Volksvertreterin Ruth Cremer-Ricken

Stellungnahme zur Petition Brennet Areal zum neuen Stadtteil machen

GRÜNE

zuletzt angeschrieben am 29.07.2016
Unbeantwortet

Stellungnahme zur Petition Rettet unser Bad Säckinger Krankenhaus

GRÜNE, zuletzt bearbeitet am 28.04.2016

Ich stimme zu / überwiegend zu.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne nehme ich Stellung zu der krankenhausärztlichen Versorgung.

Zunächst möchte ich mir einen kleinen Rückblick erlauben.

Der Kreis Waldshut hatte zwei Krankenhäuser, das Kreiskrankenhaus Bad Säckingen und das Kreiskrankenhaus Stühlingen, das Spital Waldshut ist eine Stiftung in Verantwortung der Stadt Waldshut-Tiengen. Beide Häuser zusammen bedurften immer mehr der finanziellen Unterstützung durch den Kreis, also durch Haushaltsmittel des Kreises. Als die benötigten Finanzmittel eine Mio. Euro pro Jahr überschritt, entschloss sich 2004 der Kreistag die beiden Häuser in den Hegau-Bodensee-Hochrheinverbund einzubringen, in der Hoffnung, dass über Synergieeffekte Einsparungen erzielt werden können und kein Defizitausgleich über den Kreishaushalt mehr erfolgen muss. Aufsichtsratsmitglieder waren der Landrat Herr Bollacher und ein Vertreter von der größten Fraktion im Kreistag, der CDU, Herr Dr. Kaskel. In die Gesellschafterversammlung wurden entsendet der Landrat, 3 Mitglieder der CDU-Fraktion, 2 der Freien Wähler (FW) und je ein Vertreter von SPD, FDP und Grüne. Das Ergebnis ist bekannt, man vertraute dem Geschäftsführer vollumfänglich und stand nur 5 Jahre später kurz vor der Insolvenz. Um den Einfluss auf die krankenhausärztliche Versorgung wieder in die Verantwortung des Kreises zu bekommen wurde das Krankenhaus Bad Säckingen aus dem HBH-Verbund herausgelöst. Das Krankenhaus Stühlingen blieb als medizinisches Zentrum im HBH-Verbund.

Damals stellte sich die Frage nach der Übertragung auf einen privaten Krankenhausträger oder aber einem Verbund mit dem Spital Waldshut. Letzteres wurde favorisiert und aus der Überlegung heraus erwuchs die Krankenhausgesellschaft Spitäler Hochrhein.
Der Gesellschaftervertrag sieht vor, dass beide Gesellschafter, also die des Spitals Waldshut (Stadt, 6 Mitglieder) wie auch die des Spitals Bad Säckingen (Kreis, 4 Mitglieder) jeder mit Mehrheit einem Beschluss zustimmen muss. Die Mitglieder des Kreises wurden nach dem Verteilungsverfahren d´Hondt nach Größe der Fraktionen folgende Mitglieder in die Gesellschafterversammlung entsendet: Landrat (gesetzt), Dr. Kaskel (CDU), Peter Weiß (FW) und Dietmar Sutter (Zählgemeinschaft von SPD, FDP und Grüne).

Da in vielen Kreisen über eine Neugestaltung des Krankenhauswesens nachgedacht wird, hat auch die Gesellschafterversammlung 2013/2014 den Beschluss gefasst, dass ein Gutachten in Auftrag gegeben werden soll, welches eine gute krankenhausärztliche Versorgung im Kreis auch für die Zukunft zum Thema hat.

Nachdenklich stimmt mich der Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Diese erfolgte nach der Kreistagswahl und nach der Wahl des neuen Landrates, aber vor der Verpflichtung des neuen Kreistages und des Landrates. Somit konnte weder der neu gewählte Landrat noch die neuen Gesellschafter Einfluss auf den Auftrag an den Gutachter nehmen. Wer genau den Auftragstext und somit die Zielrichtung des Gutachtens beschlossen und erteilt hat, ist mir nicht bekannt. Wurde er von der Gesellschafterversammlung beschlossen worden oder nur von den Vorsitzenden oder/und dem Geschäftsführer?

Konfrontiert wurden wir im Ergebnis mit einem Gutachten, welches nur einen Neubau zu prüfen hatte. Parteiübergreifend war der Wunsch im Kreistag nach einem weiteren Gutachten, welches auch ausdrücklich den Bestand beider Häuser als Prüfaufgabe erteilt. Ein entsprechendes Gutachten wurde inzwischen von der Kreisverwaltung in Auftrag gegeben. Informationen sollen auch z.B. bei der Personalvertretung, die Ärzteschaft sowie dem Förderverein eingeholt werden. Das Ergebnis dieses neuen Gutachtens soll frühestens im Juli vorliegen. Dies gilt es für mich abzuwarten.

Die Frage an der ich mich orientiere ist, wie kann eine gute Grund- und Regelversorgung für die Menschen im Kreis Waldshut über längere Zeit sichergestellt werden. Nicht verhehlen möchte ich, dass mir ein Bestand beider Häuser mit guter Führung und gutem Betriebsklima, welches auch Bindungskräfte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entstehen lässt, am erstrebenswertesten erscheint.

Ein paar Bemerkungen kann ich mir zum Schluss nicht verkneifen:
- Da das Krankenhaus Bad Säckingen in Trägerschaftes des Kreises und nicht der Stadt Bad Säckingen war, hat der Gemeinderat nicht über einen Zusammenschluss mit dem Spital Waldshut zu beschließen gehabt und hat auch heute in dieser Frage keine Zuständigkeit, da keine Vertreter des Gemeinderates in der Gesellschafterversammlung sitzen. Daher wird keine Fraktion vom Bad Säckinger Gemeinderat in dieser Frage einem Beschluss zustimmen oder ihn ablehnen. Ein solcher Beschluss liegt in der Zuständigkeit des Kreises.
- Alle Kreisräte sind verpflichtet zum Wohle der Kreisbevölkerung zu arbeiten. Das bedeutet, dass jeder Kreisrat, jede Kreisrätin sich verpflichtet hat, das Wohl aller, auch derer in z.B. Erzingen, Hohentengen, St. Blasien, Höchenschwand etc. bei der Entscheidung zu berücksichtigen und nicht nur das Wohl der Bürger einer Ortschaft aus der man gerade kommt.
- Es ist das Recht auch von Chefärzten sich über die Zukunft der Spitäler Gedanken zu machen und diese zu äußern. Gerade Chefärzten die lange dem Haus die Treue gehalten haben ist es nicht egal wie in Zukunft die ärztliche Versorgung im Kreis weiterhin gut gesichert werden kann. Ihre Gedanken haben im Kreistag Herr Dr. Roth und Herr Dr. Zeller vorgetragen. Sollte der Neubau eines Krankenhauses für den Gesammtkreis das Ergebnis dieses Prozesses sein, sind beide Ärzte so alt, dass sie nicht mehr in den Genuss kommen werden in einem solchen neuen Haus auch tätig zu werden. Sie werden vielmehr vorher mit zusätzlicher Arbeit belastet, die eine solche Planung und Umsetzung beinhaltet. Von einem Wunschkonzert der Chefärzte kann schwerlich die Rede sein.

Ruth Cremer-Ricken - Ausgeschieden
Partei: GRÜNE
Fraktion: GRÜNE
Neuwahl: 2024
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