Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschus
Der Deutsche Bundestag möge im Strafgesetzbuch eine Regelung einfügen, die Whistleblower dann straffrei stellen, wenn sie als Angehöriger, Teilhaber, abhängig Beschäftigter o.ä, einer Vereinigung (gleich welcher rechtlichen Konstruktion) auch gegen den ausdrücklichen Willen der gesetzlichen Vertreter dieser Vereinigung, öffentlich Straftaten aufdecken und dadurch vertragliche Pflichten verletzen oder selbst gegen bestehende Gesetze verstoßen.
Begründung
Aufgrund aufbau- und ablauforganisatorischer Strukturen von Vereinigungen und aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen, ist es häufig für die Strafverfolgungsbehörden sehr schwierig bis unmöglich Straftaten zu erkennen oder aufzuklären. Dies ist häufig nur durch interne Wissensträger möglich. Wollen interne Wissensträger die Öffentlichkeit über diese Straftaten informieren, besteht häufig die Gefahr, dass sie sich einer zivilgerichtlichen oder strafrechtlichen Verfolgung aussetzen. Die Verfolgung von Straftaten ist eine der obersten Pflichten eines Rechtsstaates. Daher muss er alle Regelungen, die diesem Grundsatz entgegen stehen beseitigen. Ausnahme ist der Rechtsgrundsatz, dass niemand sich selbst oder einem Angehörigen einer Straftat bezichtigen muss.