folkevalgte Johannes Wahlenberg

Udtalelse om petitionen Rettet das Niederkrüchtener Freibad in neuer Form - bevor es abgerissen wird!

CDU sidst redigeret den 30.07.2018

Jeg afstår.

Die CDU-Fraktion hat bereits im Jahr 2010 einen Antrag an den Rat gestellt, der Klarheit über die Zukunft der Schwimmbäder in der Gemeinde Niederkrüchten bringen sollte. Einzelheiten zu dem Antrag können im Internet nachgelesen werden. cdu-niederkruechten.de/antrag/antrag57.htm
Das im Antrag geforderte Gutachten wurde in der Folgezeit nicht vorgelegt.

Im Haushaltsplan für die Jahre 2017 - 2018 wurden auf Vorschlag des Bürgermeisters vom Rat Mittel für die Planung und den Bau eines interkommunalen Kombibades bereitgestellt. Dem Haushaltsplan und damit auch dem Vorhaben "Planung und Bau eines interkommunalen Kombibades" stimmten alle im Rat vertretenen Fraktionen zu. Die CONSTRATA Ingenieur-Gesellschaft mbH wurde von der Verwaltung beauftragt, eine Konzeptstudie zum Neubau eines Kombibades zu erstellen.

Ende August 2017 wurden der Rat und die Öffentlichkeit überraschend darüber informiert, dass das Hallenbad Elmpt aufgrund erheblicher sicherheitsrelevanter Mängel in den Bereichen Brandschutz, Elektro- und Lüftungstechnik und Trinkwasserhygiene für die gesamte Badesaison 2017/2018 (September 2017 bis Mai 2018) nicht geöffnet werden kann. Ein gefahrloser Badebetrieb war nach Angaben der Verwaltung nicht zu gewährleisten.

Auf Antrag der CDU-Fraktion befasste sich der Bauausschuss in einer Sondersitzung am 25.10.2017 mit dem baulichen Zustand des Hallenbades Elmpt.

Am 14.11.2017 besichtigte der Bauausschuss auf Vorschlag der Verwaltung das Freibad Niederkrüchten. In der anschließenden Sitzung stellte das Ingenieurbüro INCO GmbH aus Aachen ein von ihm erarbeitetes Sanierungskonzept der Schwimmbadtechnik des Freibades vor. Es wurden auch die Ergebnisse der Untersuchung der Elektroinstallation vorgestellt und Kostenschätzungen vorgelegt.

Die von der Verwaltung beauftrage Konzeptstudie zum Neubau eines Kombibades wurde dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 05.12.2017 vorgestellt. Der Ausschuss nahm diese einstimmig zur Kenntnis. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Brüggen und Schwalmtal im Bereich des Bäderwesens zu prüfen.

Am 06.02.2018 befasste sich der Haupt- und Finanzausschuss erneut mit der Bädersituation. Die Verwaltung teilte dem Ausschuss mit, dass das Hallenbad im Ortsteil Elmpt zur Wintersaison 2017/2018 aufgrund gravierender sicherheitsrelevanter und hygienischer Mängel nicht mehr geöffnet wurde. Sie stellte weiter fest, dass sich eine ähnliche Situation beim Freibad im Ortsteil Niederkrüchten darstelle und dieses im aktuellen Zustand nicht zu eröffnen sei.

Der Bürgermeister plädierte in der Sitzung für die Schließung beider Bäder (Hallenbad Elmpt und Freibad Niederkrüchten).

Nach eingehender Beratung beschloss der Ausschuss einstimmig, das Hallenbad Elmpt für den Zeitraum von einem Jahr wieder in Betrieb zu nehmen. Nur im Hallenbad kann die Pflichtaufgabe der Gemeinde, das Schulschwimmen zu gewährleisten, tatsächlich erfüllt werden. Die dafür erforderlichen Reparaturarbeiten (geschätzter Aufwand: 111.000 Euro) werden zurzeit durchgeführt. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, einen inhaltlichen und zeitlichen Rahmen für eine langfristige Lösung der Bädersituation zu skizzieren.

Als Partner für den Neubau eines interkommunalen Kombibades kommt die Gemeinde Brüggen infrage, die ebenfalls Handlungsbedarf bei ihren Bädern hat. Zur Vorbereitung der Entscheidung, wie mit den sanierungsbedürftigen Bädern in Brüggen verfahren wird, wurden ebenso wie in Niederkrüchten dort mehrere mögliche Varianten von Fachplanern untersucht. Die Ergebnisse wurden dem dortigen Betriebsausschuss vor den Sommerferien vorgestellt. Sie beinhalteten auch einen Vorschlag über ein gemeinsames Bad mit Niederkrüchten auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei Brimges. Ob diese Option weiter verfolgt wird, will der Rat der Gemeinde Brüggen im Herbst entscheiden.

Konkrete Planungen für ein neues Bad gibt es weder in Niederkrüchten noch in Brüggen. Bisher existieren lediglich Konzeptstudien. Es gibt weder Beratungen über einen Standort noch über die Finanzierung eines solchen Vorhabens. Zunächst muss die Gemeinde Brüggen erklären, wie sie ihre Bäderfrage lösen möchte.

Aktuell liegen dem Rat der Gemeinde neben dieser Petition weitere Anträge von Ratsfraktionen vor, die die Situation der Bäder in Niederkrüchten zum Gegenstand haben: Antrag der SPD-Fraktion vom 08.05.2018, Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2018, Antrag der CDU-Fraktion vom 06.07.2018. Die Beratungen zu diesen Anträgen stehen noch aus. Die mit der Petition verbundenen Forderungen und Anregungen werden in die weiteren Beratungen einfließen.

Die CDU-Fraktion hat Verständnis für die Forderung, das Freibad zu erhalten. Bei seinen weiteren Entscheidungen wird der Rat aber die Sanierungskosten von mehreren Millionen Euro in den nächsten Jahren und die ungedeckten Kosten für den Betrieb beider Bäder (zuletzt rund 410.000 Euro jährlich oder 9,80 Euro pro Badbesuch) berücksichtigen. Ob sich der Bund und die Länder im Rahmen eines Sofort-Sanierungsprogramms für Bäder an den hohen Sanierungskosten beteiligen werden, wie dies der Städte- und Gemeindebund nun fordert, ist offen.

Der Fortgang der Angelegenheit bleibt abzuwarten.

Für die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Niederkrüchten

Johannes Wahlenberg
(Fraktionsvorsitzender)

Udtalelse om petitionen Keine Windkraft im Ziegenmelkerbrutgebiet

CDU sidst redigeret den 30.07.2018

Jeg afstår.

Der Rat der Gemeinde Niederkrüchten hat bereits im Februar 2016 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ beschlossen. Mit der Planung wolltel die Gemeinde dafür sorgen, dass nicht überall im Außenbereich Windräder aufgestellt werden dürfen, sondern nur innerhalb festgelegter Bereiche.

Ein Planungsbüro hat daraufhin unter Berücksichtigung harter und weicher Tabukriterien, die der Rat festgelegt hat, Potentialflächen für die Windenergie ermittelt. Die Ausweisung von Flächen für die Windenergie kann auf den Vorhabenflächen zu Zielkonflikten mit artenschutzrechtlichen Belangen führen, die durch den Bau oder Betrieb der Windenergieanlagen ausgelöst werden könnten.

Aus diesem Grund wurde auch geprüft, ob artenschutzrechtliche Belange gegen eine Darstellung der ermittelten Potentialflächen im Flächennutzungsplan stehen. Hierfür sind bestehende Daten ausgewertet und zusätzlich faunistische Erfassungen zu Brut- und Rastvögeln in den Untersuchungsräumen über einen Jahresverlauf durchgeführt worden. Die Ergebnisse liegen als Zwischenbericht vor. In dem Bericht wird auch auf die Ziegenmelkerpopulation im Elmpter Wald und auf dem Flugfeld hingewiesen, die von landesweiter Bedeutung ist. Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen dauern an und werden fortgeführt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage der bisherigen Planungen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens fand am 12.07.2018 im Bürgerhaus in Elmpt ein Darlegungs- und Anhörungstermin statt. Außerdem wurden die Planunterlagen im Internet veröffentlicht sowie im Rathaus zur Einsichtnahme ausgelegt.

Das Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ befindet sich damit noch in einem sehr frühen Stadium und ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher noch offen, ob die Flächennutzungsplanänderung in der gegenwärtigen Fassung vom Rat beschlossen wird. Für Bauleitplanverfahren gibt es rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen.

Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes müssen ebenso Gegenstand der Planverfahren sein wie die Belange des Immissionsschutzes. Die öffentlichen und privaten Belange sind zu ermitteln, zu bewerten und mit den Belangen des Vorhabens abzuwägen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Verfahren ist die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und somit auch privater Betroffener, soweit das Planungsrecht dieses vorgibt. In den jeweiligen Offenlagen haben Bürger und Verbände - also auch die Petenten - die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen, die die Gemeinde gemäß § 1 Abs. 7 des Baugesetzbuchs im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen hat.

Der Fortgang des Verfahrens bleibt abzuwarten.

Für die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Niederkrüchten

Johannes Wahlenberg
(Fraktionsvorsitzender)

Johannes Wahlenberg
parti: CDU
Næste valg: 2020
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