Stoppt Honorarbetrug Durch Architekten SHDA

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Architekten vereinbaren häufig mit dem Bauherrn ein Honorar, welches unter dem durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgesetzten Betrag liegt, um den Auftrag zu bekommen. Eine solche Vereinbarung ist nicht zulässig, da die HOAI bindend ist. Architekten wissen das, Bauherren in aller Regel nicht. Häufig wird am Ende des Baus dann nach HOAI abgerechnet und die Architektenkosten sind doppelt so hoch, wenn nicht höher, als vereinbart. Dies kann für den Bauherrn existenzgefährdend sein, zumal er gegen diese Praxis keine juristische Handhabe hat. Analog zur dokumentierten Aufklärung bei Banken, sollten Architekten den Bauherrn vor Auftragserteilung über die nach HOAI vorgesehene Honorarhöhe aufklären müssen. Diese Aufklärung müsste schriftlich dokumentiert werden. Augenblicklich ist die gängige Praxis eine Einladung zum Betrug am Bauherren.

Begründung

Da man in aller Regel einmal im Leben baut, vertraut man auf Zusagen. Eine Falschinformation des Architekten über die zu erwartende Honararhöhe ist zwar eine arglistige Täuschung, wird aber nicht geahndet. Die gängige Praxis mit der HOAI stürzt viele Bauherren in große finanzielle Probleme. Der Architekt wird vom Gezetz bevorzugt, da er durch sein Wissen um die HOAI im Vorteil gegenüber dem Bauherrn ist. Gerade dies sollte dazu verpflichten, seriös über die zu erwartende Honorarhöhe aufzuklären. Genau diese Aufklärung wird vom Geseztgeber nicht eingefordert, vielmehr lässt er den Bauherrn in dieser Hinsicht völlig schutzlos zurück, da der Archtiekt juristisch unangreifbar ist. Beginnt also die Geschäftsbeziehung zwischen Bauherr und Architekt mit einer durch den Architekten bewusst zu niedrig angesetzten Honorarforderung, so garantiert der Gesetzgeber momentan dem Architekten sein volles, durch die HOAI festgesetzte, Honorar. Der Bauherr hingegen hat keine Anfechtungsmöglichkeit mit Bezug auf die bewusste Falschinformation. Dies ist wie beim Wettlauf zwischen Hase und Igel. Der Bauherr kann, obwohl im moralischen Recht, nur verlieren, da dies ein ungleicher und juristisch unfairer Kampf ist.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.01.2014
Sammlung endet: 27.07.2014
Region: Deutschland
Kategorie: Bauen

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