S 18/82 - Ansiedlung eines Abfallzwischenlagers und Überprüfung von Bebauungsplänen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

782 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

782 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Bürger vor Giftmüll schützen!!!!!

Kein Zwischenlager für gefährlichen Müll in der Funkschneise 13

Die beantragte Ansiedlung eines Abfallzwischenlagers und einer Behandlungsanlage der Firma ProEntsorga auf dem Gelände der Funkschneise 13 wird abgelehnt. Es sollen dort flüssige und pastöse Abfall- und Gefahrstoffe gelagert und behandelt werden. Durch die

räumliche Nähe zu der ca. 50 - 100 Meter entfernten Wohnbebauung (Eggestraße) sowie der in 300 - 400 Meter entfernten Grundschule und Kita, besteht die Gefahr, dass bei einem Unfall oder Brand eine akute Gefährdung der Bevölkerung eintreten kann. Auch eine Grundwasserverunreinigung auf dem ohnehin schon durch mögliche Altlasten beeinträchtigten Grundstück ist in so einem Fall zu befürchten. Darüber hinaus sind durch eine Ansiedlung der Firma ProEntsorga keine positiven Aspekte für den Stadtteil oder die Stadt zu erkennen. Es werden dort nur wenige Beschäftigte tätig sein und der Firmenhauptsitz ist im niedersächsischen Hambergen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb ausschließlich aus Gründen der Gewinnmaximierung des Betreibers Gefahrstoffe quer durch Bremen an den Hambergen entgegengesetzten Stadtrand verbracht werden, um dann wiederum an der gesamten Stadt Bremen vorbei zum Endlager transportiert zu werden. Des Weiteren ist der Stadtteil Hemelingen schon sehr stark durch Gewerbe- und Lärmemissionen belastet und darf nicht auch noch durch Abfall- und Gefahrstofflager gefährdet werden.

Wir fordern, das Zwischenlager zu verhindern und dazu stehen als Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Den Antrag auf Nutzungsänderung nicht zu genehmigen.

  2. Eine Veränderungssperre zu beschließen (§ 14 BauGB), damit Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB (Nutzungsänderung) nicht durchgeführt werden dürfen.

Im übrigen fordern wir von der Bürgerschaft dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Bebauungspläne der Stadtgemeinde Bremen in Bereichen in denen eine räumliche

Nähe zwischen Gewerbe- und Wohnbebauung besteht, überprüft und geändert oder

aufgehoben werden. Ziel dieser Überprüfung und Änderung soll es ein, dass mögliche Konflikte zwischen gefährdendem und störendem Gewerbe und der angrenzenden Wohnbebauung, von vornherein durch Beschränkungen in den Bebauungsplänen ausgeschlossen werden.

Hans-Peter HölscherJens Dennhardt

Harzer Straße 13Westerholzstraße 42

28307 Bremen28309 Bremen

0170 564 33 930170 543 56 84

hans-peter.hoelscher@spd-bremen.orgjens.dennhardt@spd-bremen.org

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.05.2012
Sammlung endet: 22.06.2012
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 11 vom 5. September 2012

    Der Ausschuss bittet, folgende Petitionen für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S 18/82
    S 18/97

    Gegenstand:
    Ansiedlung eines Abfallzwischenlagers

    Begründung:
    Die Petenten wenden sich gegen die geplante Ansiedlung eines Abfallzwischenlagers in ihrem
    Stadtteil. Sie befürchten eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch giftige und gefährliche
    Abfälle, da sich das Gelände in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung befindet. Die Petition
    wird von 872 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss mehr als 100
    schriftlich eingereichte Unterstützungsunterschriften vor.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme des Senators für
    Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie hat am 19. Juli 2012
    beschlossen, für das hier interessierende Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Dadurch sollen
    die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die gewachsene Gemengelage
    zwischen der Wohnnutzung und dem Gewerbe so zu überplanen, dass ein möglichst schonender
    Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzungen erreicht werden kann. Der Bebauungsplan soll
    das Gewerbegebiet gliedern mit dem Ziel, Betriebe, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
    genehmigungspflichtig sind, auszuschließen. Das würde auch für ein Abfallzwischenlager gelten. Im
    Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die von den Petenten eingebrachten Bedenken
    berücksichtigt.

    Gleichzeitig hat die Deputation eine Veränderungssperre für das Plangebiet beschlossen. Hierdurch
    wird es möglich, die beantragte Genehmigung für das Abfallzwischenlager abzulehnen.

    Begründung (PDF)

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
245 Unterschriften
76 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern