Volksvertreter Ralph Sterck

Stellungnahme zur Petition Für eine Zukunft am Geißbockheim – Haltet den 1. FC Köln im Grüngürtel!

FDP, zuletzt bearbeitet am 08.05.2016

Die Entscheidungsgrundlage ist ein Beschluss der Fraktion FDP
Ich stimme zu / überwiegend zu.

Zehn Argumente für die Ausbaupläne des 1. FC Köln auf seinem Trainingsgelände am Geißbockheim im Äußeren Grüngürtel:
1. Die Planung und Realisierung des Äußeren Grüngürtels sahen immer Sportanlagen für den Fußball und seine Vereine vor.
2. Schon die Planer des Äußeren Grüngürtels ließen Bauten wie Vereinsheime, Funktionsräume, Sporthallen und Stadien für den Fußball zu.
3. Die Planung des Äußeren Grüngürtels beinhaltet auch Freiflächen für Sportanlagen, die erst später verwirklicht werden können.
4. Die Erweiterung der Sportplätze für den 1. FC Köln sollen auf Freiflächen realisiert werden, die von Anfang an für Sportanlagen vorgesehen waren.
5. Konrad Adenauer als geistiger Vater des Äußeren Grüngürtels hat den Erweiterungen und Erneuerungen von Sportanlagen sowie dem Bau von Vereinsheimen und anderen Funktionsräumen für den Vereinssport, speziell dem 1. FC Köln mit dem Bau des Geißbockheims, einer Sporthalle, neuer Sportplätze und des Fritz-Kremer-Stadions in seiner Zeit nicht widersprochen.
6. Die Erweiterung der Sportplätze und der Bau neuer Funktionsräume dienen insbesondere den wachsenden Kinder- und Jugendteams des 1. FC Kölns.
7. Der Äußere Grüngürtel war von Anfang an als Erholungs- und Sportstätte, gerade auch für Kinder und Jugendliche, erdacht.
8. Die Schaffung von Sportstätten für Kinder und Jugendliche entspricht dem Grundgedanken und Erbe der Erbauer des Äußeren Grüngürtels.
9. Ein Vertreiben des vereinsbetriebenen Kinder- und Jugendsports samt seiner Sportanlagen aus dem Grüngürtel, sei es beim 1. FC Köln oder gar aller Sportvereine, entspricht nicht dem Grundgedanken und Erbe der Erbauer des Grüngürtels.
10. Anstatt neue Sportplätze und Funktionsräume im Äußeren Grüngürtel zu erlauben, die Kinder und Jugendlichen mit ihrem Sport in ein Gewerbegebiet zu verfrachten, entspricht nicht einer kinder- und jugendgerechten Stadt.

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