Atstovas Sören Bartol
Pareiškimas dėl peticijos Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren
SPD, paskutinį kartą redaguota 2016-04-28
Be komentarų.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Jede(r) Bürger/in kann Petitionen beim Deutschen Bundestag einreichen, auch öffentliche. Nur dort findet eine sorgfältige Bearbeitung von Bürgeranliegen statt und eine Befassung durch den Bundestag ist unabhängig von der Zahl der Unterstützer/innen garantiert.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Bartol