Volksvertreter Markus Jäger

Stellungnahme zur Petition Gegen Grundsteuererhöhung in Brühl – Für bezahlbares Wohnen und ausgewogene Haushaltskonsolidierung

AfD, zuletzt bearbeitet am 06.09.2026

Ich stimme zu / überwiegend zu.
Ich unterstütze einen Antrag im Parlament, wenn sich genügend andere Vertreter anschließen.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.

AfD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl
Stellungnahme
Uhlstraße 3 · 50321 Brühl · fraktion@afd-bruehl.de ·

Stellungnahme zur Petition
„Gegen Grundsteuererhöhung in Brühl – Für bezahlbares Wohnen und ausgewogene Haushaltskonsolidierung“

Verfasser
Markus Jäger
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
AfD-Fraktion Brühl

Adressaten
Gudrun Skeide-Panek
und 2.527 Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition
Brühl, 5. September 2026
Sachstand in Kürze

Am 15. Juni 2026 hat der Rat der Stadt Brühl den Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 700 v. H. auf 900 v. H. angehoben. Zugestimmt haben CDU, SPD und FDP/Volt. Dagegen gestimmt haben Grüne, Linke und AfD. Die Petition von Gudrun Skeide-Panek fordert die Aussetzung weiterer Anhebungen, Offenlegung der Berechnungsgrundlagen und Einsparpotenziale, die Prüfung von Alternativen sowie Bürgerbeteiligung.
Sehr geehrte Frau Skeide-Panek,
sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,
vielen Dank für die Gelegenheit zu einer öffentlichen Stellungnahme. 2.527 Unterschriften sind kein Stimmungsbild am Rande, sondern ein klares Signal: Viele Brühlerinnen und Brühler empfinden die rückwirkende Anhebung der Grundsteuer B von 700 auf 900 vom Hundert als unzumutbar. Dieses Signal nehme ich ernst.

1. Wie die AfD-Fraktion abgestimmt hat
In der Ratssitzung am 15. Juni 2026 hat die AfD-Fraktion der rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer B und der Anhebung der Gewerbesteuer nicht zugestimmt. Mit uns stimmten Grüne und Linke dagegen. Die Mehrheit aus CDU, SPD und FDP/Volt hat die Erhöhung beschlossen.
Damit ist die politische Lage eindeutig: Die Belastung ist nicht „alternativlos“ gewesen. Sie war eine Mehrheitsentscheidung. Die Petition richtet sich zu Recht gegen genau diese Entscheidung.

2. Warum wir die Erhöhung ablehnen
Die Grundsteuer B ist umlagefähig. Sie trifft Eigentümer und Mieter gleichermaßen – Rentnerinnen mit abbezahltem Haus ebenso wie junge Familien mit Kredit und Haushalte, die ohnehin schon mit Energie, Mobilität und Lebenshaltung kämpfen. Ein typisches Beispiel aus der Petition – eine Doppelhaushälfte, für die 2023 noch 468 Euro Grundsteuer fällig waren und nun über 1.000 Euro jährlich anfallen sollen – macht die Sprunghöhe greifbar.
Hinzu kommt die Rückwirkung zum 1. Januar 2026. Wer im laufenden Jahr nachträglich zur Kasse gebeten wird, kann weder planen noch ausweichen. Das untergräbt Vertrauen. Die Reform der Grundsteuer war politisch mit dem Versprechen der Aufkommensneutralität verbunden. Eine Hebesatzerhöhung um rund 29 Prozent ist das Gegenteil.
Steuererhöhungen lösen außerdem kein strukturelles Defizit. Brühl hat ein strukturelles Loch in zweistelliger Millionenhöhe. Die zusätzlichen 3,6 Millionen Euro Grundsteuer ändern daran wenig, belasten aber Tausende Haushalte dauerhaft – und das bei bereits angekündigten weiteren Steigerungsschritten in der Mittelfristplanung.

3. Warum Brühl ins Haushaltssicherungskonzept rutscht
Wer die Grundsteuerdebatte ehrlich führen will, muss die Ursachen der Haushaltsschieflage benennen – und zwar ohne Schönfärberei. Nach § 76 der Gemeindeordnung NRW muss eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufstellen, wenn sie dauerhaft mehr ausgibt als sie einnimmt und die Rücklagen dafür nicht mehr ausreichen. Das HSK ist ein Sanierungsplan: Es muss zeigen, wie spätestens im zehnten Jahr wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird. Die Kommunalaufsicht prüft und begleitet das Konzept.
Genau dort steht Brühl im Sommer 2026. Der Haushalt 2026 ist noch nicht beschlossen; die Stadt arbeitet in der vorläufigen Haushaltsführung. Pflichtaufgaben laufen weiter, neue Projekte und größere Investitionen müssen warten. Der Rat hat am 15. Juni 2026 das Verfahren zur pflichtigen HSK-Aufstellung zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungszeitplan sieht den HSK-Entwurf für Oktober 2026, die erneute Einbringung mit dem Haushalt am 12. Oktober 2026, den Beschluss am 14. Dezember 2026 und die Genehmigung der Aufsicht voraussichtlich im ersten Quartal 2027 vor. Ziel der Stadt ist es, einen Nothaushalt zu verhindern. Im Nothaushalt wäre Brühl nahezu ausschließlich fremdbestimmt.
Die Zahlen – so steht Brühl da
Einwohnerstand Dezember 2025: rund 47.600 mit Hauptwohnsitz. Das Jahresergebnis 2024 lag bei rund −13,2 Millionen Euro (geplant waren −20,4 Millionen). Für 2025 wird ein Defizit von rund 20 Millionen Euro erwartet. Der Planentwurf 2026 weist −4,2 Millionen Euro aus – aber nur, weil eine Gewinnentnahme der Stadtwerke von 7,7 Millionen Euro und ein globaler Minderaufwand von 2 Millionen Euro eingerechnet sind. Ohne diese Polster läge das Defizit 2026 bei rund −13,9 Millionen Euro. Für 2027 ist selbst in der optimistischen Kalkulation ein Defizit von rund −22,9 Millionen Euro vorgesehen. Die Stadtverwaltung bezifferte im Juni 2026 das strukturelle Loch auf über 35 Millionen Euro jährlich.
Die großen Ausgabenblöcke 2026: Personal rund 73 Millionen Euro, Transferleistungen rund 72,5 Millionen Euro. Die Ausgleichsrücklage ist aufgebraucht, die allgemeine Rücklage wird aufgezehrt. Der Rhein-Erft-Kreis hatte Brühl bereits 2025 ausdrücklich zur Konsolidierung ermahnt.
Wichtig ist der Blick hinter die Plan-Defizite der Vorjahre: Sie kamen oft nur zustande, weil Gewinnentnahmen der Stadtwerke eingestellt und ein globaler Minderaufwand – geplante, aber unsichere Einsparungen – eingerechnet wurden. Interne Vorentwürfe lagen bei Defiziten von 30 bis 35 Millionen Euro. Um die HSK-Pflicht hinauszuschieben, wurden Ausschüttungen, Rücklagenverzehr und Schönrechnung eingesetzt – bis das Polster nicht mehr reichte.
Die Ursachen – Summe, kein einzelnes „Schurkenprojekt“
Ein einzelnes Vorhaben erklärt das Loch nicht. Es ist die Summe aus steigenden Pflichtausgaben, schwächeren Einnahmen und Jahren, in denen Defizite mit Rücklagen und Stadtwerke-Gewinnen überdeckt wurden. Ähnlich ergeht es vielen NRW-Kommunen – 2025 lag deren Defizit landesweit bei über 11 Milliarden Euro.
– Personalkosten. Rund 73 Millionen Euro im Plan 2026. Treiber sind Tarifsteigerungen und der Stellenaufwuchs der vergangenen Jahre. Die FDP sprach von einer Verdopplung der Personalkosten in zehn Jahren bei nahezu gleicher Einwohnerzahl.
– Transferleistungen und Kreisumlage. Rund 72,5 Millionen Euro. Transferleistungen sind Zahlungen der Stadt an Dritte ohne unmittelbare Gegenleistung – vor allem soziale Hilfen, Jugendhilfe und die Kreisumlage. Diese Posten wachsen, ohne dass Brühl das allein steuern kann.
– Soziale Pflichtaufgaben. Eingliederungshilfe, Hilfen zur Erziehung, Unterbringung und Betreuung. Bund und Land beschließen Standards – die Kommunen zahlen einen großen Teil. Der Fraktionsvorsitzende Jobst Schmidt hat im Rat darauf hingewiesen: Bei den Kommunen kommt zu wenig an. Ein wachsender Teil dieser Last entsteht durch Unterbringung, Betreuung und Folgekosten der Migration. Die Stadt selbst bezeichnet den Aufwand als hoch und seit Jahren steigend; Miete, Unterhaltung der Unterkünfte und Personal belasten den Haushalt dauerhaft. Für 2026 sind allein 1,5 Millionen Euro für weitere Unterbringungskapazitäten eingeplant. Die Pauschalen von Bund und Land decken die tatsächlichen Kosten nicht. Zugleich fehlt bezahlbarer Wohnraum, sodass anerkannte Geflüchtete oft in städtischen Unterkünften bleiben – das trifft Haushalt und Wohnungsmarkt gleichzeitig.
– Einnahmen halten nicht Schritt. Die Gewerbesteuer schwankt mit der Konjunktur. Einzelne große Zahler fallen weg oder zahlen weniger. Die Stadt selbst nennt die Planung „sehr optimistisch“.
– Jahre der Schönrechnung. Defizite wurden mit Stadtwerke-Ausschüttungen, Rücklagenverzehr und globalem Minderaufwand überdeckt, statt rechtzeitig Aufgabenkritik zu betreiben.
– Investitionsfolgekosten. Jedes neue Gebäude und jede Sanierung erzeugt dauerhafte Betriebs-, Energie- und Unterhaltungskosten. Die Verwaltung korrigierte 2026 allein bei den Gebäudebetriebskosten um rund 1 Million Euro nach oben.
Daraus folgt für uns: Wer 3,6 Millionen Euro zusätzliche Grundsteuer als Sanierungsbeitrag verkauft, rechnet an der Größenordnung vorbei. Das strukturelle Loch liegt um ein Vielfaches höher. Gleichzeitig stehen freiwillige Leistungen – das, was Bürgermeister Prokop die „Seele der Stadt“ nennt (Kultur, Sport, Vereine) – als Erstes zur Disposition, weil Pflichtaufgaben gesetzlich Vorrang haben. Einsparungen allein reichen laut Kassensturz der Stadt nicht; im Extrem droht der Nothaushalt. Genau deshalb darf Konsolidierung nicht heißen, denselben Steuerhebel immer wieder zu ziehen, während die Ursachen unbenannt bleiben.

4. Zu den Forderungen der Petition
Die fünf Kernforderungen der Petition unterstütze ich im Grundsatz:
Aussetzung weiterer Anhebungen
Weitere Hebesatzerhöhungen im laufenden und kommenden Haushaltsjahr lehnen wir ab. Konsolidierung darf nicht heißen, denselben Hebel immer wieder zu ziehen, bis die Belastungsgrenze der Bürger erreicht ist.
Offenlegung der Berechnungsgrundlagen
Wer 3,6 Millionen Euro zusätzlich von den Einwohnern verlangt, muss die Zahlen offenlegen: Annahmen, Wirkungen auf Eigentümer und Mieter, Vergleich mit Nachbarkommunen, geplante Folgeerhöhungen. Pauschale Hinweise auf eine „angespannte Lage“ ersetzen keine nachvollziehbare Kalkulation.
Transparente Einsparpotenziale zuerst
Bevor der Rat Steuern erhöht, muss er sagen, welche freiwilligen Leistungen, Standards, Projekte und Verwaltungsabläufe geprüft und gestrichen oder gestreckt wurden – und welche nicht. Einsparung darf nicht nur dort stattfinden, wo der Widerstand am geringsten ist, während teure Prestige- und Parallelstrukturen bestehen bleiben.
Alternative Finanzierungs- und Sparmaßnahmen
Zur Haushaltskonsolidierung gehören Priorität auf Pflichtaufgaben, Aufgabenkritik, ein Digitalschub statt Stellenaufwuchs, Zurückhaltung bei neuen dauerhaften Verpflichtungen und eine ehrliche Debatte über Kosten, die der Stadt von Bund und Land aufgebürdet werden, ohne dass der Ausgleich folgt. Das gilt namentlich für Unterbringung, Versorgung und Folgekosten der Migration: Diese Pflichtaufgaben müssen vollständig und nachvollziehbar ausgewiesen werden – und der Bund und das Land müssen sie ausgleichen, statt sie still in die kommunalen Defizite und anschließend in die Grundsteuer zu verschieben. Wer das strukturelle Defizit allein den Brühler Eigentümern und Mietern aufbürdet, verschiebt die Verantwortung nach unten.
Bürgerbeteiligung bei künftigen Steuerbeschlüssen
Eine Erhöhung dieser Tragweite darf nicht als überfallartiger Beschluss in einer haushaltslosen Zeit daherkommen. Frühzeitige Information, verständliche Unterlagen und eine echte Beteiligung stärken die Akzeptanz – ihr Fehlen zerstört sie.

5. Bezahlbares Wohnen und ausgewogene Konsolidierung
Wohnen in Brühl darf nicht zur Restgröße der Kämmerei werden. Jede weitere Grundsteuererhöhung verteuert Eigentum und Miete, schwächt die Kaufkraft vor Ort und trifft genau jene, die die Stadt zusammenhalten: Familien, Handwerker, Angestellte, kleine Vermieter. Die Unterbringung Geflüchteter verschärft die Wohnraumknappheit zusätzlich. Wer bezahlbares Wohnen will, muss deshalb beides benennen: die Steuerlast und die Kosten der Migration.
Ausgewogene Haushaltskonsolidierung heißt für uns: Sparen vor Erhöhen, Pflicht vor Kür, Transparenz vor Vertröstung, Belastung nach Leistungsfähigkeit statt nach bloßer Substanz. Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer. Sie knüpft nicht daran an, ob jemand die Forderung aus laufendem Einkommen tragen kann. Genau deshalb darf sie nicht das bevorzugte Sanierungsinstrument werden.

6. Was folgt
Die Stellungnahme ersetzt keine Ratsentscheidung. Die Mehrheit hat erhöht. Das Haushaltssicherungskonzept steht aus. Genau dort muss sich zeigen, ob Rat und Verwaltung die Kritik der 2.527 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner aufnehmen oder lediglich die nächste Stufe vorbereiten.
Die AfD-Fraktion wird im weiteren Verfahren – insbesondere bei den Beratungen zum Haushaltssicherungskonzept – darauf dringen, dass weitere Hebesatzerhöhungen unterbleiben, Einsparungen konkret und überprüfbar benannt werden und die Bürger nicht erneut als Lückenbüßer für versäumte Aufgabenkritik dienen.
Frau Skeide-Panek und allen Unterstützerinnen und Unterstützern danke ich für das bürgerschaftliche Engagement. Eine Stadt, die ihre Finanzen in Ordnung bringen will, braucht zuerst den Mut zur Wahrheit über Ausgaben – nicht den bequemeren Weg über die Grundsteuer.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Jäger
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
AfD-Fraktion im Rat der Stadt Brühl

Quellen zu den Haushaltszahlen: Stadt Brühl (Haushaltsreden und Folien zum Doppelhaushalt 2026/2027, Haushaltsrede der Kämmerin, Ratsbeschluss 15.6.2026, Haushaltsrede des Bürgermeisters zum Entwurf 2025, Mitteilung vom 15.6.2026), Kölner Stadt-Anzeiger, GO NRW § 76. Zahlen gerundet.

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