Umwelt

Gegen das Hunde-Badeverbot in der Bundeswasserstraße Aller im Landkreis Verden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Peter Bohlmann
2.323 Unterstützende 1.802 in Landkreis Verden

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.323 Unterstützende 1.802 in Landkreis Verden

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Im Entwurf der Verordnung des Landkreises Verden über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Untere Allerniederung im Landkreis Verden“ in den Gemeinden Verden, Dörverden und Kirchlinteln wird im § 3, Absatz 3, Ziffer 1 untersagt, Hunde unangeleint laufen und in Gewässern schwimmen zu lassen. Dies würde bedeuten, dass auf einer Länge von 22 Kilometern im Landkreis Verden mit Ausnahme eines einzigen in der Verordnung festgelegten "Hundebadeplatzes" das Schwimmenlassen von Hunden in der Bundeswasserstraße Aller ganzjährig verboten wäre. Hiermit wird ein völlig unverhältnismäßiges Verbot erlassen, dass in diesem Umfang in keiner Weise gerechtfertigt erscheint und auch in vergleichbaren Verordnungen von Nachbarlandkreisen (z.B. Schutzgebietsverordnung „Hammeniederung“ im Landkreis Osterholz) sowie auch in der Musterverordnung der Landesfachbehörde NLWKN in dieser Form nicht enthalten ist. Zum Schutz von störungsempfindlichen Tierarten wäre es nachvollziehbar, wenn in ansonsten störungsarmen Zonen oder innerhalb der Brut- und Setzzeit das Schwimmenlassen von Hunden (und auch von Menschen und anderen Tierarten) reglementiert würde. Ein vollständiges Verbot, Hunde in der Bundeswasserstraße Aller schwimmen zu lassen, geht jedoch eindeutig über die Zielsetzung der Unterschutzstellung hinaus und ist daher als unverhältnismäßig anzusehen. Es wird daher gefordert, das Verbot des § 3, Absatz 3, Ziffer 1 der Schutzgebietsverordnung, Hunde unangeleint laufen und in Gewässern schwimmen zu lassen, dahingehend zu ändern, dass derartige Regelungen nur für bestimmte Zeiträume und in Bereichen gelten, in denen ein entsprechendes Schutzbedürfnis tatsächlich gegeben ist. So sollte zumindest in Bereichen, in denen lediglich Siedlungsbereiche ohne Schutzstatus oder Landschaftsschutzgebiete mit geringerem Schutzstatus an die Bundeswasserstraße Aller angrenzen das Schwimmenlassen von Hunden nicht untersagt werden. Durch derartige Regelungen, die über das zur Erreichung der eigentlichen Schutzziele erforderliche Maß hinausgehen wird nicht nur das berechtigte Interesse aller Hundehalter an ausreichenden Freiräumen für sich und ihre Tiere in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt, sondern es wird auch das Verständnis von Bürgern für Naturschutzziele verringert, wenn unverhältnismäßige Regelungen in Schutzgebietsverordnungen getroffen werden ohne die Interessen der betroffenen Bürger zu berücksichtigen.

Links: Internetseite des Landkreises Verden zur geplanten Unterschutzstellung der Allerniederung: https://www.landkreis-verden.de/portal/seiten/unterschutzstellung-der-unteren-allerniederung-im-landkreis-verden-901001248-20600.html?s_sprache=de&rubrik=901000021

Internetseite der Landesfachbehörde für Naturschutz NLWKN mit einem Entwurf der Musterverordnung für Naturschutzgebiete: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=8039&article_id=46104&_psmand=26

Internetseite des Landkreises Osterholz zur Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“: https://www.landkreis-osterholz.de/portal/meldungen/ausweisung-von-natur-und-landschaftsschutzgebieten-im-bereich-hammeniederung-und-teufelsmoor--901002854-21000.html?rubrik=901000010

Begründung

Die Ausweisung der Allerniederung als Naturschutzgebiet oder als Landschaftsschutzgebiet ist im Grundsatz zu begrüßen und seit langem erforderlich. Es ist jedoch nicht hinzunehmen, dass weitgehende Freistellungen für alle Nutzergruppen, die über eine ausreichende Lobby verfügen, wie zum Beispiel Landwirtschaft, Jagd, Angelnutzung etc. getroffen werden. und im Gegenzug für nicht organisierte Gruppen, wie zum Beispiel die Hundehalter Regelungen getroffen werden, die auch aus naturschutzfachlicher Sicht weit über das Ziel hinausgehen. Der behördliche Naturschutz neigt schnell dazu, eine Schutzgebietsverordnung dann als besonders gut anzusehen, wenn allgemeine Rechte, wie z.B. das Recht zum Betreten der freien Landschaft möglichst weitgehend eingeschränkt werden und übersieht dabei allzu oft, dass dem Naturschutz allgemein viel mehr gedient wäre, wenn die Einschränkungen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden und damit das Verständnis und auch die Bereitschaft der Betroffenen sich an die Vorgaben zu halten, gefördert wird. Hierbei werden insbesondere solche Interessen gerne übersehen oder zumindest übergangen, die nicht von sogenannten Trägern öffentlicher Belange oder auch von gewissen Naturschutzverbänden, die eng mit Nutzungsinteressen verflochten sind, wie zum Beispiel den Jagd- oder Angelverbänden, erhoben werden. Ein ganzjähriges und nahezu flächendeckendes Schwimmverbot für Hunde in einem als Bundeswasserstraße gewidmeten Fluss, in dem jeder Freizeitschipper mit motorisierten Fahrzeugen herumkreuzen darf, dient nicht den zur Erreichung der Schutzziele erforderlichen Maßnahmen sondern stellt eine willkürliche und fachlich unbegründete Behördenentscheidung dar, die so nicht hingenommen werden kann.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Hallo liebe Unterzeichner,
    am kommenden Dienstag, 18.10.2016 17:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft statt. Hier soll unter anderem über den Erlass einer Verordnung über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Untere Allerniederung im Landkreis Verden“ beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung für die letzte Sitzung des alten Kreistages am Freitag, 28.10.2016 15:00 Uhr beraten werden.
    Zu Beginn der Sitzung und nach Ende des öffentlichen Teiles der Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde von jeweils 15 Minuten statt. Es ist also jeder herzlich zu der Sitzung eingeladen, der sich informieren möchte oder sonstige Fragen zur Verordnung hat.

    Hier der Link zur öffentlichen... weiter

  • Nach dreimaliger telefonischer Bitte bei der Sekretärin des Landrats innerhalb der vergangenen zwei Wochen habe ich eine Email an den Landrat geschrieben, in der ich mich unter anderem darüber beschwert habe, dass nicht einmal ein Rückruf erfolgt ist. Heute habe ich eine Antwort erhalten (meine Mail an den Landrat ist am Ende des Textes nachzulesen):

    Sehr geehrter Herr Herzberg,

    ohne näher auf den unangemessenen Duktus Ihrer E-Mail einzugehen, teile ich Ihnen mit, dass der Kreisverwaltung und mir das Anliegen der Online-Petition und auch die Zahl der Unterschriften bekannt sind. Von daher bitte ich Sie, in Zukunft nicht zu unterstellen, dass die Verwaltung Einwendungen nicht prüft bzw. kein Interesse an diesen hat. Alle Hinweise und auch... weiter

Ich bin wirklich überrascht! Der Landkreis Verden macht sich also mit mal große Gedanken um Vögel und wild lebende Tiere? Nein das tut er nicht! Es geht nur um den hübschen Spielplatz und das neuenstehende Pärkchen so idyllisch neben dem sehr naturnahen Rewe und Zimmermann. Meine lieben kümmert es jemanden das zwischen Stedebergen und Dörverden 10 Massentierhaltungsställe habt? Die Tiere unter erbämlichsten bedingungen leben? Nein!!! Ihr wollt die Hundehaufen nicht in der Stadt ... So ist das ...Damit auch schön alle einkaufen gehen...

Da ist doch von einem Verbot, Hunde schwimmen zu lassen, nirgends die Rede: "untersagt, Hunde unangeleint laufen und in Gewässern schwimmen zu lassen"... Er darf eben nur nicht umangeleint schwimmen. Wo ist das Problem???

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