Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ich, wie millionen Andere auch, fordern die Rücknahme des Kuttenverbot.
Begründung
Das Tragen einer Kutte ist nicht kriminell und hat auch keinen kriminellen Hintergrund oder ist automatisch mit kriminellen Handlungen verbunden oder zu verbinden. Vielmehr ist das Tragen einer Kutte der Ausdruck eines bestimmt Lebensgefühl und / oder Zugehörigkeit zu bestimmten Interessengemeinschaften,Gruppen oder Vereinen, sei es im Berich Musik, Fußball, Motorrad u.s.w. Es ist auch ein Symbol des Zusammenhalt und der gegenseitigen Hilfe, bzw. Hilfsbreitschaft und Verbudenheit und gehört zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Daher ist ein Verbot meiner Meinung nach ein Verstoß, gegen Art.2 GG