Abfallwirtschaft - Verbot von Kunststofftüten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

719 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

719 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

08.06.2017, 07:01

Tobias Jepp

Abfallwirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

von
des Umweltschutzes ein Verbot
aus Gründen
fordert
Der Petent
petrochemischen Kunststoff-Tragetaschen oder eine Besteuerung in derjenigen
Höhe, dass diese Kunststoff-Tragetasche teurer und deren Verwendung somit
unwirtschaftlicher wird als die Nutzung einer Tragetasche aus biologisch
abbaubarem Material.

Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Vortrages wird auf den Akteninhalt Bezug
genommen.

Die öffentliche Petition wurde von 720 Mitzeichnern unterstützt. Zu ihr wurden im
Internet 18 gültige Diskussionsbeiträge abgegeben.

Der Petitionsausschuss
hat
zu
der Eingabe
eine Stellungnahme
des
Bundesministeriums
(BMU)
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
eingeholt. Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahme lässt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass vor Einführung der Verpackungsverordnung
(VerpackV) ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig
gewesen seien und nunmehr die W irtschaft erstmalig verpflichtet werde, die
Verantwortung für ihre Produkte wahrzunehmen. Dies bedeute, dass nunmehr auch
Hersteller die abfallwirtschaftliche Verantwortung für
ihre Erzeugnisse zu
übernehmen hätten, um möglichst abfallarme, d. h. langlebige, wiederverwertbare
und reparaturfreundliche Erzeugnisse auf den Markt zu bringen.

Der Petitionsausschuss weist
dass Kunststoff-
hin,
darauf
grundsätzlich
Tragetaschen sogenannte Serviceverpackungen im Sinne der VerpackV darstellen.
Da für Kunststoff-Tragetaschen in vollem Umfang die Rücknahme- und
Verwertungspflichten für Verkaufsverpackungen gelten, würde die Forderung des
Petenten nach einem Verbot oder einer Besteuerung dieser Tragetaschen gegen
das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit verstoßen. Der Petitionsausschuss stellt fest,
dass die Umsetzung der Forderungen des Petenten vor diesem Hintergrund EG-
rechtlich nicht zulässig ist und dem Anliegen daher nicht entsprochen werden kann.

Bezüglich der Frage nach Alternativen zur petrochemischen Kunststoff-Tragetasche
verweist der Petitionsausschuss auf eine Untersuchung des Umweltbundesamtes
(UBA). Hiernach
können
biologisch
abbaubare Kunststoffe
zwar
einer
Kompostierung zugeführt werden, jedoch muss zur Realisierung der ökologischen
und ökonomischen Vorteile des Bio-Recyclings gewährleistet sein, dass der
Kompost nicht mit herkömmlichen Kunststoffabfällen verschmutzt wird. Vor diesem
Hintergrund kompostieren die Betreiber ungern biologisch abbaubare Kunststoffe.
Auch Papiertragetaschen stellen keine echte Alternative dar, da diese aus reißfesten
Zellstofffasern bestehen und daher einer vorherigen chemischen Behandlung
bedürfen.

Weiterhin macht der Petitionsausschuss auf das Entsorgungssystem aufmerksam,
wonach Kunststoffverpackungen wie Einkaufstüten durch die "Gelbe Tonne"
oder den "Gelben Sack"
für ein gesondertes Recycling erfasst werden.
Kunststofffolien werden zu einem hohen Anteil werkstofflich verwertet und erzielen
bei der Sekundärrohstoffwirtschaft hohe Preise.
Im Übrigen können über den
Restmüll entsorgte Plastiktüten problemlos ohne zusätzliche Belastung der Luft
verbrannt werden.

Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die VerpackV dem
Grundprinzip folgt, Verpackungsabfälle in erster Linie zu vermeiden und der
W iederverwertung von Verpackungsabfällen einen Vorrang vor deren Beseitigung
einzuräumen.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
Sinne der Eingabe des Petenten tätig zu werden und empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen.

Der
der
die Petition
der Fraktionen DIE LINKE.,
abweichende Antrag
Bundesregierung dem BMU als Material zu überweisen und sie dem

Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit die Forderung nach einer Verminderung
des Plastikabfalls
betroffen
ist,
und
das Petitionsverfahren
im Übrigen
abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der abweichende Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Petition
der Bundesregierung dem BMU zur Erwägung zu überweisen und sie dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit Maßnahmen gefordert werden, die die
Nutzung einer Tragetasche aus biologisch abbaubarem Material wirtschaftlicher
gestalten,
das
und
einer Kunststoff-Tragetasche,
die Verwendung
als
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde ebenfalls mehrheitlich
abgelehnt.


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