volení zástupci Sören Bartol

Stanovisko k petici Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren

SPD, naposledy upraveno 28. 04. 2016

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Jede(r) Bürger/in kann Petitionen beim Deutschen Bundestag einreichen, auch öffentliche. Nur dort findet eine sorgfältige Bearbeitung von Bürgeranliegen statt und eine Befassung durch den Bundestag ist unabhängig von der Zahl der Unterstützer/innen garantiert.

Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol

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