Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Umsatzsteuergesetz soll ergänzt werden!
Der Bundestag soll per Gesetz §4 UStG ergänzen um den folgenden Punkt: Lieferungen und sonstige Leistungen an Einrichtungen, juristische oder natürliche Personen, welche sich nachweislich um die täglichen Bedürfnisse bedürftiger Personen kümmern.
Begründung
Immer wieder liest man in der Presse, das Unternehmer für Sachspenden an z.B. "Die Tafeln" Umsatzsteuer in Höhe der Mindestbemessungsgrundlage leisten sollen.
Deutschland betreibt eine rigorose Sparpolitik, die vielfach auf dem Rücken der Ärmsten ausgetragen wird. Ein kleiner Unternehmer wird kaum bereit sein, für eine Organisation, wie "Die Tafeln" eine Sachspende zu erbringen, wenn diese seine Steuerlast erhöht. Dadurch sind diese Organisationen auch auf Einnahmen durch die Bedürftigen selbst angewiesen. Das führt den Gedanken der Unterstützung ad absurdum.
Eine Ergänzung des UStG, wie vorgeschlagen, würde für alle eine größere Rechtssicherheit bedeuten und dem Gedanken eines Sozialstaates, wie er von den Vätern des Grundgesetzes vorgesehen war, Rechnung tragen.