Volksvertreter Hanno Hurth
Stellungnahme zur Petition Igelschutz im Landkreis Emmendingen - für eine friedliche Koexistenz von Igeln und Mährobotern
Landrat, zuletzt bearbeitet am 27.08.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Stellungnahme stelle ich im Auftrag von Herrn Landrat Hanno Hurth das Schreiben ein, das auch direkt an das „Bündnis Igelschutz - Landkreis Emmendingen".
Mit freundlichen Grüßen
Markus Fix - Pressesprecher des Landratsamts Emmendingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.08.2026, in der Sie sich mit dem Anliegen eines besseren Schutzes von Igeln vor Mährobotern an mich wenden. Zunächst möchte ich es ausdrücklich begrüßen, dass sich das „Bündnis Igelschutz - Landkreis Emmendingen" für den Schutz von Igeln engagiert.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat es in der Angelegenheit bereits einen umfassenden Austausch der Kreisverwaltung mit der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen und einzelner ihrer Mitglieder gegeben, teilweise schon vor dem Start der Online-Petition. Hierbei hat die Kreisverwaltung dargelegt, dass der Erlass einer Allgemeinverfügung durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet. Nach Auffassung der Kreisverwaltung kann eine pauschal das gesamte Landkreisgebiet betreffende Regelung eines nächtlichen Betriebsverbots für Mähroboter nicht über das rechtliche Instrument einer Allgemeinverfügung erlassen werden. Auf mein als Anlage beigefügtes Schreiben an die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vom 09.04.2026 darf ich wegen der weiteren Einzelheiten verweisen. Das Landratsamt Emmendingen steht mit dieser Rechtsansicht keineswegs alleine da. So hat auch das Landratsamt Ortenaukreis gegenüber einer dortigen Initiative den Erlass einer entsprechenden Allgemeinverfügung aus demselben Grund abgelehnt. Nicht zuletzt hat aber das Regierungspräsidium Freiburg als höhere Naturschutzbehörde, nachdem sich die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dorthin gewandt hatte, die Auffassung der Kreisverwaltung bestätigt. Insofern gibt es nun bezogen auf den Landkreis Emmendingen eine dezidierte schriftliche Auffassung des Regierungspräsidiums Freiburg als Vorgesetzter Behörde, nach der ein nächtliches Betriebsverbot für Mähroboter nicht pauschal für das gesamte Kreisgebiet über eine Allgemeinverfügung ausgesprochen werden kann. Hierüber möchten und können wir uns nicht hinwegsetzen. Soweit Sie in diesem Zusammenhang auf andere Kreise, wie namentlich den Stadtkreis Freiburg, Bezug nehmen, kommentieren wir das Verwaltungshandeln anderer Behörden und Gebietskörperschaften grundsätzlich nicht.
Im Übrigen sollte gerade in Zeiten, in denen alle Ebenen bemüht sind, im Sinne des Bürokratieabbaus neue Regulierungen zu vermeiden und bestehende möglichst abzubauen, kritisch hinterfragt werden, ob eine Allgemeinverfügung zum Igelschutz wirklich notwendig ist. Neben der fehlenden praktischen Kontrollierbarkeit eines nächtlichen Fahrverbots für Mähroboter seitens der Behörden fällt in diesem Zusammenhang vor allem ins Gewicht, dass es bereits nach bestehender Gesetzeslage verboten ist, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen und zu töten (vgl. § 39 Abs. 1 Nr. 1 und § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG), Darunter fällt auch die Verletzung oder gar Tötung von Igeln durch Mähroboter. Die Aufnahme eines nächtlichen Fahrverbots für Mähroboter in eine Allgemeinverfügung würde sich deshalb in einer Konkretisierung eines ohnehin bereits bestehenden gesetzlichen Verbots erschöpfen.
Aus Sicht der Kreisverwaltung kann auch ohne eine zusätzliche Verbotsregelung vor allem durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, wie wir sie bereits praktizieren, viel erreicht werden. Neben geeigneten Informationen in den Gemeindeblättern möchten wir konkret auf den beigefügten aktuellen Flyer verweisen, der auch über unseren Internetauftritt abrufbar ist.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der gegebenen Rechtslage bitte ich um Verständnis, dass ich eine nochmalige Diskussion über die Zulässigkeit eines Nachtfahrverbots für Mähroboter im Wege einer Allgemeinverfügung nicht als zielführend erachte. Gleichwohl bin ich gerne bereit, das Thema in meiner jährlichen Besprechung mit den Naturschutzverbänden aufzurufen und in diesem Rahmen auch mit Ihnen zu diskutieren, wie wir unsere Öffentlichkeitsarbeit ggf. hier noch optimieren können.
Da über die digitale Plattform der oniine-Petition inzwischen auch die Mitglieder des Kreistags des Landkreises Emmendingen zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden - und sich hier teilweise bereits geäußert haben -, erhalten die Damen und Herren Kreisräte dieses Schreiben nachrichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
Hanno Hurth