representative Oliver Beltermann

Opinion on the petition Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!

Junges Duisburg, Last edited on 03/21/2026

Parliamentary group decision, published by Frederik Engeln. The basis of decision was a resolution of the faction Junges Duisburg

I decline.

Junges Duisburg versteht, dass viele Eigentümer und Mieter die Entwicklung der Grundsteuer mit Sorge betrachten. Gerade steigende Wohnkosten werden in Duisburg sehr sensibel wahrgenommen.

Allerdings greift die Darstellung, der neue Hebesatz bedeute schlicht eine Erhöhung um 38 Prozent gegenüber 2024, zu kurz. Ein direkter Vergleich des Hebesatzes von 845 Punkten aus dem Jahr 2024 mit 1.169 Punkten ab 2026 ist rechnerisch nicht aussagekräftig, weil sich durch die Grundsteuerreform gleichzeitig die Steuermessbeträge grundlegend verändert haben. Entscheidend ist immer das Zusammenspiel aus Messbetrag und Hebesatz – nicht der Hebesatz allein.

Genau deshalb gibt es Eigentümer, deren Belastung gestiegen ist, aber ebenso Eigentümer, deren Grundsteuer im Vergleich zu vor der Reform gesunken ist.

Mit der beschlossenen Anpassung erhöht die Stadt das Gesamtaufkommen der Grundsteuer nicht. Es wird kein zusätzlicher Einnahmeeffekt erzeugt, sondern das bestehende Aufkommen unter veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen abgesichert.

Die Beibehaltung der gesplitteten Hebesätze wäre politisch nur dann vertretbar gewesen, wenn die rechtlichen Risiken ignoriert worden wären. Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf (wenn auch mit anderer Begründung als Gelsenkirchen) steht diese Konstruktion jedoch erheblich unter Druck. Ein Festhalten daran hätte für die Stadt erhebliche finanzielle Unsicherheiten bedeutet – mit möglichen Rückforderungen und Einnahmeausfällen in Millionenhöhe.

Dass das Land Nordrhein-Westfalen eine andere Rechtsauffassung vertritt, ist bekannt. Gleichzeitig trägt der Rat Verantwortung für die konkrete Situation vor Ort und kann sich nicht darauf verlassen, dass erst nach Jahren höchstrichterliche Klarheit entsteht.

Auch der Eindruck, Nichtwohngrundstücke würden nun pauschal bevorzugt, greift zu kurz. Die Entscheidung folgt nicht einer politischen Bevorzugung einzelner Gruppen, sondern der Notwendigkeit, unter den aktuellen rechtlichen Bedingungen eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu schaffen.

Unabhängig davon bleibt Duisburg beim allgemeinen Wohnkostenniveau im Vergleich zu vielen anderen Großstädten weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau – auch wenn einzelne Belastungen selbstverständlich spürbar sind.

Politik muss hier beides leisten: Belastungen ernst nehmen und zugleich Entscheidungen treffen, die rechtlich Bestand haben und die finanzielle Stabilität der Stadt sichern.

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