Region: Germany
 

Verbraucherschutz - Verbot von Zusatzstoffen in Zigaretten

Petitioner not public
Petition is addressed to
Deutschen Bundestag

611 Signatures

Petition process is finished

611 Signatures

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  1. Launched 2011
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition addressed to: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zugabe von Zusatzstoffen bei Zigaretten, welche beim Verbrennen des Tabaks maßgeblich beteiligt sind und zur Konsumförderung beitragen, verboten wird.

Reason

Neben manipulierten Zigarettenpapier welches schneller abbrennt um den Konsum zu fördern werden auch eine Reihe von Zusatzstoffen zum ohnehin schon nicht gesunden Tabak von der Tabakindustrie dazugemischt. Neben Aromen werden auch Stoffe wie Honig, Zucker, Glycerin, Menthol oder Vanillin beigemischt. Alle samt Stoffe, die für sich gesehen ungefährlich sind und nach der entsprechenden Tabakverordnung des Lebensmittelgesetzes auch ganz legal vearbeitet werden können. Aber auch Chemikalien wie Harnstoff oder Soda werden beigemengt, sodass man mittlerweile von einer Anzahl von über 600 registrierten Zusatzstoffen ausgehen kann. An sich sind die meisten Stoffe wie bereits erwähnt harmlos doch durch die Hitze der Glut einer Zigarette (ungefähr 900 C°) werden viele komplexe chemische Reaktionen in Gang gesetzt. Dabei reagieren auch die Additive des Tabaks bzw. des Zigarettenpapiers und es entstehen viele neue Verbindungen, die sucht- und krebserzeugend sein können. Ziel der Tabakindustrie ist es die perfekten Applikationsformen für die Droge Nikotin zu nutzen. Verschiedene Additive wie z.B. Menthol erweitern die Bronchien, sodass der Rauch besser und tiefer inhaliert werden kann, wohingegen Stoffe wie Ammoniak die Aufnahme von Nikotin durch die Lunge beschleunigen. Andere Stoffe schwächen die empfundene Stärke des Rauchs und machen ihn süßlicher riechend um ihn auch für Jugendliche Attraktiver zu machen. Eine so massive Form des Zusetzens von Additiven zum Zweck der Förderung des Konsums seitens der Tabakindustrie muss zum Schutze des Verbrauchers unterbunden werden.

Petition details

Petition started: 09/07/2011
Collection ends: 11/08/2011
Region: Germany
Topic:  

News

  • Pet 3-17-10-7125-027712Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung,
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz – als Material zu überweisen.
    Begründung
    Mit der Petition wird ein Verbot gefordert, Zigaretten Zusatzstoffe hinzuzufügen, die
    zur Konsumförderung beitragen.
    Der Petent kritisiert zum einen die Verwendung von schneller abbrennendem
    Zigarettenpapier, da dies den Konsum von Tabak fördere. Zum anderen wird
    beanstandet, dass dem ohnehin ungesunden Tabak eine Reihe von Zusatzstoffen
    beigemischt würden. Man könne mittlerweile von einer Anzahl von über 600
    registrierten Zusatzstoffen ausgehen. Die meisten Stoffe seien für sich genommen
    unschädlich, jedoch würden durch die Hitze der Glut einer Zigarette (ungefähr
    900 °C) viele komplexe chemische Reaktionen in Gang gesetzt. Dabei reagierten
    auch die Additive des Tabaks bzw. des Zigarettenpapiers, und es entstünden viele
    neue Verbindungen, die sucht- und krebserregend seien. Menthol erweitere
    beispielsweise die Bronchien, so dass der Rauch besser und tiefer inhaliert werden
    könne, und Stoffe wie Ammoniak beschleunigten die Aufnahme von Nikotin durch die
    Lunge. Andere Stoffe milderten die empfundene Stärke und führten zu einem
    süßlicheren Geruch des Rauches, was den Konsum für Jugendliche attraktiver
    mache. Die Zugabe von Additiven zum Zwecke der Förderung des Konsums müsse
    zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher unterbunden werden.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages eingestellt wurde. Der Petition schlossen sich
    611 Mitzeichnende an, und es gingen darüber hinaus 145 Diskussionsbeiträge ein.
    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung eine
    Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz (BMELV) eingeholt. Die parlamentarische Prüfung hatte unter

    Einbeziehung der Ausführungen des BMELV das im Folgenden dargestellte
    Ergebnis:
    Tabakerzeugnisse, die in Deutschland auf dem Markt sind, müssen die
    tabakrechtlichen Vorschriften einhalten. Dazu gehören insbesondere die im
    Vorläufigen Tabakgesetz, der Tabakprodukt-Verordnung und der Tabakverordnung
    normierten Bestimmungen.
    Nicht nach den Vorschriften des Vorläufigen Tabakgesetzes (VTabakG) zugelassene
    Produkte unterliegen einem Verwendungsverbot. Zugelassen sind unter anderem
    Rohtabak, Stoffe, die dem Rohtabak von Natur aus eigen sind, natürliche und
    naturidentische Geruchs- und Geschmacksstoffe sowie so genannte
    Verarbeitungshilfsstoffe. Demgemäß enthält die Tabakverordnung eine
    abschließende Liste zugelassener Stoffe für die gewerbsmäßige Herstellung von
    Tabakerzeugnissen und den Tabakerzeugnissen gleichgestellten Erzeugnissen
    sowie eine Negativliste von verbotenen Geruchs- und Geschmacksstoffen.
    Die Tabakprodukt-Verordnung (TabProdV) legt – in Umsetzung von EU-Recht –
    unter anderem Grenzwerte für Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid in Zigaretten fest.
    Die im Rauch gemessenen Gehalte an Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid müssen auf
    der Zigarettenpackung angegeben werden. Ferner sind Hersteller und Einführer von
    Tabakprodukten gemäß § 5 Abs. 1 TabProdV verpflichtet, der zuständigen Behörde
    in einer nach Markennamen und -art gegliederten Liste alle bei der Herstellung der
    einzelnen Tabakerzeugnisse verwendeten Zusatzstoffe einschließlich ihrer Funktion
    in mengenmäßig absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils mitzuteilen. Sie
    müssen die ihnen vorliegenden toxikologischen Daten, insbesondere hinsichtlich der
    Auswirkungen auf die Gesundheit und im Hinblick auf eine süchtig machende Wir-
    kung, angeben. Der Inhalt dieser Listen wurde vom BMELV auf seiner Internetseite
    unter www.bmelv.de/tabakzusatzstoffe eingestellt. Damit wurde § 5 Abs. 3
    TabProdV Rechnung getragen, wonach das BMELV den Inhalt dieser Liste den
    Verbraucherinnen und Verbrauchern bekannt zu geben hat.
    Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen sind im Hinblick auf eine mögliche
    gesundheitsschädigende und suchtfördernde Wirkung stark in die öffentliche
    Diskussion geraten. Das BMELV misst der toxikologischen Bewertung von Stoffen,
    die den Tabakerzeugnissen zugesetzt werden sollen, eine hohe Bedeutung bei. Die
    Bewertung dieser Stoffe wird regelmäßig an den neuesten wissenschaftlichen
    Kenntnisstand angepasst. Die in der Petition genannten Zusatzstoffe sind unter
    Abwägung der mit ihnen verbundenen gesundheitlichen Risiken mit den Interessen

    der Zigarettenkonsumenten und -hersteller für zulässig gehalten und erklärt worden.
    Dies entspricht auch dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand.
    Hinsichtlich des Beimischens so genannter Brennstoffe verweist der
    Petitionsausschuss daher auf die vom BMELV auf seiner Internetseite veröffentlichte
    Liste der Tabakzusatzstoffe. Die Zugabe von Brennstoffen zum Zigarettenpapier ist
    üblich, um die Brennbarkeit des Papiers der des Tabaks anzugleichen.
    Zigarettenpapier hat einen Füllstoffanteil von ca. 20 Prozent, um das Papier
    glimmfähig zu machen. In der genannten Liste ist erkennbar, ob bei der Produktion
    einer Zigarettenmarke Brennstoffe beigemischt wurden, und falls dies der Fall ist, um
    wie viele und welche es sich handelt.
    Wegen der möglichen Auswirkungen der Zusatzstoffe auf die Gesundheit der
    Verbraucher empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem BMELV als Material
    zu überweisen.

    Begründung (PDF)

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