Sicherheit im Straßenverkehr - Sensorgesteuerte Abschaltung der zusätzlichen Heckbremsleuchten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

58 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

58 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll die automatische Abschaltung der zusätzlichen Heckbremsleuchten sowie der Nebelschlussleuchten an Kraftfahrzeugen mittels Sensoren erreicht werden, wenn das Kraftfahrzeug länger als eine Minute steht und die Scheinwerfer des nachfolgenden Fahrzeugs die Sensoren erfassen.

Begründung

Langes Stehen bei Nacht in einer Autoschlange hinter einem Fahrzeug, dessen Fahrer auf der Bremse steht und dessen Bremsleuchte einen permanent anleuchtet, beeinträchtigt die Sehfähigkeit insbesondere eine Gefährdung bei Stop and Go Verkehr. In der kalten Jahreszeit kommt hinzu, dass die Scheiben leicht beschlagen und dieser Effekt noch verstärkt wird.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.12.2008
Sammlung endet: 03.03.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Rudolf Hellwig Sicherheit im Straßenverkehr Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.03.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung Mit der öffentlichen Petition wird eine Ausrüstung von Kraftfahrzeugen dahingehend
    gefordert, dass zusätzliche Heckbremsleuchten und Nebelschlussleuchten durch
    Sensoren automatisch nach einer Minute abgeschaltet werden, sobald die Schein-
    werfer eines nachfolgenden Fahrzeugs diese erfassen.

    Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Ausschuss 58 Mitzeichnungen und
    47 Diskussionsbeiträge vor.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass permanent leuchtende
    Bremslichter die Sehfähigkeit beeinträchtigten, v. a. bei Stop-and-go-Verkehr in der
    Nacht. Des Weiteren würde dieser Effekt in kalten Jahreszeiten durch beschlagene
    Scheiben noch verstärkt.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Petition verwiesen.

    Die parlamentarische Prüfung kommt unter Berücksichtigung der zu der Eingabe
    eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
    wicklung (BMVBS) zu folgenden Ergebnissen:

    Die technischen Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen von Pkw, Lkw
    und Bussen sind in der Europäischen Union harmonisiert und keiner mitgliedstaatli-
    chen Regelung zugänglich. Aus diesem Grund kann der Deutsche Bundestag keine
    verbindlichen Beschlüsse für die Automobilhersteller zur Ausrüstung von Neufahr-
    zeugen fassen. Stattdessen müssten die zuständigen europäischen Gremien davon
    überzeugt werden, dass die geforderte Sensorik und Steuerung bei der Ausrüstung
    von Neufahrzeugen sinnvoll und notwendig ist.

    Die mutmaßlich höheren Fahrzeugkosten, die im niedrigpreisigen Fahrzeugsegment
    überproportional hoch sind, wären nur bei einem erheblichen Sicherheitsgewinn auf
    der europäischen Ebene politisch durchsetzbar. Solch ein Sicherheitsgewinn scheint
    aber hier nicht gegeben.

    Außerdem weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass durch die aufleuchtenden
    Bremsleuchten andere herannahende Fahrzeugführer rechtzeitig gewarnt und
    schwere Auffahrunfälle verhindert werden können. Dem steht die vom Petenten ge-
    schilderte, möglicherweise eintretende Beeinträchtigung des Sehvermögens eines
    nachfolgenden Fahrzeugführers gegenüber.

    Technisch anzustreben wäre vielmehr eine adaptive Beleuchtung, d. h. eine Dim-
    mung statt Ausschaltung der LED-Bremsleuchten. Wie der Stellungnahme des
    BMVBS zu entnehmen ist, wird sich das Ministerium bei den Automobilherstellern für
    Innovationen in diesem Bereich einsetzen.

    Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Petitionsausschuss das von
    dem Petenten verfolgte Anliegen im Ergebnis nicht zu unterstützen. Er empfiehlt da-
    her, das Petitionsverfahren abzuschließen.

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