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Ministerpräsident Armin Laschet
Änderung des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, so dass die Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeitragssatzungen in Nordrhein-Westfalen abgeschafft wird und somit generell die Kommunen keine Ausbaubeiträge von den Anliegern fordern dürfen.
Պատճառ
Straßenausbaubeiträge belasten Anlieger unverhältnismäßig und teilweise existenzbedrohend. Die Rechtsunsicherheit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage führt zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Der Erhebungsaufwand der Kommunen ist unverhältnismäßig hoch und vielfach unwirtschaftlich.
Durch die Erneuerung und Verbesserung der gemeindlichen Straßen ist kein erheblicher Sondervorteil für die angrenzenden Grundstückseigentümer zu sehen. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die derzeitige gesetzliche Regelung nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deshalb ist es erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage ersatzlos zu streichen und die Anlieger von Straßenausbaubeiträgen freizustellen, wie dies auch in anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg praktiziert wird.