Volksvertreter Frank-Peter Seemann

Stellungnahme zur Petition Gegen das Hunde-Badeverbot in der Bundeswasserstraße Aller im Landkreis Verden

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt bearbeitet am 21.06.2016

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

Zunächst einmal begrüße ich den Weg über eine online Petition als eine gute Möglichkeit, basisdemokratisch Interessen kundzutun und Stellung zu beziehen.
Der Natur- und Artenschutz hat für mich persönlich und von meiner politischen Einstellung her, u.a. wegen der biologischen Vielfalt, der Biodiversität und auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit im Hinblick auf die vorhandenen Naturgüter, einen hohen Stellenwert.
Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft sind - soweit vorhanden - hinreichend zu schützen oder - wenn nicht mehr vorhanden - möglichst wiederherzustellen.
Naturräume sind zum Zwecke der Erlebbarkeit zugänglich zu machen und zwar nur mit den Einschränkungen, die naturschutzfachlich auch erforderlich sind. Naturräume dienen auch der Erholung.
Bei der eu-rechtlich vorgeschriebenen Unterschutzstellung der Allerniederung als Natura 2000-Gebiet mit der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie als Basis geht es um eine sog. Gemengelage von verschiedenen Interessen, die sachgerecht abzuwägen sind.
Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthält die wesentlichen Regelungen zu den Zielen, Sinn und Zweck, auch zur Einstufung als Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiete (NSG resp. LSG). Der Allgemeinheit ist selbst das NSG zugänglich zu machen, wenn es der Schutzzweck erlaubt.
Ein Badeverbot für Hunde ist im BNatSchG nicht explzit genannt. Die Mustersatzung des NLWKN für NSG als Arbeitshilfe für die Sicherung von Natura 2000-Gebieten vom 27.03.2015 enthält zwar eine beispielhafte Aufzählung an konkreten Verboten, darunter aber kein Badeverbot für Hunde.
Ein nahezu absolutes Badeverbot für Hunde mit einer einzigen Bademöglichkeit als Ausnahme im Bereich der Maulohe in der Stadt Verden sehe ich als naturschutzfachlich nicht begründet. Im Bereich der Stadt Verden, in den Gemeinden Dörverden und Kirchlinteln sind m.E. weitere Badestellen, ggf. mit zeitlichen Einschränkungen (Brut-, Setz- und Rastzeit) denkbar, die mit den Zielen des Naturschutzes in Einklang gebracht werden können.
Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit darf nicht außer Acht gelassen werden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zwingend zu berücksichtigen, da er Verfassungrang hat und sich wie "ein roter Faden" durch das gesamte Recht zieht.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern