Volksvertreterin Charlotte Britz

Stadtrat in Saarbrücken - Ausgeschieden

Stellungnahme zur Petition Erhalt des Waldes "am Heidenkopf" Saarbrücken

SPD zuletzt bearbeitet am 21.02.2019

Keine Stellungnahme.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Wir benötigen zusätzlichen Wohnraum in Saarbrücken, die Nachfrage bestätigt das. Immer mehr Menschen arbeiten in Saarbrücken. In den zurückliegenden Jahren sind mehr als 10.000 neue sozialversicherungspflichtige Jobs in der saarländischen Landeshauptstadt entstanden. Heute kommen täglich mehr als 140.000 Einpendler nach Saarbrücken. Wenn wir keine neunen Wohnungen schaffen, steigen nicht nur die Mieten, auch die Verkehrsbelastung durch zusätzliche Einpendler wird wachsen. Es gibt also eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Saarbrücken. Dabei entstehen auch hochwertige Arbeitsplätze. Ich möchte, dass diese Menschen auch in der Stadt wohnen können.

Die Anregungen aus öffentlichen Bürgerversammlungen nehmen wir sehr ernst. So habe ich zugesagt, dass die Einwände zur Überflutungsproblematik bei Starkregen nochmals gesondert untersucht werden. Das geschieht zurzeit.

Viele Aussagen der Petition stimmen nicht. Lassen Sie mich im Folgenden auf einige Kritik-Punkte eingehen.

Flächengröße
Das Plangebiet - ohne Berücksichtigung des Parkplatzes für das Schwarzenbergbad und weiterer angrenzender Flächen, die von der Planung nicht betroffen sind - umfasst rund 36.000 m².

Klima
Vorlaufend zu den Überlegungen zur Beplanung des Heidenkopfes hat die GIU im Herbst 2017 eine Einschätzung des Unternehmens GEO-NET Umweltconsulting GmbH zur klimaökologischen Funktion des Heidenkopfes eingeholt. In dieser Vorabeinschätzung kommt die GEO-NET Umweltconsulting aus Hannover u. a. zu der folgenden Schlussfolgerung:

„Das Planareal hat […] keine klimatisch relevante Klimafunktion als Durchlüftungsbereich. Aufgrund der beschriebenen Luftaustauschprozesse wird sich die Durchlüftungssituation in den angrenzenden Siedlungsflächen nicht nennenswert verschlechtern, da das für eine Bebauung vorgesehene Areal eine eher untergeordnete Rolle am Luftaustausch erkennen lässt und eine Belüftung der Bestandsflächen weiterhin über [andere] Bereiche erfolgen kann. Eine zusätzliche Hinderniswirkung für den nächtlichen Luftaustausch zu Lasten der Wohnbebauung ist daher unwahrscheinlich. Planungsbedingte Beeinträchtigungen von weiträumigeren Strömungssystemen in Richtung empfindlicher Nutzung im übrigen Stadtgebiet sind nicht zu erwarten.“

Artenschutz
Von Seiten der GIU wurde 2017 eine umfassende faunistische Untersuchung als Bestandsbericht in Auftrag gegeben. Die Untersuchung wurde durchgeführt vom Büro ecorat Umweltberatung und Freilandforschung aus Losheim. Der Untersuchungszeitraum umfasste die Zeit von Frühjahr 2017 bis Herbst 2017. Als streng geschütz-te Art nach Bundesnaturschutzgesetz im Bereich Heidenkopf wurde vom Gutachter der Mittelspecht als von der Planung betroffene Art identifiziert: „Der Mittelspecht ist im nahen Umfeld der Entwicklungsfläche als Brutvogel und regelmäßiger Nahrungsgast nachgewiesen.“ (ecorat - Umweltberatung & Freilandforschung, Losheim am See, Faunistische Untersuchungen - Bestandsbericht, Seite 28, Dezember 2017) Für diese Art sind im Zuge der Planungsvorbereitung geeignete Ersatzmaßnahmen in möglichst räumlicher Nähe zum Plangebiet durchzuführen. Hierzu haben bereits erste Vorabstimmungen mit dem Amt für Stadtgrün und Friedhöfe statt-gefunden.

Entwässerung
Bezüglich der zukünftigen Regenentwässerung des Plangebietes steht die GIU in enger Abstimmung mit dem ZKE. Entsprechende vorlaufende Gespräche und Abstimmungen haben bereits stattgefunden. Der ZKE wird die Anforderungen an die Entwässerung nach Maßgabe des Überflutungsschutzes des topographisch tiefer liegen-den Siedlungsbereiches definieren.

Wohnqualität im Umfeld
Eine Verschlechterung der Wohnqualität der bestehenden Bebauung im Umfeld ist durch das Plangebiet nicht zu erwarten. Eine Beschattung bestehender Bebauung durch neue Gebäude im Plangebiet ist aufgrund der gegebenen topographischen Situation und der vorgesehenen privaten und/oder öffentlichen Grünbereiche in den Randgebieten der Planung realistisch nicht zu erwarten. Gleiches gilt für eine stärkere Besonnung nach Wegfall von bislang baumbestandenen Flächen: Aufgrund der Tatsache, dass das Plangebiet im Wesentlichen nördlich bzw. topographisch deutlich höher als die heute schon bebauten Bereiche liegt, ist eine Veränderung der Besonnungssituation im Gebäudebestand nicht in nennenswerter Form zu erwarten.

Verkehr
Das städtebauliche Konzept für eine Bebauung des Heidenkopfes ist derzeit in Entwicklung. Nach derzeitiger Einschätzung ist die Anbindung für den motorisierten Verkehr über den Parkplatz des Schwarzenbergbades an die Straße Kieselhumes bzw. Pater-Delp-Straße die realistische Lösung. In Richtung Peter-Zimmer-Straße dürfte eine Anbindung an das Straßennetz lediglich für Fußgänger und Radfahrer sinnvoll sein. Ob sich diese Einschätzung so bestätigt, werden die in Bearbeitung befindlichen städtebaulichen Entwürfe in naher Zukunft zeigen.

Im Rahmen einer weiteren Vorabeinschätzung hat die GIU bei dem Büro msTRAFFIC aus St. Ingbert einen vor-laufenden Kurzbericht zur Einschätzung der aus einer Wohnbebauung am Heidenkopf resultierenden zusätzlichen Belastung an relevanten Punkten im vorgelagerten Straßennetz veranlasst. Dieser Kurzbericht von Oktober 2017 kommt zusammenfassend zu dem Schluss, dass verkehrliche Belastungen in den vorgelagerten Kreuzungsbereichen im Bereich Kieselhumes nur sehr gering sind. Im Zuge der weiteren Planung werden hier vertiefende Gutachten voraussichtlich erforderlich werden.

Der Parkplatz des Schwarzenbergbades bleibt in seiner heutigen Funktion erhalten. Ziel der Planung ist es, die Zufahrt über bestehende Fahrtrassen des heutigen Parkplatzes zu führen. Bauliche Maßnahmen zur Herstellung einer Straßenfläche in diesem Bereich sind dazu erforderlich. Die heutige Anzahl der Stellplätze im Bereich des Schwarzenbergbadparkplatzes soll weitgehend erhalten bleiben.

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