Wiedereinführung des Berufsbildes „Rettungsassistent/in" als staatlich anerkannte Qualifikation

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

87 Unterschriften

Sammlung beendet

87 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Mit der Petition wird gefordert, das Berufsbild "Rettungsassistent/in" als staatlich anerkannte Qualifikation im deutschen Rettungsdienst wieder einzuführen. Die Ausbildung soll als zweijährige, praxisorientierte Berufsausbildung mit bundeseinheitlicher Regelung gestaltet werden und eine rechtssichere Qualifikationsstufe zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter bilden. Zudem soll sie den qualifizierten Einsatz von Fachpersonal auf Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW) ermöglichen.

Begründung


Mit der Einführung des Notfallsanitäters im Jahr 2014 wurde der zweijährige Beruf des Rettungsassistenten vollständig abgeschafft. Die dreijährige Notfallsanitäterausbildung hat zwar das Qualifikationsniveau angehoben, jedoch auch erhebliche strukturelle Probleme geschaffen, die sich inzwischen deutlich auf die Versorgungssicherheit im Rettungsdienst auswirken:

Fachkräftemangel:
Die längere Ausbildungsdauer und die schulische Struktur der NotSan-Ausbildung führen dazu, dass weniger Bewerberinnen und Bewerber diese Laufbahn einschlagen können. Insbesondere Quereinsteiger oder bereits tätige Rettungssanitäter scheitern häufig an finanziellen und zeitlichen Hürden.

Einschränkung der Personalstruktur:
Das Fehlen einer mittleren Qualifikationsstufe zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter führt zu erheblichen Lücken im Personalwesen. Viele Rettungsdienste kämpfen mit Engpässen, weil es keine rechtlich geregelte Zwischenqualifikation mehr gibt.

Fehlende rechtliche Grundlage für „RS+“ auf Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW):
In mehreren Bundesländern werden sogenannte Notfall-Krankentransportwagen eingesetzt, die für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Einsätze vorgesehen sind. Diese Fahrzeuge werden häufig mit Rettungssanitätern („RS+“) besetzt, die durch interne Schulungen oder Zusatzmodule qualifiziert wurden – allerdings ohne bundesweit anerkannte rechtliche Grundlage. Der frühere Rettungsassistent erfüllte diese Qualifikationslücke rechtssicher und fachlich fundiert.

Fehlende Durchlässigkeit:
Der Rettungsassistent bot einen praxisorientierten Einstieg in den Beruf, mit der Möglichkeit, sich später zum Notfallsanitäter weiterzuqualifizieren. Diese Durchlässigkeit fehlt im aktuellen System weitgehend.

Ziel der Petition:

Die Wiedereinführung des Berufsbildes Rettungsassistent/in als zweijährige, staatlich geregelte Ausbildung soll:

-eine rechtssichere Qualifikationsstufe zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter schaffen,

-die Personaldecke im Rettungsdienst kurzfristig stabilisieren,

-eine klare rechtliche Grundlage für den Einsatz auf Notfall-Krankentransportwagen (N-KTW) und vergleichbaren Einsatzmitteln schaffen,

-und den Aufstieg zum Notfallsanitäter über modulare Zusatzqualifikationen ermöglichen.

Zusammenfassung

Die aktuelle Struktur des Rettungsdienstes lässt eine Lücke zwischen Rettungssanitäter und Notfallsanitäter entstehen, die zu Versorgungsengpässen und rechtlicher Unsicherheit führt. Die Wiedereinführung des Rettungsassistenten als bundeseinheitlich geregelte Ausbildung würde diese Lücke schließen und die Versorgungssicherheit nachhaltig stärken.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Thomas Knolle, Rinteln
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.12.2025
Sammlung endet: 04.06.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Noch kein PRO Argument.

Nicht zielführend. Ich gehe nicht davon aus, dass sich die Situation bezüglich des Fachkräftemangels oder der Versorgungsqualität bessern wird; vielmehr erwarte ich eine organisatorische Verschlechterung. Zusätzlich würde es zu einer Kostensteigerung führen (da anstatt zwei nun drei Ausbildungszweige notwendig würden). Zielführender ist die Novellierung der RettSan-Ausbildung von drei auf zwölf Monate (vgl. Neunte Stellungnahme Reform der Notfall- und Akutversorgung).

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern