Neuigkeiten
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Hallo liebe Brühlerinnen und Brühler,
für unsere letzten ausführlichen Mitteilungen wurde in OpenPetition nur eine neue Nachricht, aber keine zusätzliche Email verschickt. Sollten Sie diese von daher verpasst haben, können Sie jederzeit alle Mitteilungen auch direkt auf der Seite der Petition nachlesen:
openpetition.org/tpztbDort findet man im unteren Bereich unter Neuigkeiten unsere letzten zwei Nachrichten zu folgenden Themen:
Zwischenstand: WAS IST DER AKTUELLE STAND?
1. Hebesatz-Erhöhung
2. Widerspruch
3. Klagemöglichkeit
Zwischenstand: Wie geht es weiter?
1. Video-Stellungnahme von Bürgermeister und Kämmerin
2. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW
3. Neue Feuerwache, Haushaltsprüfung, dringliche Investitionen in der Ratssitzung vom 14.9.2026
4. Haushaltssicherungskonzept / Doppelhaushalt 2026/27 in Ratssitzung am 12.10.2026
Auf der rechten Seite der Petition sieht man Antworten vom Parlament.
Klickt man dort die Grafik an, sind alle bisher abgegebenen Antworten der Brühler Ratsmitglieder zu Ihrer Entscheidung bei der Grundsteuererhöhung einsehbar.Und zu guter Letzt eine Erinnerung an die nächste Ratssitzung am Montag, 14.9.2026:
Ab 17.00 Uhr beginnt die öffentliche Fragestunde, wo wir insbesondere einzelne Fragen zum HSK stellen möchten.Interessant dürften in diesem Zusammenhang auch folgende Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Ratssitzung sein:
TOP 6: Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der mittleren kreisangehörigen Kommunen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) Stellungnahmen zu den Feststellungen und Empfehlungen
Grundlage hier ist die überörtliche Prüfung des Brühler Haushalts vom Januar 2025 bis April 2026. Geprüft wurden die Bereiche: Finanzen, Zahlungsabwicklung und Vollstreckung, Gremienarbeit, Personal, Organisation und Informationstechnologie (POIT), Gebäudewirtschaft und Klimaschutz, Kommunales Krisenmanagement
TOP 7: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan, mit Bezügen zur neuen Feuerwache
TOP 10: Vorläufige Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW - Investitions-Dringlichkeitsliste - Aufnahme von Krediten für Investitionen.Beste Grüße und bis Montag
Axel und Gudrun -
Zwischenstand - was ist der aktuelle Stand?
vor 3 TagenHallo liebe Brühlerinnen und Brühler
heute ist nach der gestrigen Ablehnung unseres Antrags auf Transparenz im Hauptausschuss der Stadt Brühl die Zeit, einmal eine Zwischenbilanz unseres gemeinsamen Anliegens zu ziehen!
WAS IST DER AKTUELLE STAND?
1. Hebesatz-Erhöhung:
Der Grundsteuer-Hebesatz wurde (trotz aller Eingaben und Bemühungen) rückwirkend zum 1.1.2026 erhöht.a. Ab Ende Juli wurden die Bescheide mit dem neuem Hebesatz von 900% verschickt, wobei in den
Rechtsgrundlagen weiterhin die Hebesatzsatzung vom 15.12.2025 mit 700% aufgeführt wird!
b. Die neuen Grundsteuerbeträge müssen trotz allem gezahlt werden.
c. Zur Begründung hatte die Stadt angegeben: „Die Anpassung erfolgt daher im Rahmen eines Ge
samtkonzepts, das sowohl Einsparungen auf der Ausgabenseite als auch Maßnahmen zur Steige
rung der Einnahmen umfasst.“Was bleibt: Welche Einspar-Maßnahmen das nun aber genau gewesen sein sollen, will die Stadt bislang nicht offenlegen und hat (aus ihrer Sicht konsequenterweise) auch unseren ausführlichen Antrag auf Transparenz nach § 24 GO gestern Abend abgelehnt!
2. Widerspruch:
Jeder Bürger kann gegen den Erhöhungsbescheid innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen; der Widerspruch wird von der Stadt derzeit mit einem Musterschreiben abgelehnt.a. Diese Ablehnung der Stadt wird allgemein begründet: „Neben weiteren flankierenden Maßnahmen
zur Einnahmeerzielung und zur Ausgabeneinsparung hat der Rat der Stadt Brühl die Hebesatzerhö-
hung für erforderlich gehalten, um auch in Zukunft die Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen.“Was bleibt: Es bleibt immer noch offen, welche Maßnahmen die Stadt Brühl außer Steuererhöhungen durchgeführt hat!
Und die Handlungsfähigkeit der Stadt ist weiterhin NICHT sichergestellt, denn 2026 werden die Kriterien einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung trotzdem nicht erfüllt, und 2027 wird das erwartete Defizit bereits 5x so hoch wie heute sein!3. Klagemöglichkeit:
Nach Erhalt der Ablehnung des Widerspruchs kann innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung gegen die Ablehnung des Widerspruchs beim Verwaltungsgericht in Köln geklagt werden.a. Hier gibt es jetzt 3 Interessenten für ein Musterklageverfahren mit anwaltlicher Unterstützung einer
Kanzlei in Köln.
b. Daneben kann jeder selbst - auch ohne Anwalt - eine Klage beim Verwaltungsgericht einlegen.Was bleibt: Dies hat wohl nur minimale Erfolgschancen, und eine Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Köln wird nicht vor 2028/29 erwartet.
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Zwischenstand - wie geht es weiter?
vor 3 TagenWIE GEHT ES WEITER?
1. Video-Stellungnahme von Bürgermeister und Kämmerin:
Herr Bürgermeister Dr. Prokop hat gestern Abend im Hauptausschuss der Stadt Brühl eine Video-Stellungnahme von der Kämmerin, Frau Jülich, und ihm zu den Hintergründen der rückwirkenden Hebesatzerhöhung angekündigt. Dass eine solche Video-Stellungnahme gegeben wird, ist übrigens ein Ergebnis unserer Gespräche mit dem Bürgermeister und der Kämmerin. Diese soll voraussichtlich in den nächsten 10 Tage veröffentlicht werden.Unsere Erwartung: Transparenz - die Bürgerschaft erhält Einblick in die Einspar-Maßnahmen, die vor der Entscheidung zur rückwirkenden Erhöhung der Grundsteuer B in Betracht gezogen bzw. auch tatsächlich getätigt worden sind; denn diese müssen in der Folge als Grundlage der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes (siehe weiter unten) erkennbar sein!
2. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW:
Unser Transparenz-Antrag gem. § 24 GO wurde - wie erwähnt - gestern Abend abgelehnt. Sollten auch im angekündigten Erklär-Video die bereits erfolgten Einsparmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend dargestellt werden, beabsichtigen wir, noch einen Antrag basierend auf dem IFG NRW zu stellen.Unsere Erwartung: Transparenz - wir wollen Zugang zu den vorhandenen amtlichen Informationen und Unterlagen erlangen, die zur Entscheidung der Hebesatzerhöhung geführt haben, gerade weil darin die Einspar-Maßnahmen, die zu dieser Entscheidung in Betracht gezogen wurden, dokumentiert sein müssen.
3. Zum Thema „Neue Feuerwache“ in der nächsten Ratssitzung am 14.9.2026:
Eine neu geplante Metallfassade führt zwar zu Einsparungen, soll aber sehr aufwändig verziert werden! Und der Parallelbetrieb der Wache Rheinstraße neben der neuen Wache Römerstraße ist für mindestens 5 Jahre (der Dauer des nächsten Brandschutzbedarfsplanes) bereits beschlossen; jetzt wird aber auch noch ein permanenter Weiterbetrieb diskutiert!a. Zur Fassade: Lt. einer Beschreibung greift … „Die helle, fein perforierte Metallfassade“ … „die charak
teristischen Formen und Strukturen des barocken Gartens von Schloss Brühl auf und übersetzt sie
in eine abstrahierte, zeitgemäße Architektursprache. Ornamentale Pflanzenmotive, symmetrische
Ordnungen und organische Konturen nehmen Bezug auf die historische Gartenkunst und verleihen
dem Gebäude einen eigenständigen, ortsbezogenen Charakter.“b. Zur Wache Rheinstraße: Im neuen Brandschutzbedarfsplan, der in der nächsten Ratssitzung verab
schiedet werden soll, wird jetzt auch noch „grundsätzlich als positiv bewertet“, wenn die Rheinstraße
als zweiter Standort dauerhaft erhalten bleibt. War genau das als bislang nicht möglich beurteilt wor
den und hat zum umfassenden Neubau an der Römerstraße geführt? Das würde nicht nur weitere
Sanierungs-, sondern auch ständig zusätzliche Betriebskosten neben dem riesigen Neubau an der
Römerstraße nach sich ziehen?Unsere Erwartung: Striktes Sparen -
Zur Fassade fragen wir: Muss die Metallfassade solch ein herstellungs- und installationstechnisch sicher aufwändiges Muster haben? Lassen sich hierbei nicht weitere Kosten sparen?
Zum Standort Rheinstraße fordern wir: Vor der Entscheidung eine klare Kostentransparenz des evtl. Weiterbetriebs bei getrennter Bewertung einer Fortführung von Brand- und/oder Rettungswache inkl. aller Kosten für Ertüchtigung und geplanten Betrieb pro Jahr neben den Kosten für (zusätzliches?) Personal und (zusätzliche?) Ausrüstung bzw. Fahrzeuge!
4. Haushaltssicherungskonzept + Doppelhaushalt 2026/2027 in der Ratssitzung vom 12.10.2026: Bürgermeister und Kämmerin werden das genehmigungspflichtige Haushaltssicherungskonzept der Stadt Brühl bis 2036 im Rat vorstellen. Wir erwarten leider drastische Auswirkungen auf Einnahmen (weitere Steuererhöhungen), aber auch auf Ausgaben (Einsparmaßnahmen bei z.B. freiwilligen Leistungen).
a. Wir sollten als Initiative dort ganz genau hinschauen und sicherstellen, dass auch bei der Verwaltung
vorhandene Einsparpotentiale größtmöglichst genutzt werden (z.B. Stellenabbau, weitere Digitalisie
rung und Nutzung von KI etc.)!
b. Dazu möchten wir Sie - die Unterstützer der Petition - dann befragen und gerne erfahren, wie Sie die
vorgeschlagenen Maßnahmen bewerten und welche Vorschläge Sie ggfls. zu Änderungen, Spar
maßnahmen oder neuen Einnahmequellen machen. Wir werden versuchen, Ihre Vorschläge in den
Rat einzubringen.Unsere Erwartung: Striktes Sparen -
Die rückwirkende Grundsteuererhöhung 2026 konnten wir nicht verhindern, erwarten aber eine ausgewogene und verantwortungsbewusste Haushaltskonsolidierung in den nächsten 10 Jahren, damit die Stadt Brühl trotz aller Spar- und Haushalts-Sanierungsnotwendigkeiten lebenswert bleibt!
Beste Grüße von
Axel und Gudrun
Unangemessene Erhöhung, für viele nicht finanzierbar