Volksvertreterin Julia Verlinden
Stellungnahme zur Petition Verhinderung eines Bauvorhabens im Senkungsgebiet
Bündnis 90/Die Grünen, zuletzt bearbeitet am 29.11.2025
Fraktionsbeschluss, veröffentlicht von Ulrich Blanck.
Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.