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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Diskriminierung:
Alle Behinderten sind im Grundgesetz nicht behinderten Menschen gleichgestellt, sollen also die selben Rechte erhalten:
In Deutschland hat jeder Mensch das Recht auf Bildung, manche Studenten benötigen aber den ganzen Tag über Hilfe während ihres Studiums, um überhaupt zum Unterrichts-Ort zu kommen und dort auch Hilfe in der Mensa, in der Bibliothek und evtl. jemanden, der für sie Notizen im Unterricht macht, weil sie selber nicht dazu in der Lage sind und Ähnliches.
Doch so eine Studienbegleitung zu beantragen und bezahlt zu bekommen ist schwierig, besonders auch die wirklich benötigte Stundenzahl. Ein Nachweis der Schwerbehinderung oder chronischen Krankheit durch Ausweis und/oder ärztliches Attest durch einen Experten für die jeweilige Behinderung muss hier ausreichen.
Für Schwerbehinderte sind dadurch bedingte Semester, die über die Regelstudienzeit gehen, normal und sollten auch bezahlt werden müssen, ohne extra Rechtfertigung, da die Behinderung ja schon bekannt ist! Die gleichen Ausnahmen, das Auslandssemester und Elternzeit und sonstige Regeln vom BaföG sollten bei der Studienbegleitung auch zählen, alles andere ist Diskriminierung!
Die Bewilligung von Studienbegleitung ist derzeit in vielen Fällen nicht möglich.
BaföG:
Es muss endlich die Miet-Pauschale abgeschafft und der tatsächliche angemessene Mietpreis für eine Person, wie es auch für die Sozialhilfe gehandhabt wird, stattdessen gezahlt werden.
Studenten in teuren Großstädten wie München sollten sich genauso die Miete leisten können wie in allen anderen Wohnorten! 290 Euro reichen nicht aus, um ein Zimmer zu mieten! Es geht nur gerecht zu, wenn Mietpreise pro qm am Wohnort und nicht eine allgemeine Pauschale für alle Studenten genehmigt werden!
Derzeit ist auch bei Studenten mit günstigen Mieten der Betrag nicht ausreichend, um davon zu leben, ohne zu jobben! Bei einem Studium von mehr als 20 Stunden die Woche oder wegen chronischer Krankheit/Schwer-Behinderung muss eine extra Pauschale zustehen, um sich das Studium überhaupt leisten zu können, ohne wegen Verschuldung das Studium abbrechen zu müssen!
Barrierefreiheit:
Es sollte selbstverständlich sein, dass alle für den Unterricht benötigten Gebäude wie Bibliotheken, Mensen und Verwaltung, sowie die Gebäude für öffentliche Veranstaltungen barrierefrei ausgestattet werden müssen. Es sollte schon bei der Immatrikulation möglich sein, benötigte Barrierefreiheit beim Unterricht, bei Prüfungen und Nachteils-Ausgleiche wie Zeit-Verlängerung und eigener Prüfungsraum, anzugeben. Das ist unbedingt notwendig für einen reibungslosen Ablauf und die tatsächliche Möglichkeit, das Studium erfolgreich zu absolvieren. Sind die Nachteils-Ausgleiche durch das Prüfungsamt einmal bestätigt, sollte es nicht bei jedem Dozenten mehrmals diskutiert und Stunden um Stunden mit dem Kampf nach der tatsächlichen Gewährung der Nachteils-Ausgleiche verwendet werden müssen!
Man sollte auch nicht enttäuscht feststellen müssen, das der Raum-Tausch nicht möglich ist und man an den Pflichtveranstaltungen des Studiums nicht teilnehmen kann, weil der Unterrichtsraum nicht barrierefrei zugänglich ist. Mir ist es mehrmals passiert, das ich mit 5 verschiedenen Stellen darum kämpfen musste, den von mir als Pflicht zu besuchenden Unterricht auch besuchen zu können! Es hat gedauert, bis ich jemanden fand, der Verständnis hatte und bei der Beantragung zum Zimmer-Tausch half! Das ist eine ungeheure Diskriminierung! Wenn im elektronischen System gleich vermerkt würde, welche Zimmer barrierefrei sind und welche Studenten das benötigen, dann sollten automatisch nur diese Räume für den Unterricht reserviert werden, sobald ein solcher Student sich für den Studiengang immatrikuliert! Es ist eine einzige Schikane, so etwas zu erreichen und ich konnte einige Kurse nicht besuchen, die ich eigentlich hätte auswählen sollen für ein Semester. Diese Diskriminierung, verbunden mit der, dass nur behinderte Studenten auch jedes Semester die verlangte Höchstleistung bringen müssen, beißt sich! Also habe ich es darauf angelegt, ab dem 2. Semester ein Stipendium zu erhalten. Das kann ich aber auch nur mit ständigen Höchstleistungen behalten. Diese werde ich aber nur erbringen, wenn ich ein barrierefreies Studium absolvieren und für alle benötigten Veranstaltungen und Wege auch Studien-Begleitung finanziert bekomme.
Wer hilft mir, die Gesetze für die Studien-Begleitung zu verbessern, das BaföG zu Gunsten von schwer behinderten und in teuren Städten lebenden Studenten anzupassen und die Regelungen so zu ändern, dass Nachteils-Ausgleiche ohne nochmalige Diskussionen und Kämpfe mit der Verwaltung und den Dozenten reibungslos gewährt werden, ohne dass der Student sich intensiv selbst darum kümmern muss?
Begründung
1.Derzeit steht Barrierefreiheit nur auf dem Papier. Bei alten Gebäuden ist der Denkmalschutz wichtiger als die behinderten Menschen.
2.Beim BaföG gibt es noch viel anzupassen, aber besonders die Mietpreise sind ein offensichtliches Problem auch bei Studenten aus weniger gut betuchten Elternhäusern.
3.Die Studienbegleitung kann zwar finanziert werden durch den Bezirk, aber die Hürden sind hoch und mancher gibt da vorzeitig auf. Es werden längst nicht alle wünschenswerten Belange abgedeckt. Hier leiden auch die Wahlfächer darunter, die praktisch unter den Tisch fallen. Der behinderte Student kann seinen Neigungen nicht nachgehen. Er muss sich auf das Allernotwendigste beschränken.