Erfolgs-Update vom 15. Mai 2024: Der Bürgerentscheid in Schleswig-Holstein ist gerettet!

6. Juli 2023 - Petitionsrecht

Wesentliche Punkte, die im letzten Jahr vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossen wurden und eine Einschränkung von Bürgerbegehren sowie Bürgerentscheiden bedeutet hätten, wurden wieder aufgehoben.

Die Volksinitiative “Rettet den Bürgerentscheid” hat sich mit der Politik auf einen Kompromiss geeinigt. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zur Bauleitplanung sind weiterhin zulässig, wenn auch mit höheren Quoren. Verfahren für Bauvorhaben wurden außerdem etwas erleichtert.

Dieser Kompromiss ist nicht allein ein Erfolg für die Volksinitiative und die vielen Menschen in Schleswig-Holstein, die dahinter stehen, sondern auch für die Politik: Es wurde bewiesen, dass einander zuhören und verhandeln zu Lösungen führt. Unsere Demokratie geht daraus gestärkt hervor – ein wichtiges Zeichen, gerade in Zeiten wachsender Polarisierung! 

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Im März 2023 wurde ein Gesetz beschlossen, das Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holstein erheblich einschränkt und zum Teil unmöglich macht. openPetition ist Teil eines Bündnisses, das gegen das neue Gesetz kämpft.

Wie viel Platz soll das neue Gewerbegebiet einnehmen? Wo werden in Zukunft Wohnungen gebaut? Bekommt Ihre Gemeinde eine Windfarm oder einen Solarpark?

Vielleicht haben Sie schon einmal Bürgerbegehren zu diesen und ähnlichen Themen unterschrieben. Sie alle gehören dem Bereich “Bauleitplanung” an, zu dem zwischen 2019 und 2022 mehr als die Hälfte der Verfahren in Schleswig-Holstein zählten.[1] Zumindest bis jetzt.
Denn im März 2023 beschloss das Landesparlament mit schwarz-grüner Mehrheit eine Gesetzesänderung: 

  • Stimmt eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat für ein Bauvorhaben, so sind Bürgerbegehren von nun an komplett unzulässig.
  • Wenn es zu einem Bürgerentscheid kommt, sollen noch mehr Unterschriften benötigt werden.
  • Gegen Ratsbeschlüsse kann man nur noch innerhalb von 3 Monaten Einspruch erheben.
  • Bürgerbegehren zum gleichen Thema können erst nach 2 Jahren wieder aufgegriffen werden.[2] 

Kurz: Politische Mitbestimmung wurde der Bevölkerung massiv erschwert und in einigen Bereichen völlig entrissen. 

Die Landesregierung begründet die Gesetzesänderung damit, wichtige Bauprojekte wie Schulen, Windräder, Wohn- und Krankenhäuser schneller umsetzen zu können.[3] Gegenstimmen rechnen stattdessen mit mehr Verzögerungen durch gerichtliche Klagen, befürchten einen Rückgang von Bürgerentscheiden und kritisieren die Reform als Einschränkung der (direkten) Demokratie.[4]

Mit der Volksinitiative “Rettet den Bürgerentscheid” wollen über 40 Vereine, Parteien und Organisationen, darunter auch wir von openPetition, das neue Gesetz kippen.

Damit sich der Landtag mit der Forderung auseinandersetzt, braucht die Initiative 20.000 Unterschriften bis zum 15. September. Sie wollen mitmachen? Laden Sie einfach die Unterschriftenlisten herunter, motivieren Sie Freunde und Familie zum Unterschreiben und schicken Sie die Listen zurück:

Bleibt das Gesetz, werden viele Bürgerinnen und Bürger in Zukunft keinen Einfluss mehr auf die Gestaltung ihrer Gemeinden haben. Zeigen Sie der Politik, dass Sie weiterhin mitbestimmen wollen. Retten wir die Zukunft von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Schleswig-Holstein!

Sie können die Volksinitiative übrigens auch direkt online mit Ihrem Personalausweis unterschreiben. Sie brauchen nur ein NFC-fähiges Handy, um Ihren Ausweis auslesen zu können.

[1] Mehr Demokratie e.V., Landesverband Schleswig-Holstein: “Bericht. Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein 2022”, 15.01.2023.
[2] Volksinitiative “Rettet den Bürgerentscheid”: “Gesetzesentwurf”, 31.01.2023.
[3] NDR: “Kampf um Bürgerentscheid: Wie viel Macht bleibt dem Bürger?”, 02.05.2023.
[4] NDR: “Initiative setzt sich gegen geplante Einschnitte bei Bürgerbegehren ein”, 21.04.2023.

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