Petition richtet sich an:
Hessischen Landtag
Im Landkreis Fulda sind 80 kleine Wasserkraftwerke (5 KW - 200 KW) erfasst. Durch den Erlass "Regelung zur Ermittlung der Mindestwasserführung in Ausleitungsstrecken hessischer Fließgewässer" vom 15.12.2016 soll ein guter ökologischer Zustand im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Jedoch führt die drastische Erhöhung der Mindestwassermengen zur Existenzgefährdung vieler kleiner Wasserkraftanlagen.
Die Wasserkraftbetreiber engagieren sich im öffentlichen Interesse für die Erzeugung grüner, CO2 neutraler und zuverlässiger Energie. Diese Betreiber sind keine großen Konzerne oder wohlhabende Leute, sonder eher normale Bürger die eine meist unter Denkmalschutz stehende Mühle erhalten wollen. Der erzeugte Strom wird zumeist für den eigenen Bedarf und auch für die örtliche Versorgung über die Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. Damit wird regional Strom erzeugt (ohne teure Stromtrassen). Ebenso haben diese Betreiber bereits hohe Investitionen getätigt um die Mühlen am laufen zu halten. Durch die Neuregelungen stehen diese Investitionen in keinem Verhältnis zum erzeugten Storm, wobei bereits aktuell meist kein oder nur ein sehr kleiner Gewinn erwirtschaftet wird.
Durch die Reinigung der Mühlenzuläufe werden die Bäche vom Müll gereinigt der tagtäglich in die Bäche gelangt. Ebenso ist den Mühlenbetreibern ein intaktes Ökosystem wichtig, wobei bereits heute durch die Mühlzuläufe neue Ökosysteme für Tiere und Pflanzen geschaffen wurden. Es geht hier nicht um die Fischtreppen, welche selbstverständlich zu errichten sind.
Die meisten Mühlen, die durch die Neuregelung nicht mehr rentabel wären, haben Ihren Ursprung im Mittelalter und stellen damit auch einen wichtigen Bestandteil unserer Kulturlandschaft dar. Es wäre schade wenn diese Bauwerke verschwinden würden.
Begründung
Bitte unterstützt diese Petition damit die Wassermühlen die wir bei uns kennen und lieben gelernt haben weiterhin erhalten können bzw. uns an diesen erfreuen können.
Wäre es nicht schade wenn unsere Kinder Wassermühlen nur noch aus Büchern kennen?
Die Gewässerökologie liegt auch uns Wassermühlenbetreibern am herzen, wir schaffen bereits heute Lösungen um die Durchwanderbarkeit der Gewässer zu gewährleisten und stellen bereits heute sicher das genügend Wasser im Bachlauf verbleibt. Daher ist eine Neuregelung nicht notwendig, da diese die örtlichen Gegebenheiten vor Ort und auch den Denkmalschutz nicht berücksichtigen.