Einkommensteuer - Einführung von Familiensplitting anstelle von Ehegattensplitting

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
360 Unterstützende 360 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

360 Unterstützende 360 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:44

Pet 2-17-08-6110-024947

Einkommensteuer


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.03.2012 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass bei der Einkommensbesteuerung das
bestehende Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzt wird, bei dem das
Einkommen unter Einschluss der im Haushalt lebenden Kinder gesplittet und auf der
Basis des gesplitteten Betrages besteuert wird, um alle, die Kinder erziehen,
steuerlich zu entlasten.
Der Petent trägt zur Begründung vor, dass nur durch eine kinderfreundliche
Steuerpolitik gewährleistet sei, dass auch in Zukunft die Basis unserer Gesellschaft,
nämlich die Familie, abgesichert werde. Anknüpfungspunkt solle deshalb nicht die
Ehe sein, sondern die Familie als der Ort, an den Kindern erzogen werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrages wird auf die von dem Petenten eingereichten
Unterlagen Bezug genommen.
Zu dieser öffentlichen Petition gingen 360 Mitzeichnungen und
76 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass der Vorschlag des Petenten nicht neu ist. Er
wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Studie des
Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) im Jahr 2006 öffentlich
diskutiert. Die Studie hat ergeben, dass das Familiensplitting in erster Linie

einkommensstarke Familien begünstigt. So würden nur Familien mit drei oder mehr
Kindern und sehr hohem, zu versteuerndem Einkommen steuerlich stärker entlastet
als im derzeitigen Familienleistungsausgleich. Keine steuerliche Entlastung ergäbe
sich aber – und zwar auch für Familien mit mehreren Kindern – im unteren und
mittleren Einkommensbereich.
Der Petitionsausschuss weist ferner auf weitere Nachteile dieses Modells hin:
Mit Blick auf das Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf würde ein
Familiensplitting die Arbeitsanreize gerade nicht verbessern. Finanzpolitisch würden
die aufgrund der Steuerentlastung in den oberen Einkommensgruppen eintretenden
Mindereinnahmen (das DIW rechnete seinerzeit mit fiskalischen Kosten von bis zu
13 Mrd. €) unter anderem beim Ausbau der Betreuungsinfrastruktur fehlen.
Der Petitionsausschuss befürwortet aus den dargelegten Gründen deshalb nicht den
der Petition zugrunde liegenden Ansatz des Familiensplittings. Vielmehr ist darauf
hinzuweisen, dass der bestehende steuerliche Familienleistungsausgleich über ein
aufeinander abgestimmtes System von Kindergeld und entsprechenden
einkommensteuerrechtlichen Freibeträgen bereits dem Umstand ausreichend
Rechnung trägt, dass Eltern – unabhängig von ihrem Familienstand – in gebotenem
Maße steuerlich entlastet werden müssen.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss letztlich nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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