§ 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

7 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

7 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass § 489 BGB deutlich regelt, wer Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist.

Begründung

Im freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnungswirtschaftliche Kredite wurde ausgehandelt und verabschiedet, das die Kreditinstitute ( Bausparkassen ) als Darlehnsgeber gelten. Nun werden unter Berufung auf § 489 BGB den Menschen die relativ gut verzinsten Bausparverträge gekündigt mit der Begründung, die Bausparkasse sei der Darlehnsnehmer. Mit diesem Gesetz sind die Bürger gut geschützt, bitte bessern Sie es so nach, das sich die Kreditinstitutionen nicht aussuchen können, ob Sie Darlehnsgeber oder Darlehnsnehmer sein wollen. Das ist nicht im Interesse der Bürger. In diesen Gesetz fehlt die klare Definition, wer was ist.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.05.2021
Sammlung endet: 25.06.2021
Region: Deutschland
Kategorie:  

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
112 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern