Volksvertreter Ernst Dieter Rossmann

Stellungnahme zur Petition ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ - Biodiversität und Ökosystemleistungen erhalten!

SPD, zuletzt bearbeitet am 15.05.2019

Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.

Sehr geehrte Damen und Herren der Biodiversity Foundation,

vielen Dank für Ihr Engagement zum Thema Artenschutz. Sie engagieren sich für ein Anliegen, das viele Menschen in Deutschland sowohl persönlich als auch politisch bewegt.

Derzeit erleben wir einen gravierenden Rückgang der Artenvielfalt in Deutschland, dessen Auswirkungen auf die komplexen Ökosysteme der Erde kaum im Detail vorhersehbar sind, aber insgesamt mit Sicherheit dramatisch werden.

In den letzten Jahren habe ich schon öfter zu Diskussionsrunden in meinem Wahlkreis eingeladen, um eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema anzuregen. Dort ist nochmals deutlich geworden, dass der Schutz der Artenvielfalt für viele Menschen eine sehr hohe Priorität hat.

Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns derzeit insbesondere für die Erhaltung der Biodiversität von Insekten ein. Bundesumweltministerin Schulze (SPD) hat das Thema Insektenschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht und im Februar 2019 ihren Entwurf zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“ vorgelegt. Die Eckpunkte des Programms sehen die Förderung insektenfreundlicher Landwirtschaft, die Verringerung in der Anwendung von Pestiziden und mehr Investitionen in die Forschung vor. Es wird Zeit, den Einsatz von Glyphosat zügig deutlich zu verringern und dann ganz aufzugeben. Darüber hinaus zielt das Eckpunkte-Programm auf die Reduzierung von Lichtverschmutzung und die weitere Förderung des Engagements in der Gesellschaft ab. Der Lebensraumschutz soll dabei weiter ins politische Bewusstsein gerückt werden.

All diese Punkte haben das Potenzial, den Artenschutz in Deutschland voranzubringen. Das ist von besonderer Relevanz, da Insekten eine zentrale Position in unserem Ökosystem einnehmen, ohne sie ist auch die Lebensgrundlage für uns Menschen gefährdet. Allein diese Tatsache sollte uns alarmieren und zum Handeln anregen.

Was die Aufnahme des Artenschutzes in das Grundgesetz angeht, halte ich dies für verfassungsrechtlich sehr schwierig. Das Grundgesetz enthält aus guten Gründen in seinen Artikeln 1 bis 19 die persönlichen menschlichen Grundrechte. Hier ist der Artenschutz sicherlich nicht einzubauen. Und wenn es zu einer allgemeinen Erweiterung des Grundgesetzes und ein umfassendes Kapitel Staatsziele kommen sollte, dann würde auch dieses Staatsziel sicherlich mit dazu gehören. So bleibt es ein politisches Ziel.

Für mich ist es ein sehr hochrangiges Ziel; so wie wir in Deutschland demokratisch viele politische Ziele verfolgen. Für diese demokratische Vielfältigkeit beinhaltet das Grundgesetz über die Grundrechte hinaus in seinen anderen Kapiteln die notwendigen Bestimmungen zu Institutionen, Kompetenzen und Verfahrensweisen.

Deshalb: volle politische Unterstützung für den Artenschutz. Aber eben politisch und nicht über einen grundsätzlichen anderen Aufbau unserer Verfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann

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