Mit der Petition soll die automatische Abschaltung der zusätzlichen Heckbremsleuchten sowie der Nebelschlussleuchten an Kraftfahrzeugen mittels Sensoren erreicht werden, wenn das Kraftfahrzeug länger als eine Minute steht und die Scheinwerfer des nachfolgenden Fahrzeugs die Sensoren erfassen.
Begründung
Langes Stehen bei Nacht in einer Autoschlange hinter einem Fahrzeug, dessen Fahrer auf der Bremse steht und dessen Bremsleuchte einen permanent anleuchtet, beeinträchtigt die Sehfähigkeit insbesondere eine Gefährdung bei Stop and Go Verkehr. In der kalten Jahreszeit kommt hinzu, dass die Scheiben leicht beschlagen und dieser Effekt noch verstärkt wird.
Rudolf Hellwig Sicherheit im Straßenverkehr Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.03.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung Mit der öffentlichen Petition wird eine Ausrüstung von Kraftfahrzeugen dahingehend
gefordert, dass zusätzliche Heckbremsleuchten und Nebelschlussleuchten durch
Sensoren automatisch nach einer Minute abgeschaltet werden, sobald die Schein-
werfer eines nachfolgenden Fahrzeugs diese erfassen.
Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Ausschuss 58 Mitzeichnungen und
47 Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung wird im Wesentlichen angeführt, dass permanent leuchtende
Bremslichter die Sehfähigkeit beeinträchtigten, v. a. bei Stop-and-go-Verkehr in der
Nacht. Des Weiteren würde dieser Effekt in kalten Jahreszeiten durch beschlagene
Scheiben noch verstärkt.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Petition verwiesen.
Die parlamentarische Prüfung kommt unter Berücksichtigung der zu der Eingabe
eingeholten Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung (BMVBS) zu folgenden Ergebnissen:
Die technischen Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen von Pkw, Lkw
und Bussen sind in der Europäischen Union harmonisiert und keiner mitgliedstaatli-
chen Regelung zugänglich. Aus diesem Grund kann der Deutsche Bundestag keine
verbindlichen Beschlüsse für die Automobilhersteller zur Ausrüstung von Neufahr-
zeugen fassen. Stattdessen müssten die zuständigen europäischen Gremien davon
überzeugt werden, dass die geforderte Sensorik und Steuerung bei der Ausrüstung
von Neufahrzeugen sinnvoll und notwendig ist.
Die mutmaßlich höheren Fahrzeugkosten, die im niedrigpreisigen Fahrzeugsegment
überproportional hoch sind, wären nur bei einem erheblichen Sicherheitsgewinn auf
der europäischen Ebene politisch durchsetzbar. Solch ein Sicherheitsgewinn scheint
aber hier nicht gegeben.
Außerdem weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass durch die aufleuchtenden
Bremsleuchten andere herannahende Fahrzeugführer rechtzeitig gewarnt und
schwere Auffahrunfälle verhindert werden können. Dem steht die vom Petenten ge-
schilderte, möglicherweise eintretende Beeinträchtigung des Sehvermögens eines
nachfolgenden Fahrzeugführers gegenüber.
Technisch anzustreben wäre vielmehr eine adaptive Beleuchtung, d. h. eine Dim-
mung statt Ausschaltung der LED-Bremsleuchten. Wie der Stellungnahme des
BMVBS zu entnehmen ist, wird sich das Ministerium bei den Automobilherstellern für
Innovationen in diesem Bereich einsetzen.
Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Petitionsausschuss das von
dem Petenten verfolgte Anliegen im Ergebnis nicht zu unterstützen. Er empfiehlt da-
her, das Petitionsverfahren abzuschließen.