Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Im Zeitalter schnell wechselnder Berufsbilder ist das starre Beamtenrecht anachronistisch und muss vollständig abgeschafft werden.
Der sukzessive Abbau der Stelle als Beamter bei Eintritt in die Rente soll nicht neu vergeben werden und auch für Neueintritte wird kein Beamtenstatus mehr vergeben. Der Status eines nicht kündbaren Verhältnisses wird per Übergang zum 01.01.2024 einem Arbeitsvertrag der freien Wirtschaft angepasst. Eine Kündigung nach Abmahnung ist hier ab diesem Zeitpunkt möglich. Ebenfalls entzogen werden soll Politikern der Status als Beamter.
Begründung
Die Gestaltung des deutschen Beamtenrechts sieht eine lebenslange, von keiner Seite auflösbare Dienstverpflichtung gegen lebenslange Versorgungszusage vor. Der Status eines nicht-kündbaren Arbeitsverhältnisses entspricht nicht mehr der heutigen Zeit und dem Gebot des Leistungsprinzips und führt zu einer Parallelwelt zu den übrigen Unternehmen und deren Arbeitnehmer.
Die Unterschiede zu der freien Wirtschaft werden immer größer und das Arbeitstempo sowie die Effizienz zwischen staatlichen Behörden und der freien Wirtschaft wächst stetig an.
Hier besonders die oftmals sehr langen Bearbeitungszeiten bei Anträgen sowie die fehlende Digitalisierung, welche auch aus einem fehlenden Leistungsanreiz im Vergleich zu einem „normalen Anstellungsverhältnis“, da das Arbeitsverhältnis im Beamtenstatus als unkündbar gilt. Eine derart lange Bearbeitungszeit und Aufgaben von sich weisen würden in einem Unternehmen der freien Wirtschaft recht schnell zur Insolvenz führen.
Wird hier ein Fehler begangen, erfolgt im Regelfall keine Kündigung, sondern reines „Stühle rücken“.
Dies ist insbesondere bei Straftaten sehr zweifelhaft anzusehen.
Zudem gibt es keinen Grund, dass weder das laufende Gehalt steuerbegünstigt abgerechnet wird, eine Einstufung in die private Krankenkasse erfolgt sowie die Altersversorgung von Beamten ein Mehrfaches der Rente normaler, hart arbeitender Bürger beträgt. Auch das muss abgeschafft werden. Höchstens in Funktionen, in denen die Staatsgewalt ausgeübt wird (Polizei, Zoll, Richter) könnte es Grund für eine höhere Loyalitätsverpflichtung und damit eine Sicherstellung der Versorgung geben. Die Versteuerung von Lohn+Gehalt soll als übliches steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt abgerechnet werden,.