S 19/371: Durchsetzung des Hundeverbots am Unisee

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

4 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

4 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

durchsetzung des Hundeverbots am Unisee Seit jahren ist das proplem bekannt und nichts pasiert Wird alles Schön Geredet in der Bürgerschaft ich vordere einen stelle für Hunde das wir bürger entspannen können am strand in weiteren eine unterstell möglichkeit wenn regen kommt da Petitionen so ausichtsloss sind

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.09.2018
Sammlung endet: 28.10.2018
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 2 vom 8. November 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S 19/371

    Gegenstand:
    Durchsetzung des Hundeverbotes am Stadtwaldsee

    Begründung:
    Der Petent fordert die Durchsetzung des Hundeverbotes am Stadtwaldsee (Unisee) und
    beschwert sich über frei laufende Hunde am Badestrand des Sees. Darüber hinaus bemängelt
    er eine mangelnde Kontrolle der Tierhaltung vor Ort. Die Petition wird von 4 Mitzeichnerinnen
    und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators
    für Umwelt, Bau und Verkehr und des Senators für Inneres eingeholt. Außerdem hatte der
    Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu
    erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Ausschuss sieht die Petition als erledigt an. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat
    mitgeteilt, dass Verstöße gegen die von April bis Ende September geltende Untersagung der
    Mitnahme von Tieren gemäß § 5 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs
    an Gewässern im Land Bremen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und vom Referat
    Wasserrecht geahndet werden würden. Nach Mitteilung des Senators für Inneres wird der
    Stadtwaldsee im Rahmen der alltäglichen Streifentätigkeit durch die Polizei abgedeckt.
    Etwaige Verstöße gegen das bestehende Verbot würden geahndet werden. Mit Einrichtung
    des Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes zum 1. Oktober 2018 sei der See ebenfalls im
    Rahmen des täglichen Streifendienstes bestreift worden. Dabei sei es lediglich vereinzelt zu
    Verstößen gekommen, so dass verstärkte Kontrollen nicht für notwendig erachtet werden.

    Der Petitionsausschuss begrüßt die durch Ordnungsamt und Polizei durchgeführten Kontrollen
    und die Ankündigung des Senators für Inneres, festgestellte Verstöße gegen das Hundeverbot
    weiterhin konsequent zu ahnden. Soweit der Senator für Inneres allerdings mitteilt, dass nur
    vereinzelt Verstöße erfolgt seien, gibt der Ausschuss zu bedenken, dass diese Aussage
    angesichts der gleichzeitig getätigten Äußerung, keine verstärkten Kontrollen durchgeführt
    und keine statistischen Daten zu Verstößen erhoben zu haben, zu relativieren ist. Der
    Ausschuss erwartet daher, insbesondere in den Sommermonaten, zum Schutz von
    Badegästen und Erholungssuchenden eine konsequente Ahndung von Verstößen.

    Begründung (PDF)

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