Volksvertreter Christof Rasche

Stellungnahme zur Petition Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen

FDP, zuletzt bearbeitet am 15.01.2019

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich lehne ab.

Auf Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU hat der Landtag NRW im November 2018 einen Antrag beschlossen, mit dem die Landesregierung zur Reform der Straßenausbaubeiträge aufgefordert wurde. Das bestehende System der Straßenausbaubeiträge für Anlieger (§ 8 KAG) soll modernisiert, bürgerfreundlich ausgestaltet und insbesondere auf mögliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger hin überprüft werden (www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4300.pdf). Damit gehen wir einen Schritt, den etwa die Fraktionen von SPD und Grünen über viele Jahre hin verweigert hatten.

Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion NRW stellt das System der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zwar grundsätzlich einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit dar. Die Behauptung der Petenten, dass die Erneuerung der Straßen "keinen erheblichen Sondervorteil" für die Eigentümer darstelle, steht vor diesem Hintergrund auch im Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Juni 2018 (www.bverwg.de/de/210618U9C2.17.0). Außerdem stellt das System sicher, dass der dringend notwendige Ausbau von Straßen in Nordrhein-Westfalen nicht ausgebremst wird.

Dennoch weist das bestehende System für viele Anlieger nicht die notwendige Transparenz auf und führt zu teils unvertretbar hohen finanziellen Belastungen. Damit wird die Akzeptanz eines über Jahrzehnte bestehenden Systems in Frage gestellt. Unter Anerkennung der kommunalen Selbstverwaltung und im Schulterschluss mit den Städten und Gemeinden sollen deshalb alle Möglichkeiten zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern geprüft werden. Diese Prüfung muss sowohl die wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger als auch die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen berücksichtigen.

Konkret hat der Landtag die Landesregierung beauftragt:
- dafür Sorge zu tragen, dass verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen Straßenausbauvorhaben durchgeführt wird.

- zu prüfen, ob die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zukünftig selbst über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG entscheiden können und eine Regelung für Härtefälle zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geschaffen werden kann.

- die Zahlungsmodalitäten zu vereinfachen, indem ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlungen zum Basiszinssatz eingeführt wird.

Damit haben wir im Gegensatz etwa zur rot-grünen Vorgängerregierung spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht.

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