Region: Brühl

Gegen Grundsteuererhöhung in Brühl – Für bezahlbares Wohnen und ausgewogene Haushaltskonsolidierung

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Marc Prokop
Abgegebene Stellungnahmen von Abgeordneten

2.535 Unterschriften

100 %
2.415 von 740 für Quorum in Brühl Brühl

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  1. Gestartet Juni 2026
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Bürgermeister Marc Prokop

Am Montag, den 15.06.2026 wurde auf der Brühler Ratssitzung lt. Tagesordnungspunkt 4
u.a. der Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 1.1.2026 von 700% auf 900% erhöht.
Wir hatten gefordert:
·      die Aussetzung weiterer Anhebungen zur Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B
im laufenden und kommenden Haushaltsjahr
·      die Offenlegung sämtlicher Berechnungsgrundlagen, die dem Beschlussvorschlag einer
Grundsteuererhöhung zugrunde liegen
·      eine transparente Offenlegung aller internen Einsparpotenziale, bevor über weitere
Steuerhöhungen nachgedacht wird
·      die Prüfung alternativer Finanzierungs- und Einsparmaßnahmen, um die Belastung
für die Einwohner*innen der Stadt Brühl zu deckeln
·      eine Bürgerbeteiligung an zukünftigen Entscheidungen über kommunale Steuerhöhungen.

Begründung

Begründung:
Die geplante Erhöhung der Grundsteuer B in Brühl in Höhe von fast 30% stellt eine erhebliche und - durch rückwirkende Änderung – unzumutbare, finanzielle Mehrbelastung für die Einwohner*innen
dieser Stadt dar.
Eine rein pauschale Erhöhung von Steuern löst zudem die tieferliegenden strukturellen Probleme des städtischen Haushalts nicht.

Gegen diese Erhöhung sprechen im Wesentlichen folgende Punkte:

1. Wohnen darf nicht noch teurer werden
Die Wohnkosten gehören heute schon zu den größten Ausgaben privater Haushalte.
Da die Grundsteuer B voll umlagefähig ist, betrifft sie alle Mieter*innen und alle, die im Wohneigentum wohnen.
Damit konterkariert solch eine Steuerhöhung sämtliche politischen Ziele zur Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum.
 
2. Weitere Belastung in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten

In Zeiten drastisch gestiegener Energiekosten, hoher Inflation sowie zunehmenden Kosten für Mobilität und Wohnen hat sich die finanzielle Situation vieler Haushalte deutlich verschlechtert.

Viele private Eigentümer*innen haben ihre Immobilie über Jahrzehnte finanziert und müssen weiter Kredite, Modernisierungen und gestiegene Betriebskosten tragen.
Aber auch Mieter*innen sind bei einer Grundsteuererhöhung durch die Umlage der Betriebskosten unmittelbar betroffen.

So werden Steuerhöhungen zu einer zusätzlichen Belastung, die weite Teile der Bevölkerung betreffen, insbesondere jedoch junge Familien, Renter*innen sowie Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen, die bereits jetzt durch die allgemeinen Lebenshaltungskosten an ihren Belastungsgrenzen angelangt sind.

Sinkt infolgedessen die Kaufkraft der Bürger vor Ort, schadet dies indirekt auch lokalem Einzelhandel und Gewerbe.
 
3. Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Vor jeder Steuererhöhung haben die Bürger*innen ein berechtigtes Interesse zu erfahren,
-           warum zusätzliche Einnahmen erforderlich sind
-           welche Einsparmaßnahmen bereits umgesetzt und
-           welche Alternativen bereits geprüft wurden.

Die bundesweite Reform der Grundsteuer sollte nicht zu einer pauschalen Mehrbelastung führen, weswegen aufkommensneutrale Hebesätze empfohlen wurden.
Eine beabsichtigte Erhöhung des Hebesatzes muss damit auch in dieser Hinsicht nachvollziehbar begründet werden.
 
4.  Einsparpotenzial und Verwaltungsreformen
Steuererhöhungen dürfen nicht zum ersten Mittel der Haushaltskonsolidierung werden.
Bevor zusätzliche finanzielle Belastungen für die Bürger*innen beschlossen werden, müssen alle Mittel zur Effizienzsteigerung, Möglichkeiten der Digitalisierung, Priorisierung kommunaler Projekte etc. untersucht werden.
 
5.  Akzeptanz und Vertrauen gegenüber der Politik
Frühzeitige Informationen, eine Beteiligung der Bürger*innen an zukünftigen Entscheidungen und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse würden das Vertrauen in die Kommunalpolitik stärken und zur Akzeptanz notwendiger Maßnahmen beitragen.
 
Wohnen und Arbeiten in Brühl müssen attraktiv bleiben. 
Finanzielle Defizite dürfen nicht einseitig zu Lasten der Einwohner*innen gehen.
Deshalb fordern wir eine bürgernahe, sozial ausgewogene und zukunftsorientierte Finanzpolitik
der Stadt Brühl.

Bitte unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift, um ein deutliches Signal für finanzielle Fairness und bezahlbares Wohnen an die Brühler Politik zu senden! Vielen Dank!                                                                                                         

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Gudrun Skeide-Panek, Brühl
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.06.2026
Sammlung endet: 10.12.2026
Region: Brühl
Kategorie: Steuern

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Neuigkeiten

  • Hallo liebe Brühlerinnen und Brühler,

    für unsere letzten ausführlichen Mitteilungen wurde in OpenPetition nur eine neue Nachricht, aber keine zusätzliche Email verschickt. Sollten Sie diese von daher verpasst haben, können Sie jederzeit alle Mitteilungen auch direkt auf der Seite der Petition nachlesen:
    openpetition.org/tpztb

    Dort findet man im unteren Bereich unter Neuigkeiten unsere letzten zwei Nachrichten zu folgenden Themen:
    Zwischenstand: WAS IST DER AKTUELLE STAND?
    1.      Hebesatz-Erhöhung
    2.      Widerspruch
    3.      Klagemöglichkeit
    Zwischenstand: Wie geht es weiter?
    1.      Video-Stellungnahme von Bürgermeister und Kämmerin
    2.      Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW
    3.      Neue Feuerwache, Haushaltsprüfung, dringliche Investitionen in der Ratssitzung vom 14.9.2026
    4.      Haushaltssicherungskonzept / Doppelhaushalt 2026/27 in Ratssitzung am 12.10.2026
     
    Auf der rechten Seite der Petition sieht man Antworten vom Parlament.
    Klickt man dort die Grafik an, sind alle bisher abgegebenen Antworten der Brühler Ratsmitglieder zu Ihrer Entscheidung bei der Grundsteuererhöhung einsehbar.

    Und zu guter Letzt eine Erinnerung an die nächste Ratssitzung am Montag, 14.9.2026:
    Ab 17.00 Uhr beginnt die öffentliche Fragestunde, wo wir insbesondere einzelne Fragen zum HSK stellen möchten.

    Interessant dürften in diesem Zusammenhang auch folgende Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Ratssitzung sein:
    TOP 6: Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der mittleren kreisangehörigen Kommunen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) Stellungnahmen zu den Feststellungen und Empfehlungen
    Grundlage hier ist die überörtliche Prüfung des Brühler Haushalts vom Januar 2025 bis April 2026. Geprüft wurden die Bereiche: Finanzen, Zahlungsabwicklung und Vollstreckung, Gremienarbeit, Personal, Organisation und Informationstechnologie (POIT), Gebäudewirtschaft und Klimaschutz, Kommunales Krisenmanagement
    TOP 7: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan, mit Bezügen zur neuen Feuerwache
    TOP 10: Vorläufige Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW - Investitions-Dringlichkeitsliste - Aufnahme von Krediten für Investitionen.

    Beste Grüße und bis Montag
    Axel und Gudrun

  • Hallo liebe Brühlerinnen und Brühler

    heute ist nach der gestrigen Ablehnung unseres Antrags auf Transparenz im Hauptausschuss der Stadt Brühl die Zeit, einmal eine Zwischenbilanz unseres gemeinsamen Anliegens zu ziehen!

    WAS IST DER AKTUELLE STAND?

    1.  Hebesatz-Erhöhung:
    Der Grundsteuer-Hebesatz wurde (trotz aller Eingaben und Bemühungen) rückwirkend zum 1.1.2026 erhöht.

    a.    Ab Ende Juli wurden die Bescheide mit dem neuem Hebesatz von 900% verschickt, wobei in den
    Rechtsgrundlagen weiterhin die Hebesatzsatzung vom 15.12.2025 mit 700% aufgeführt wird!
    b.    Die neuen Grundsteuerbeträge müssen trotz allem gezahlt werden.
    c.    Zur Begründung hatte die Stadt angegeben: „Die Anpassung erfolgt daher im Rahmen eines Ge
    samtkonzepts, das sowohl Einsparungen auf der Ausgabenseite als auch Maßnahmen zur Steige
    rung der Einnahmen umfasst.“

    Was bleibt: Welche Einspar-Maßnahmen das nun aber genau gewesen sein sollen, will die Stadt bislang nicht offenlegen und hat (aus ihrer Sicht konsequenterweise) auch unseren ausführlichen Antrag auf Transparenz nach § 24 GO gestern Abend abgelehnt!

    2.  Widerspruch:
    Jeder Bürger kann gegen den Erhöhungsbescheid innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen; der Widerspruch wird von der Stadt derzeit mit einem Musterschreiben abgelehnt.

    a.  Diese Ablehnung der Stadt wird allgemein begründet: „Neben weiteren flankierenden Maßnahmen
    zur Einnahmeerzielung und zur Ausgabeneinsparung hat der Rat der Stadt Brühl die Hebesatzerhö-
    hung für erforderlich gehalten, um auch in Zukunft die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen.“

    Was bleibt: Es bleibt immer noch offen, welche Maßnahmen die Stadt Brühl außer Steuererhöhungen durchgeführt hat!
    Und die Handlungsfähigkeit der Stadt ist weiterhin NICHT sichergestellt, denn 2026 werden die Kriterien einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung trotzdem nicht erfüllt, und 2027 wird das erwartete Defizit bereits 5x so hoch wie heute sein!

    3.  Klagemöglichkeit:
    Nach Erhalt der Ablehnung des Widerspruchs kann innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung gegen die Ablehnung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht in Köln geklagt werden.

    a.  Hier gibt es jetzt 3 Interessenten für ein Musterklageverfahren mit anwaltlicher Unterstützung einer
    Kanzlei in Köln.
    b. Daneben kann jeder selbst - auch ohne Anwalt - eine Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.

    Was bleibt: Dies hat wohl nur minimale Erfolgschancen, und eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Köln wird nicht vor 2028/29 erwartet.
     

  • WIE GEHT ES WEITER?

    1.  Video-Stellungnahme von Bürgermeister und Kämmerin:
    Herr Bürgermeister Dr. Prokop hat gestern Abend im Hauptausschuss der Stadt Brühl eine Video-Stellungnahme von der Kämmerin, Frau Jülich, und ihm zu den Hintergründen der rückwirkenden Hebesatzerhöhung angekündigt. Dass eine solche Video-Stellungnahme gegeben wird, ist übrigens ein Ergebnis unserer Gespräche mit dem Bürgermeister und der Kämmerin. Diese soll voraussichtlich in den nächsten 10 Tage veröffentlicht werden.

    Unsere Erwartung: Transparenz - die Bürgerschaft erhält Einblick in die Einspar-Maßnahmen, die vor der Entscheidung zur rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer B in Betracht gezogen bzw. auch tatsächlich getätigt worden sind; denn diese müssen in der Folge als Grundlage der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes (siehe weiter unten) erkennbar sein!

    2.  Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW:
    Unser Transparenz-Antrag gem. § 24 GO wurde - wie erwähnt - gestern Abend abgelehnt. Sollten auch im angekündigten Erklär-Video die bereits erfolgten Einsparmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend dargestellt werden, beabsichtigen wir, noch einen Antrag basierend auf dem IFG NRW zu stellen.

    Unsere Erwartung: Transparenz - wir wollen Zugang zu den vorhandenen amtlichen Informationen und Unterlagen erlangen, die zur Entscheidung der Hebesatzerhöhung geführt haben, gerade weil darin die Einspar-Maßnahmen, die zu dieser Entscheidung in Betracht gezogen wurden, dokumentiert sein müssen.
     

    3. Zum Thema „Neue Feuerwache“ in der nächsten Ratssitzung am 14.9.2026:
    Eine neu geplante Metallfassade führt zwar zu Einsparungen, soll aber sehr aufwändig verziert werden! Und der Parallelbetrieb der Wache Rheinstraße neben der neuen Wache Römerstraße ist für mindestens 5 Jahre (der Dauer des nächsten Brandschutzbedarfsplanes) bereits beschlossen; jetzt wird aber auch noch ein permanenter Weiterbetrieb diskutiert!

    a.  Zur Fassade: Lt. einer Beschreibung greift … „Die helle, fein perforierte Metallfassade“ … „die charak
    teristischen Formen und Strukturen des barocken Gartens von Schloss Brühl auf und übersetzt sie
    in eine abstrahierte, zeitgemäße Architektursprache. Ornamentale Pflanzenmotive, symmetrische
    Ordnungen und organische Konturen nehmen Bezug auf die historische Gartenkunst und verleihen
    dem Gebäude einen eigenständigen, ortsbezogenen Charakter.“

    b. Zur Wache Rheinstraße: Im neuen Brandschutzbedarfsplan, der in der nächsten Ratssitzung verab
    schiedet werden soll, wird jetzt auch noch „grundsätzlich als positiv bewertet“, wenn die Rheinstraße
    als zweiter Standort dauerhaft erhalten bleibt. War genau das als bislang nicht möglich beurteilt wor
    den und hat zum umfassenden Neubau an der Römerstraße geführt? Das würde nicht nur weitere
    Sanierungs-, sondern auch ständig zusätzliche Betriebskosten neben dem riesigen Neubau an der
    Römerstraße nach sich ziehen?

    Unsere Erwartung: Striktes Sparen -
    Zur Fassade fragen wir: Muss die Metallfassade solch ein herstellungs- und installationstechnisch sicher aufwändiges Muster haben? Lassen sich hierbei nicht weitere Kosten sparen?
    Zum Standort Rheinstraße fordern wir: Vor der Entscheidung eine klare Kostentransparenz des evtl. Weiterbetriebs bei getrennter Bewertung einer Fortführung von Brand- und/oder Rettungswache inkl. aller Kosten für Ertüchtigung und geplanten Betrieb pro Jahr neben den Kosten für (zusätzliches?) Personal und (zusätzliche?) Ausrüstung bzw. Fahrzeuge!
     

    4. Haushaltssicherungskonzept + Doppelhaushalt 2026/2027 in der Ratssitzung vom 12.10.2026: Bürgermeister und Kämmerin werden das genehmigungspflichtige Haushaltssicherungskonzept der Stadt Brühl bis 2036 im Rat vorstellen. Wir erwarten leider drastische Auswirkungen auf Einnahmen (weitere Steuererhöhungen), aber auch auf Ausgaben (Einsparmaßnahmen bei z.B. freiwilligen Leistungen).

    a.  Wir sollten als Initiative dort ganz genau hinschauen und sicherstellen, dass auch bei der Verwaltung
    vorhandene Einsparpotentiale größtmöglichst genutzt werden (z.B. Stellenabbau, weitere Digitalisie
    rung und Nutzung von KI etc.)!
    b. Dazu möchten wir Sie - die Unterstützer der Petition - dann befragen und gerne erfahren, wie Sie die
    vorgeschlagenen Maßnahmen bewerten und welche Vorschläge Sie ggfls. zu Änderungen, Spar
    maßnahmen oder neuen Einnahmequellen machen. Wir werden versuchen, Ihre Vorschläge in den
    Rat einzubringen.

    Unsere Erwartung: Striktes Sparen -
    Die rückwirkende Grundsteuererhöhung 2026 konnten wir nicht verhindern, erwarten aber eine ausgewogene und verantwortungsbewusste Haushaltskonsolidierung in den nächsten 10 Jahren, damit die Stadt Brühl trotz aller Spar- und Haushalts-Sanierungsnotwendigkeiten lebenswert bleibt!
     
    Beste Grüße von
    Axel und Gudrun

Die Entscheidung ist eben gefallen … die Grundsteuer B wird rückwirkend zum 1.1.2026 von 700 auf 900 Punkte erhöht. Diese Petition sehe ich daher als Startpunkt einer Initiative, bei der die Bürger - die ihren Beitrag zur Konsolidierung nun dauerhaft leisten müssen - den gewählten Rat und die Verwaltung immer wieder (z.B. durch Anfragen und Vorschläge) in die Pflicht nehmen, nun ihren Beitrag durch wirksames SPAREN auf der AUSGABENSEITE (z.B. Personal!) zu leisten!

Noch kein CONTRA Argument.

Warum Menschen unterschreiben

Unangemessene Erhöhung, für viele nicht finanzierbar

Bin davon selbst betroffen!

Dieses sich erschleichen von unserem Geld nimmt mehr als bedenkliche Formen an. Auch die neuen Führerscheine kosten in Brühl 43 € statt 25,50. Diese Piraterie hat Methode - es ist also nicht nur die Steuererhöhung in Brühl! Kein Wunder, dass immer mehr aus Brühl flüchten

Es ist leider der profane und persönliche Grund, dass ich mir bald die Nebenkosten für das Wohnen in Brühl nicht mehr leisten kann.

Bevor die Bürger erneut zur Kasse gebeten werden, muss die Politik bei sich selbst anfangen

Bevor erneut über eine Mehrbelastung der Eigentümerinnen und Eigentümer gesprochen wird, muss die Politik zunächst ihre eigene Verantwortung wahrnehmen und offenlegen, wo innerhalb der kommunalen Strukturen tatsächlich Einsparpotenziale bestehen.

Die Grundsteuer ist in den vergangenen Jahren bereits erheblich gestiegen. Gleichzeitig kämpfen viele Menschen mit Inflation, steigenden Lebenshaltungskosten, höheren Energiepreisen und einer insgesamt zunehmenden finanziellen Belastung. Gerade Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich ihr Zuhause über Jahrzehnte finanziert haben, dürfen nicht zum einfachen Ausgleich für kommunale Haushaltsdefizite gemacht werden.

Natürlich muss eine Kommune ihre Aufgaben finanzieren. Doch bevor erneut die Bürger belastet werden, müssen die eigenen Ausgaben konsequent auf den Prüfstand.

Wo wurden Verwaltungsstrukturen überprüft?
Wo wurde der tatsächliche Personalbedarf hinterfragt?
Welche Prozesse könnten längst digitalisiert sein?
Wo bestehen Doppelstrukturen und unnötige Bürokratie?
Und vor allem: Welche konkreten Sparmaßnahmen wurden bereits umgesetzt?

Es kann nicht sein, dass von den Bürgerinnen und Bürgern immer höhere Abgaben und mehr Verzicht erwartet werden, während innerhalb der Verwaltung möglicherweise weiterhin erhebliche Einspar- und Effizienzpotenziale bestehen.

Wer zusätzliches Geld von den Bürgern verlangt, muss zuerst transparent darlegen, was er selbst getan hat, um Kosten zu senken. Dazu gehören eine nachvollziehbare Darstellung der Haushaltslage sowie aller geprüften, umgesetzten und noch möglichen Einsparmaßnahmen.

Eine Steuer- oder Abgabenerhöhung mag der einfachste Weg sein, ein Haushaltsloch zu schließen. Einfach bedeutet jedoch nicht verantwortungsvoll. Wer immer nur die Einnahmeseite erhöht, ohne die Ausgabenseite konsequent zu hinterfragen, macht es sich zu bequem.

Gerade in Zeiten von Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheit muss die Politik alles daransetzen, Wohneigentum zu schützen und zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger sind keine unerschöpfliche Geldquelle für ineffiziente Strukturen.

Deshalb muss vor jeder weiteren Belastung gelten:

Erst sparen. Erst Strukturen reformieren. Erst Digitalisierung und Effizienz ausschöpfen. Erst Transparenz schaffen. Erst alle Alternativen prüfen – und erst ganz am Ende über zusätzliche Belastungen der Bürger sprechen.

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