Strafprozessordnung - Unbürokratische Beantragung einer Telefonüberwachung für Opfer von Telefonterror bzw. Drohanrufen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

90 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

90 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine gesetzliche Maßnahme gefordert, wonach Opfer von Telefonterror bzw. Drohanrufen unbürokratisch eine Überwachung ihres Telefons beantragen können, um den Täter umgehend ausfindig machen zu können.

Begründung

Telefone dürfen z.Z. nur abgehört werden, wenn ein Richter, in Ausnahmefällen auch die Staatsanwaltschaft, dies anordnet. Die Staatsanwaltschaft darf eine Telefonüberwachung nur dann anordnen, wenn „Gefahr in Verzug" ist.Wenn solche Opfer eine Überwachung beantragen könnten, könnten die Strafverfolgungsbehörden sofort handeln und hinreichende Fakten für eine Anklage sammeln.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.05.2019
Sammlung endet: 18.07.2019
Region: Deutschland
Kategorie:  

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49 %
243 Unterschriften
112 Tage verbleibend

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