Petition richtet sich an:
Bürgermeister Jonas Becker und abschließend der Kreis Siegen-Wittgenstein
Wir, die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Niederdresselndorf und Oberdresselndorf, bitten den Bürgermeister der Gemeinde Burbach, Herrn Jonas Becker, von seinem Antragsrecht nach § 45 Absatz 1j der Straßenverkehrsordnung Gebrauch zu machen und beim Kreis Siegen-Wittgenstein als zuständiger Straßenverkehrsbehörde die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der gesamten innerörtlichen Strecke der L 730 (Westerwaldstraße) in Nieder- und Oberdresselndorf zu beantragen.
Die Beschränkung soll ganztägig gelten und den gesamten Streckenverlauf vom nördlichen Ortseingang Niederdresselndorf bis zum südlichen Ortsausgang Oberdresselndorf umfassen.
Wir bitten den Bürgermeister, das Anliegen politisch zu begleiten und das gemeindliche Einvernehmen im weiteren Verfahren beim Kreis aktiv zu erklären.
Eine Hauptstraße als Lebensraum, nicht nur als Verkehrsachse
Die Westerwaldstraße (und Liebenscheider Straße) verbindet als Landesstraße 730 zwei Dörfer miteinander, durch die sie zugleich hindurchführt. Sie ist für viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht in erster Linie eine Verkehrsachse, sondern Lebensraum: Schulweg, Einkaufsweg, Weg zur Apotheke, zum Kindergarten, zur Tagespflege.
Sechs schutzwürdige Stellen auf 1,7 km
Auf einem knapp 1,7 km langen Abschnitt liegen sechs Stellen, die ein besonderes Schutzbedürfnis begründen:
- das DRK-Familienzentrum Niederdresselndorf in unmittelbarer Nähe der Hauptstraße,
- der Fußgängerüberweg am Kreisel bei der Hückengrund-Apotheke,
- die Bahnunterführung, durch die alle Schulkinder aus Niederdresselndorf zur Grundschule gehen müssen, weil eine andere Querung der Bahnstrecke innerorts nicht besteht,
- der Fußgängerüberweg an der Bushaltestelle bei der NORMA-Filiale,
- die Gemeinschaftsgrundschule Dresselndorf,
- die Tagespflege Dresselndorf.
Es gibt keine Ausweichroute
Wer den Streckenverlauf kennt, weiß: Es gibt keine sinnvolle Alternative. Wer im nördlichen Teil von Niederdresselndorf wohnt und in die Grundschule, zum Bäcker oder zum Einkaufen will, läuft (oder fährt) entlang dieser Straße. Auch für Mitbürger, die vom südlichen Ortsteil zur Apotheke, Kirche oder zur Kita im nördlichen Teil möchten, führt der Weg in aller Regel über die Hauptstraße.
Was Tempo 30 für die Sicherheit bedeutet
Bei der gegenwärtigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h beträgt der Anhalteweg eines durchschnittlichen Fahrzeugs aus voller Bremsung rund 28 Meter. Bei 30 km/h sind es etwa 13 Meter. An der gleichen Stelle, an der ein bei 30 km/h geführtes Auto bereits zum Stillstand gekommen ist, befindet sich ein 50 km/h schnelles Fahrzeug noch in der Reaktionsphase und trifft mit ungeminderter Wucht auf.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fußgänger bei einer Kollision tödlich verletzt wird, ist nach den Erhebungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung bei Tempo 50 etwa sechsmal höher als bei Tempo 30.
Warum es besonders unsere Kinder schützt
Kinder im Grundschulalter können Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge erst etwa ab dem achten bis zehnten Lebensjahr zuverlässig einschätzen. Bis dahin und auch danach in Momenten der Eile, des Spielens oder der Ablenkung ist kindliches Verhalten im Straßenraum nicht in dem Maß vorhersehbar, das ein an 50 km/h gewöhnter Fahrer voraussetzt. Auf einem Schulweg, dessen Bündelungswirkung sich nicht aus einer Planung, sondern aus der geographischen Lage der Bahnstrecke selbst ergibt, ist diese Gefährdungslage besonders zu berücksichtigen.
Weniger Lärm und mehr Lebensqualität für die Anwohner
Eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung wirkt zugleich gegen die Lärmbelastung der Anwohner. Nach den Erhebungen des Umweltbundesamtes reduziert eine Absenkung von 50 auf 30 km/h den Mittelungspegel um zwei bis drei Dezibel. Das wirkt akustisch deutlicher, als die Zahl vermuten lässt: Drei Dezibel weniger entsprechen in der Wahrnehmung etwa einer Halbierung des Verkehrsaufkommens.
Die rechtliche Lage hat sich geändert
Mit der Reform der Straßenverkehrs-Ordnung zum 11. Oktober 2024 hat der Gesetzgeber den Kommunen ausdrücklich erweiterte Spielräume gegeben, gerade um Anwohnerinteressen, Schulwegsicherung und Lärmschutz neben der Leichtigkeit des Durchgangsverkehrs ein angemessenes Gewicht zu geben.
An einer Landesstraße mit einer solchen Häufung von Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Fußgängerüberwegen ist Tempo 30 nach den neuen Regelungen der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Unsere Bitte
Wir bitten den Bürgermeister und die Gemeinde Burbach, diese Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger ihres Ortes zu nutzen und beim Kreis Siegen-Wittgenstein den entsprechenden Antrag zu stellen. Jede Unterschrift unterstreicht, dass es sich nicht um ein Einzelanliegen weniger Anwohner handelt, sondern um ein gemeinsames Interesse der gesamten Dorfgemeinschaft.
- sicherheit für die Kinder dieser Region auf ihren schul -und Alltagswegen
- laermbelaestigung reduzieren