vēlētām amatpersonām Ulrich Kelber

Atzinums par petīciju Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren

SPD, pēdējo reizi rediģēts 28.04.2016

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Petitionsrecht ist dem Deutschen Bundestag wichtig, deshalb hat er auch schon sehr früh die Möglichkeit eröffnet, Bitten, Wünsche, Forderungen auch online an den Petitionsausschuss des Bundestages einzureichen. Dabei gilt:

• jeder und jede kann dort Petitionen einreichen, auch öffentliche Petitionen

• zu jeder Petition gibt das zuständige Bundesministerium eine Stellungnahme ab

• es findet eine Abwägung zwischen den Argumenten der Petenten und der Bundesregierung / des Gesetzgebers statt

• eine Befassung durch den Bundestag ist bei jeder Petition garantiert, unabhängig von der Zahl der UnterstützerInnen

• öffentliche Petitionen kann man auch beim Bundestag mitzeichnen und diskutieren, siehe: epetitionen/bundestag.de. Auch Beschlüsse werden dort veröffentlicht.

Aus diesen Gründen halte ich die Einreichung einer Petition an den Bundestag über das Bundestagsportal für den besseren Weg, Ihr Anliegen an den Bundestag zu richten.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber

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