Volksvertreter Andreas Neumüller

Stadtrat in Saarbrücken - Ausgeschieden

Stellungnahme zur Petition NAHERHOLUNG STATT INDUSTRIEGEBIET - Für den Erhalt des Naherholungsgebiets "Almet" in SB, St. Arnual

CDU, zuletzt bearbeitet am 11.07.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion CDU
Ich enthalte mich.

Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Diskussion um das „Almet“

Mit der CDU-Fraktion sind Planungen für eine Bebauung des kompletten Almet nicht zu machen. Diese steht aber auch nicht zur Diskussion. Entgegen den Befürchtungen, die es in Teilen der Bevölkerung gibt, sind von den Planungen zur Erweiterung des Industriegebietes Süd nur die beiden Teilflächen „Campingplatz“ und „Käsbösch“ betroffen, also die Flächen unterhalb des Industriegebietes Süd, zwischen der A6 und der französischen Grenze. Der deutlich größere Rest des Almet, also der Teil oberhalb der Autobahn, soll nicht für ein Gewerbegebiet genutzt werden und weiterhin der Erholung dienen. Die Darstellung in der Presse, das komplette Almet sei von den Planungen betroffen, entspricht nicht den Tatsachen und ist falsch.

Die momentanen Planungen für diese beiden Flächen sind Teil des Masterplans Gewerbeflächenentwicklung für die Landeshauptstadt Saarbrücken. Darin ist festgestellt, wo zukünftig Gewerbeflächen entstehen können, damit es auch in Zukunft wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten gibt. Denn derzeit sind in Saarbrücken nur wenige freie Gewerbeflächen vorhanden. Für die weitere Entwicklung unserer Stadt – auch als wirtschaftliches Zentrum des Saarlandes – ist es aber wichtig, dass ansiedlungswilligen Firmen auch passende Flächen angeboten werden können. Das schafft Arbeitsplätze und die Stadt erzielt Steuereinnahmen.

Allerdings gibt es um die beiden Flächen „Campingplatz“ und „Käsbösch“ herum noch viele offene Fragen. Ist mit den Campern, wie von der Stadt angestrebt, Einvernehmen erzielt worden? Sind mit dem Bund als Grundstückseigentümer alle Fragen geklärt? Außerdem war die Fläche Schauplatz der Kämpfe um die Spicherer Höhen und es sind womöglich Befestigungen auf der Fläche zu finden. Deshalb muss geklärt werden, wie sich hier der Denkmalschutz verhält. Auf diese Fragen haben wir bis jetzt noch keine Antworten. Erst wenn diese vorliegen, können wir eine Entscheidung treffen.

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