass ich von dieser Verfügung höre. "Bundesweites Entsetzen" ist dann doch etwas anderes. Und mit Grundrechten argumentieren, während viele in der Szene durch Rücksichtslosigkeit die Rechte anderer mit Füßen treten ist schon echt dreist. Aber da sie schon mit Grundrechten argumentieren: ALLE Grundrechte (außer Art. 1) lassen sich einschränken, wenn das entsprechend begründet werden kann. Im vorliegenden Fall dürften das wohl Hinweise auf Verkehrsvergehen und Straftaten sein.

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