Abfallwirtschaft - Verbot von Kunststofftüten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

719 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

719 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Plastiktüten zu verbieten oder zumindest mit einer so hohen Steuer zu belegen, dass sie teurer als Tüten aus biologisch abbaubarem Material sind und ihre Verwendung somit unwirtschaftlich wird.

Begründung

Plastik gibt es erst seit ca. 50 Jahren. Es gibt bisher keine Anzeichen dafür, dass irgendwelche Mikroorganismen es abbauen könnten. Vielmehr zerfällt es in immer kleinere Teile. Nach ca. 450 Jahren "scheinen" Plastiktüten sich dann aufgelöst zu haben. Tatsächlich sind sie aber selbst dann noch in kleinsten Bestandteilen in der Umwelt vorhanden. Plastiktüten haben eine durchschnittliche Gebrauchsdauer von 30 Minuten. Danach landen sie in der Landschaft, verschandeln diese, oder landen auf Müllkippen. Da die Plastiktüten aus Erdöl hergestellt werden, werden beim Verbrennen dieser giftige Stoffe freigesetzt. Landen sie im Meer, oder zersetzen sie sich in kleinere Teile, werden sie von wildlebenden Tieren als Nahrung angesehen, die später durch ihre Unverdaulichkeit Probleme verursachen, die zum Tod der Tiere führen. Plastikpellets landen auch an deutschen Stränden. Bekannt ist auch der traurig berühmte Müllstrudel zwischen Kalifornien und Hawaii, der rund 3 Millionen Tonnen schwer ist und die Größe von Mitteleuropa hat. Auch Plastiktüten tragen dazu bei, dass dieser Schandfleck der Menschheit beständig wächst. Kleinste Plastikteile, die durch Meerestiere aufgenommen werden, landen zudem gemäß der Nahrungskette wieder bei uns Menschen auf dem Teller. Viele Länder und Staaten haben Plastiktüten bereits verboten oder auf andere Art und Weise, z. B. Steuern, unattraktiv für den Konsumenten und die Wirtschaft gemacht. Alternativen zur Plastiktüte gibt es aus nachwachsenden Rohstoffen zur Genüge. Die Wirtschaft verwendet sie bisher nur aus dem Grunde nicht, weil die herkömmliche Plastiktüte billiger zu produzieren ist. Hier ist der Staat mit seiner Vorbild- und Lenkungsfunktion gefragt, und muss dafür Sorge tragen, dass die Umweltverträglichkeit Vorrang vor der Profitgier der Wirtschaft hat. Das Verbot von Plastiktüten würde ein erster kleiner Schritt sein, um gegen das langlebigste Problem anzugehen, dass die Menschheit diesem Planeten hinterlassen wird: Plastik.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.03.2009
Sammlung endet: 18.05.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Tobias Jepp

    Abfallwirtschaft

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    von
    des Umweltschutzes ein Verbot
    aus Gründen
    fordert
    Der Petent
    petrochemischen Kunststoff-Tragetaschen oder eine Besteuerung in derjenigen
    Höhe, dass diese Kunststoff-Tragetasche teurer und deren Verwendung somit
    unwirtschaftlicher wird als die Nutzung einer Tragetasche aus biologisch
    abbaubarem Material.

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Vortrages wird auf den Akteninhalt Bezug
    genommen.

    Die öffentliche Petition wurde von 720 Mitzeichnern unterstützt. Zu ihr wurden im
    Internet 18 gültige Diskussionsbeiträge abgegeben.

    Der Petitionsausschuss
    hat
    zu
    der Eingabe
    eine Stellungnahme
    des
    Bundesministeriums
    (BMU)
    für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    eingeholt. Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das
    Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass vor Einführung der Verpackungsverordnung
    (VerpackV) ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig
    gewesen seien und nunmehr die W irtschaft erstmalig verpflichtet werde, die
    Verantwortung für ihre Produkte wahrzunehmen. Dies bedeute, dass nunmehr auch
    Hersteller die abfallwirtschaftliche Verantwortung für
    ihre Erzeugnisse zu
    übernehmen hätten, um möglichst abfallarme, d. h. langlebige, wiederverwertbare
    und reparaturfreundliche Erzeugnisse auf den Markt zu bringen.

    Der Petitionsausschuss weist
    dass Kunststoff-
    hin,
    darauf
    grundsätzlich
    Tragetaschen sogenannte Serviceverpackungen im Sinne der VerpackV darstellen.
    Da für Kunststoff-Tragetaschen in vollem Umfang die Rücknahme- und
    Verwertungspflichten für Verkaufsverpackungen gelten, würde die Forderung des
    Petenten nach einem Verbot oder einer Besteuerung dieser Tragetaschen gegen
    das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit verstoßen. Der Petitionsausschuss stellt fest,
    dass die Umsetzung der Forderungen des Petenten vor diesem Hintergrund EG-
    rechtlich nicht zulässig ist und dem Anliegen daher nicht entsprochen werden kann.

    Bezüglich der Frage nach Alternativen zur petrochemischen Kunststoff-Tragetasche
    verweist der Petitionsausschuss auf eine Untersuchung des Umweltbundesamtes
    (UBA). Hiernach
    können
    biologisch
    abbaubare Kunststoffe
    zwar
    einer
    Kompostierung zugeführt werden, jedoch muss zur Realisierung der ökologischen
    und ökonomischen Vorteile des Bio-Recyclings gewährleistet sein, dass der
    Kompost nicht mit herkömmlichen Kunststoffabfällen verschmutzt wird. Vor diesem
    Hintergrund kompostieren die Betreiber ungern biologisch abbaubare Kunststoffe.
    Auch Papiertragetaschen stellen keine echte Alternative dar, da diese aus reißfesten
    Zellstofffasern bestehen und daher einer vorherigen chemischen Behandlung
    bedürfen.

    Weiterhin macht der Petitionsausschuss auf das Entsorgungssystem aufmerksam,
    wonach Kunststoffverpackungen wie Einkaufstüten durch die "Gelbe Tonne"
    oder den "Gelben Sack"
    für ein gesondertes Recycling erfasst werden.
    Kunststofffolien werden zu einem hohen Anteil werkstofflich verwertet und erzielen
    bei der Sekundärrohstoffwirtschaft hohe Preise.
    Im Übrigen können über den
    Restmüll entsorgte Plastiktüten problemlos ohne zusätzliche Belastung der Luft
    verbrannt werden.

    Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die VerpackV dem
    Grundprinzip folgt, Verpackungsabfälle in erster Linie zu vermeiden und der
    W iederverwertung von Verpackungsabfällen einen Vorrang vor deren Beseitigung
    einzuräumen.

    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
    Sinne der Eingabe des Petenten tätig zu werden und empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen.

    Der
    der
    die Petition
    der Fraktionen DIE LINKE.,
    abweichende Antrag
    Bundesregierung dem BMU als Material zu überweisen und sie dem

    Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit die Forderung nach einer Verminderung
    des Plastikabfalls
    betroffen
    ist,
    und
    das Petitionsverfahren
    im Übrigen
    abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
    der Bundesregierung dem BMU zur Erwägung zu überweisen und sie dem
    Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit Maßnahmen gefordert werden, die die
    Nutzung einer Tragetasche aus biologisch abbaubarem Material wirtschaftlicher
    gestalten,
    das
    und
    einer Kunststoff-Tragetasche,
    die Verwendung
    als
    Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde ebenfalls mehrheitlich
    abgelehnt.

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
245 Unterschriften
84 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern