Die petisie is gerig aan:
Landtag Brandenburg
Die vom Land Brandenburg im KAG zu verantwortende Gleichstellung aller zum Anschluß verpflichteten Grundstücksbesitzer, erst mit dem Inkrafttreten der Satzung angeschlossen worden zu sein benachteiligt die seit Jahrzehnten bereits angeschlossenen Grundstücks-besitzer, die damit den jahrzehnte alten bezahlten Anschluß erneut bezahlen müssen. Das Land Brandenburg muss allen Altanschließern die erneute Gebühr erstatten oder per Novellierung des Gesetzes den Wasserversorger zur kostenfreien Kompletterneuerung des Wasseranschlusses gemäß dem bereits bezahlten fiktiven Neuanschluß verpflichten. Gleichzeitig. ersatzweise auch alternativ. ist eine Gewährleistungsfrist für öffentlich-rechtliche Wasserversorger analog den Gewährleistungen privater Unternehmen bezüglich der Haltbarkeit der abgerechneten Installationsleistungen ab Herstellungsdatum zu erbringen. Für nicht erneuerte Wasseranschlüsse muss der Gesetzgeber eine erhöhte Frist zur Gewährleitung gemäß der üblichen Haltbarkeit von vergleichbaren Neuanschlüssen im Gesetz festschreiben. Das Gesetz muß rückwirkend zum Beginn geändert werden, um alle benachteiligten Bürger gleichzustellen.
Rede
Neuanschließer erhalten einen Wasseranschluß auf dem neuesten Stand der Technik mit wenigstens 20 Jahren Ruhe vor Reparaturen. Altanschließer haben ihren Anschluß bereits schon mindestens einmal vor Jahren oder Jahrzehnten bezahlt und besitzen für die selbe Gebühr gegenüber Neuanschließern einen zunehmend maroden Anschluß mit deutlichem Reparaturpotential, welches bei Reparaturen ein weiteres Mal in Rechnung gestellt wird.