Stellungnahmen: Parlament Hatten

Antwort Anzahl Anteil
Unbeantwortet 29 93,5%
Ich enthalte mich 1 3,2%
Ich lehne ab 1 3,2%

3% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.


Walter Schleef

ist Mitglied im Parlament

Team Hatten, zuletzt bearbeitet am 16.02.2022

Ich enthalte mich.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Team Hatten
Walter Schleef
Fraktionsvorsitzender 16.02.2022

An die Ansprechpartner der „Bürgerinitiative: Rettet den SWO Rasenplatz“.
Frau Dr. Christine Prokop-Scheer und Herrn Eberhard Lürding

Wir hatten uns bereits persönlich zu Ihrem Begehren – Rettet den SWO-Rasenplatz – austauschen dürfen. Sie haben Ihre Petition mit meines Wissens 406 Unterstützenden (davon 382 in Hatten) dem Bürgermeister der Gemeinde Hatten überreicht. Kürzlich wurde ich zusätzlich von der Plattform „open Petition“ zu einer Stellungnahme aufgefordert. Dieser Aufforderung komme ich gerne nach, weil Ihr Einsatz das Selbstverständnis unserer unabhängigen und überparteilichen Wählergemeinschaft – Team Hatten - entspricht: der Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Politik auf Ebene der Gemeinde.
Sie haben in Ihrem Schreiben „offene Fragen zum geplanten Kunstrasenplatz beim SWO“ vorgebracht. Ihre Fragen sind absolut nachvollziehbar. Da die Entscheidung zum Kunstrasenplatz bereits im Jahr 2020 im Gemeinderat getroffen worden war und die Fraktion Team Hatten erst seit November 2021 im Rat vertreten ist, kann ich Ihnen die Argumentation des „alten Rates“, der mit nur zwei Gegenstimmen den Beschluss zum Kunstrasenplatz getroffen hat, nicht mitteilen. Wir waren zu der Zeit schlicht noch nicht im Rat, haben aber versucht, uns nachträglich in die Thematik einzuarbeiten und verfolgen das Thema mit Aufmerksamkeit. Es wäre anmaßend von uns, wenn wir reflexartig davon ausgehen würden, dass die große – parteiübergreifende (!!!) - Mehrheit des alten Rates nicht wusste, warum sie den Kunstrasenplatz beschlossen hatte. Es scheint aber den Bürger:innen nicht ausreichend kommuniziert worden zu sein.
Wir vom Team Hatten sind der Meinung, dass die Gemeinde Hatten vor dem Ratsbeschluss die Bürgerinnen und Bürger unter Einbindung der Fußballvereine hätte deutlich umfangreicher informieren müssen. Dies hätte das gegenseitige Verständnis und Bereitschaft zur gegenseitigen Rücksichtnahme stärken können. Wenngleich letztlich die grundsätzlichen unterschiedlichen Auffassungen zu einem Kunstrasenplatz nicht aufzulösen sind.
Wir vom Team Hatten erwarten, dass der Bürgermeister das Thema im nächsten Rat auf die Tagesordnung nehmen wird und der Ratsvorsitzende den Fraktionen Gelegenheit gibt, deren Standpunkte den Bürgern auf Grundlage Ihrer Beschwerde darzulegen. Vermutlich wird auch das zu keiner einvernehmlichen Lösung führen, aber ggf. zu mehr Verständnis auf allen Seiten. Dazu sollten die von Ihnen geforderten Informationen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein Ziel, mit dem Team Hatten zur Kommunalwahl angetreten war: mehr Bürgerbeteiligung, mehr Transparenz.
Mit besten Grüßen
Walter Schleef


Axel Brammer

ist Mitglied im Parlament

SPD, zuletzt bearbeitet am 15.10.2022

Ich lehne ab.

Sehr geehrter Herr Mitzlaff,
meine Fraktion hat mich gebeten, Ihnen auf Ihre Anfrage zu antworten, zumal ich seit fast 15 Jahren Mitglied im Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages bin. In dieser Zeit war ich an der Bearbeitung von ca. 12.000 Petitionen beteiligt. Seit November 2017 bin ich Vorsitzender dieses Gremiums. Es ist davon auszugehen, dass ich mich im Petitionswesen deshalb etwas auskenne.

Eine Petition ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Alle Bürger und Bürgerinnen haben das Recht, sich über die Politik des Staates zu beschweren oder den Staat um etwas zu bitten.

In Artikel 17 des Grundgesetzes steht:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Das bedeutet:
Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Staat um etwas zu bitten.
Sie haben auch das Recht, sich zu beschweren.
Sie können sich über die Politik des Staates beschweren. Sie wollen dann, dass der Staat etwas macht oder nicht macht. So eine Beschwerde oder Bitte heißt Petition.
Für Petitionen gibt es Regeln:
• Petitionen müssen schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
• Es muss zu erkennen sein, wer sie geschrieben hat.
• Schickt man eine Petition an eine Behörde, die nicht zuständig ist, muss die Behörde die Petition an
die richtige Stelle weiterleiten.
• Behörden oder zum Beispiel der Bundestag müssen eine Petition annehmen. Sie müssen die
Petition bearbeiten.
• Den Bürgerinnen und Bürgern, die sich beschwert haben, ist das Ergebnis mitzuteilen.
• Ein Anspruch auf eine Begründung besteht nicht.

Im Fall des Kunstrasenplatzes ist der Bürgermeister der Gemeinde Hatten der zuständige Ansprechpartner. Er hat nach Rücksprache im Verwaltungsausschuss den Petenten ordnungsgemäß geantwortet.
Die Fraktionen und Fachgremien haben sich seinerzeit die Entscheidung nicht leicht gemacht. Letztendlich hat zwischen den ökologischen, sozialen und ökonomischen Interessen eine Abwägung stattgefunden.
Sofern die Petenten das Ergebnis für unrechtmäßig halten, können sie sich jetzt immer noch an den Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtages wenden. Dieser wird dann prüfen, ob die Entscheidungen des Rates der Gemeinde Hatten ordnungsgemäß zustande gekommen sind.
Es ist durchaus zu begrüßen, wenn es Plattformen gibt, die Bürgerinnen und Bürger bei der Einbringung von Petitionen unterstützten.
Es gibt Bürgerinnen und Bürger, die setzen in eine Petition ihre letzte Hoffnung um eventuell zu ihrem Recht zu kommen. Das Petitionswesen ist ein hohes Gut. Deshalb sollte damit auch mit einer gewissen Seriosität umgegangen werden.
Fragwürdig wird es, wenn Sie die Ratsmitglieder jetzt einzeln anschreiben. Damit starten Sie eine Kampagne. Das hat mit einer Petition nichts mehr zu tun. Mit diesem Verhalten stellen Sie die parlamentarische Demokratie letztendlich infrage. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum die von Ihnen gestellten Fragen von fast allen Ratsmitgliedern nicht beantwortet wurden.
Für mich stellt sich die Frage, wie sich open Petition verhalten würde, wenn die Sportler der Gemeinde Hatten ebenfalls eine Petition mit dem Ziel der Errichtung eines Kunstrasenplatzes einbringen würden. Sie sind ausdrücklich aufgefordert, diese Frage zu beantworten.
Wenn der Gemeinderat sich nämlich auf eine derartige Diskussion einlassen würde, wird er als Entscheidungsgremium praktisch handlungsunfähig.
Das hätte mit parlamentarischer Demokratie nichts mehr zu tun und ist schon gar nicht im Sinne von Artikel 17 des Grundgesetzes.
Mit freundlichem Gruß im Auftrag der SPD-Ratsfraktion
Axel Brammer
---
Sehr geehrter Herr Mitzlaff,
Sie haben immer noch nicht meine Frage vom 26.03.22 beantwortet.
Bekomme ich noch eine Antwort?
Mit freundlichem Gruß
Axel Brammer


Susann Kügler

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Sven Eric Schnitker

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Benjamin Stanke

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Andre Klümpen

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Jürgen Lueken

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Guido Heinisch

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Gerrit Edelmann

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SPD

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Uwe Hollmann

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Markus Wolf

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Dr. Johannes große Beilage

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Bündnis 90/Die Grünen

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Karin Mayer-Rosenbohm

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Bündnis 90/Die Grünen

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Adolf Oltmann

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Bernhard Collin

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CDU

zuletzt angeschrieben am 09.03.2022
Unbeantwortet

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