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Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.
Αίτηση προς: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
Der Stromversorger versucht die Stromgebühr des Mieters über das Inkassoverfahren vom Vermieter zu holen. Der Stromversorger antwortet nicht auf emails mit Widersprüchen, stattdessen hat er ein automatisiertes Mahnverfahren, das zum Inkassobüro weitergegeben wird.
Das Inkassounternehmen kennt sich scheinbar auch nicht aus und meint, dass der Vermieter die Grundgebühr von Strom zu zahlen hat. Dies ist jedoch nicht Gegenstand einer Nebenkostenabrechnung und der Vermieter haftet dafür nicht.
Da sich scheinbar Inkassounternehmen nicht auskennen, vom Unternehmen auch nicht Schriftverkehr etc. zur Verfügung gestellt bekommen, der eigene Schriftverkehr an das Inkassounternehmen auch unbeantwortet bleibt, gehören solche Unternehmen für Großkonzerne verboten.
Αιτιολόγηση
Nur der Stromversorger selbst kann beurteilen ob eine Rechnungsstellung gerechtfertigt ist.
Στοιχεία για το ψήφισμα
Ξεκίνησε η υποβολή αίτησης:
05/04/2020
Λήξη συλλογής:
04/06/2020
Περιοχή:
Βάδη-Βυρτεμβέργη
Κατηγορία:
Ενέργεια