Volksvertreterin Doris Dosdahl

Stellungnahme zur Petition KiTa-Organisationsform 'Eigenbetrieb' soll am 13.12.16 in Henstedt-Ulzburg beschlossen werden!

BFB zuletzt bearbeitet am 15.12.2016

Ich lehne ab.

Die Fraktionen der BFB, CDU, FDP und WHU haben sich in einem monatelangen Abwägungsprozess für die Überführung der Kindertagesstätten und Kindergärten in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ausgesprochen. Dieser Beschluss wurde Dienstag mit großer Mehrheit in der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg gefasst.

Von folgenden Argumenten haben sich die Politiker bei ihrer Entscheidung leiten lassen:
 Schaffung einer optimierten und effektiven Organisationsstruktur, die sich auf die Kernaufgaben der Kinderbetreuung fokussieren und dabei möglichst eigenständig agieren kann.

 Etablierung möglichst weniger, dafür aber klar definierter Schnittstellen zur Verwaltung, um so die Gemeindeverwaltung von unnötigen Aufgaben zu entlasten und die Kommunikation zu optimieren.

 den Beschäftigten die Sicherheiten des öffentlichen Aufgabenträgers und Arbeitgebers in einer flexibler arbeitenden Organisation zu bieten und den Bürgerinnen und Bürgern die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung sachkundig und konzentriert aus einer Hand anzubieten.

 Durch Beitritt der neu zu gründenden AöR in den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) werden die Besitzansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft gesichert. Die AöR wird unter dem Dach der Gemeinde eingerichtet und geführt.

 Die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde werden für das Setzen der Rahmenbedingungen gesichert, ohne in das Tagesgeschäft einzugreifen.

Die Betreuungsqualität in den Einrichtungen ist unabhängig von der Organisationsform und wird somit erhalten bleiben oder sogar gesteigert werden.
Die vier Fraktionsvorsitzenden betonten, dass die neue Organisationsform die höchstmögliche Fokussierung auf die Kernaufgabe, den Betrieb von Kindergärten und Kindertagesstätten, durch die Loslösung von den vorhandenen Verwaltungsstrukturen ermöglicht.
Gleichzeitig behalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre erworbenen Ansprüche unter dem Dach der Gemeinde, der KAV und der VBL.
Daher lassen sich die angestrebten Ziele besonders gut in einer AöR erreichen.

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