Petition is addressed to:
Landtag Nordrhein-Westfalen
Schluss mit Ersterschließungsbeiträgen für jahrzehntealte Straßen!
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger werden völlig überraschend zur Kasse gebeten – für Straßen, die seit Jahrzehnten existieren. Diese Praxis ist ungerecht, sozial unverträglich und längst nicht mehr zeitgemäß.
Warum wir handeln müssen
Erschließungsbeiträge werden vielerorts erst Jahrzehnte nach dem Bau einer Straße erhoben – oft für Straßen aus den 1950er bis 1980er Jahren. Für die Betroffenen bedeutet das, plötzlich Forderungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich. Diese Beiträge sind für viele existenzbedrohend und treffen besonders Menschen, die seit Jahrzehnten in ihren Häusern leben oder inzwischen im Rentenalter sind.
Steigende Belastungen für Anwohner
Der Erneuerungsbedarf kommunaler Straßen ist stark gestiegen, ebenso wie die Kosten für Straßenbaumaßnahmen. Die Folge: Straßenausbaubeiträge werden zu einer immer größeren finanziellen Belastung, die Existenzen gefährden kann.
Gleichzeitig stehen Kommunen vor enormen Herausforderungen:
– Anpassung an den Klimawandel
– Verkehrswende
– Ausbau von Energie- und Wärmenetzen
– Barrierefreiheit
– demografischer Wandel
All diese Aufgaben betreffen die öffentliche Daseinsvorsorge – nicht die private Verantwortung einzelner Grundstückseigentümer. Die oft behaupteten „Wertsteigerungen der Grundstücke“ sind für selbstnutzende Eigentümer praktisch nicht spürbar.
Reason
Das rechtliche Problem
Der erstmalige Ausbau einer Anliegerstraße gilt als „Erschließung“ nach dem BauGB. Bis zu 90 % der Kosten dürfen auf die Anlieger umgelegt werden.
Der Haken: Die Fristen für die Beitragserhebung beginnen erst, wenn eine Straße formal als „erstmalig hergestellt“ gilt. Doch viele Straßen wurden nie offiziell als fertiggestellt erklärt. Schon kleinste Abweichungen vom ursprünglichen Bebauungsplan reichen aus, um diesen Status über Jahrzehnte hinauszuzögern.
Die Folge:
Beitragsbescheide können selbst dann noch zugestellt werden, wenn die tatsächliche Herstellung der Straße mehr als 40, 50 oder 60 Jahre zurückliegt – oft an Menschen, die damals noch gar nicht geboren waren.
Endgültige Fertigstellung – ein juristisches Rätsel
Für Bürgerinnen und Bürger ist kaum nachvollziehbar, ab wann eine Straße rechtlich „fertig“ und damit die Verjährung ausgelöst ist. Dadurch entsteht eine rechtliche Unsicherheit, die dem ursprünglichen Zweck des Ersterschließungsbeitrags völlig widerspricht.
Unsere Forderung
Wir fordern eine gesetzliche Neuregelung, die Gerechtigkeit schafft und existenzbedrohende Nachforderungen ein für alle Mal beendet.
Konkret:
- Klare, faire und zeitnahe Abrechnung von Erschließungsbeiträgen.
- Keine rückwirkenden Nachforderungen für jahrzehntealte Straßen.
- Verlässliche Fristen, wenn Straßen nicht zeitnah oder nicht vollständig fertiggestellt wurden.
- Transparente Informations- und Beratungspflichten durch die Kommunen.
Schluss mit Ersterschließungsbeiträgen für Straßen aus dem letzten Jahrhundert!
Um für Gerechtigkeit zu sorgen. Gemeinden erhalten Steuern für soetwas.