Petition addressed to:
Bayerischer Landtag
Die Petentinnen und Petenten bitten den Bayerischen Landtag, eine Ergänzung der Bayerischen Verfassung (evtl. als neuer Absatz von Artikel 141) auf den Weg zu bringen, um den sparsamen Umgang mit Flächen als Staatsziel zu verankern. Dem Gesetzgeber im Freistaat Bayern soll gleichzeitig aufgetragen werden, ein wirksames und verfassungskonformes Gesetz zum Schutz der noch nicht versiegelten Böden in Bayern zu beschließen. Wir sind davon überzeugt, dass die Lebensqualität Bayerns dauerhaft nur mit einer Netto-Null-Flächenversiegelung erhalten werden kann. Dieses Ziel muss mittelfristig erreicht werden.
Die Petentinnen und Petenten schlagen den folgenden Text für eine solche Verfassungsergänzung vor:
Der Flächenverbrauch für Gewerbe- und Wohnbebauung sowie für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist durch Landesgesetz zu begrenzen. Er soll im gesamten Freistaat höchsten 5 ha pro Tag betragen. Die Landesplanung hat dieses Ziel vorrangig zu beachten.
Reason
Das Ziel des sparsamen Umgangs mit der nicht erneuerbaren Ressource Boden ist allgemein anerkannt und wurde z.B. im „Pakt für Flächensparen“ schon im Jahr 2003 von der Staatsregierung und einer Vielzahl gesellschaftlicher Akteure bekräftigt. Auch der Koalitionsvertrag der aktuellen Staatsregierung enthält das Ziel, den Flächenverbrauch auf 5 Hektar pro Tag zu begrenzen.
Die bisherigen Bemühungen unterhalb einer gesetzlichen Regelung erschöpften sich im Wesentlichen in Appellen an alle Akteure, sich freiwillig flächensparend zu verhalten. Diese Appelle sind allerdings ohne entscheidende Effekte geblieben. Der Flächenverbrauch in Bayern verharrt auf hohem Niveau. Die Petentinnen und Petenten sind daher der Meinung, dass das allgemein anerkannte Ziel einer wirksamen Bekräftigung bedarf. Die Erhebung zum Staatsziel in der Verfassung und der Auftrag an den Landtag, ein entsprechendes Gesetz zu beschließen, erscheinen als geeignet, den Flächenverbrauch wirksam zu begrenzen und so einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftssicherheit der Heimat Bayern zu leisten.
Die Ausarbeitung eines verfassungskonformen Gesetzes sollte nach den Erfahrungen mit dem Volksbegehren „Betonflut eindämmen!“ vertrauensvoll dem Landtag als Gesetzgeber anvertraut werden.