Abschaffung Erst-Erschließungsbeiträgen für jahrzehntealte Straßen!

Petition is addressed to
Landtag Nordrhein-Westfalen

1,932 Signatures

97 %
2,000 for collection target

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  1. Launched 09/12/2025
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Petition is addressed to: Landtag Nordrhein-Westfalen

Schluss mit Ersterschließungsbeiträgen für jahrzehntealte Straßen!
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger werden völlig überraschend zur Kasse gebeten – für Straßen, die seit Jahrzehnten existieren. Diese Praxis ist ungerecht, sozial unverträglich und längst nicht mehr zeitgemäß.

Warum wir handeln müssen
Erschließungsbeiträge werden vielerorts erst Jahrzehnte nach dem Bau einer Straße erhoben – oft für Straßen aus den 1950er bis 1980er Jahren. Für die Betroffenen bedeutet das, plötzlich Forderungen im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich. Diese Beiträge sind für viele existenzbedrohend und treffen besonders Menschen, die seit Jahrzehnten in ihren Häusern leben oder inzwischen im Rentenalter sind.

Steigende Belastungen für Anwohner
Der Erneuerungsbedarf kommunaler Straßen ist stark gestiegen, ebenso wie die Kosten für Straßenbaumaßnahmen. Die Folge: Straßenausbaubeiträge werden zu einer immer größeren finanziellen Belastung, die Existenzen gefährden kann.
Gleichzeitig stehen Kommunen vor enormen Herausforderungen:
– Anpassung an den Klimawandel
– Verkehrswende
– Ausbau von Energie- und Wärmenetzen
– Barrierefreiheit
– demografischer Wandel
All diese Aufgaben betreffen die öffentliche Daseinsvorsorge – nicht die private Verantwortung einzelner Grundstückseigentümer. Die oft behaupteten „Wertsteigerungen der Grundstücke“ sind für selbstnutzende Eigentümer praktisch nicht spürbar.

Reason

Das rechtliche Problem
Der erstmalige Ausbau einer Anliegerstraße gilt als „Erschließung“ nach dem BauGB. Bis zu 90 % der Kosten dürfen auf die Anlieger umgelegt werden.
Der Haken: Die Fristen für die Beitragserhebung beginnen erst, wenn eine Straße formal als „erstmalig hergestellt“ gilt. Doch viele Straßen wurden nie offiziell als fertiggestellt erklärt. Schon kleinste Abweichungen vom ursprünglichen Bebauungsplan reichen aus, um diesen Status über Jahrzehnte hinauszuzögern.

Die Folge:
Beitragsbescheide können selbst dann noch zugestellt werden, wenn die tatsächliche Herstellung der Straße mehr als 40, 50 oder 60 Jahre zurückliegt – oft an Menschen, die damals noch gar nicht geboren waren.

Endgültige Fertigstellung – ein juristisches Rätsel
Für Bürgerinnen und Bürger ist kaum nachvollziehbar, ab wann eine Straße rechtlich „fertig“ und damit die Verjährung ausgelöst ist. Dadurch entsteht eine rechtliche Unsicherheit, die dem ursprünglichen Zweck des Ersterschließungsbeitrags völlig widerspricht.

Unsere Forderung
Wir fordern eine gesetzliche Neuregelung, die Gerechtigkeit schafft und existenzbedrohende Nachforderungen ein für alle Mal beendet.

Konkret:

  • Klare, faire und zeitnahe Abrechnung von Erschließungsbeiträgen.
  • Keine rückwirkenden Nachforderungen für jahrzehntealte Straßen.
  • Verlässliche Fristen, wenn Straßen nicht zeitnah oder nicht vollständig fertiggestellt wurden.
  • Transparente Informations- und Beratungspflichten durch die Kommunen.

Schluss mit Ersterschließungsbeiträgen für Straßen aus dem letzten Jahrhundert!

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Petition details

Petition started: 12/09/2025
Collection ends: 06/08/2026
Region: North Rhine-Westphalia
Topic: Administration

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News

  • Liebe Unterstützer,

    Großartig! Wir haben unser nächstes Ziel (1001 Unterschriften) nach nicht einmal 3 Wochen erreicht!

    Was bedeuten 1.001 Stimmen für unsere Petition?

    1.001 Unterschriften zeigen, dass unser Anliegen über ein einzelnes persönliches Problem hinausgeht und eine größere Gruppe von Bürgern bewegt.

    1.001 Unterschriften können helfen, dieses Thema für regionale und überregionale Medien und Abgeordnete des Landtages interessanter zu machen.

    Was 1.001 Stimmen in jedem Fall bewirken, sie erhöhen den politischen Druck!

    Und das ist der Verdienst eines jeden Einzelnen von euch!

    Mittlerweile erreichen uns Rückmeldungen aus dem ganzen Land und speziell aus NRW. Dieses Problem der, aus unserer Sicht, ungerechtfertigten Gebührentreiberei für Jahrzehnte alte Straßen ist landesweite Praxis und betrifft nicht nur unsere Straßen.

    Euer Zuspruch motiviert uns weiter und deshalb erhöhen wir unser Sammelziel hier nochmal.

    Für uns alle bedeutet das natürlich weiterhin, dranbleiben und diese Petition weitertragen! Sprecht Menschen in eurer Umgebung an, bittet um Unterschriften und teilt diese Informationen wo es geht!

    In diesem Sinne; bleibt umtriebig und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
    https://www.openpetition.de/!jnzrg
  • Liebe Unterstützer,

    da wir unser erstes Ziel, 500 Unterschriften, innerhalb einer Woche erreicht haben, (große Freude, damit hätte ich nicht gerechnet) erhöhen wir unser Unterschriftenziel jetzt mal auf 1001;-)

    Da eine möglichst große Anzahl an Unterstützenden deutlich mehr bewegen kann, möchte ich euch hier nochmal bitten, die Petition weiterzutragen!
    Eventuell könnt ihr noch eure Partner, Kinder, Eltern, sonstige Verwandte und Freunde oder Bekannte, evtl. auch auf euren Social-Media-Kanälen (Insta, Facebook usw.), auf die Petition aufmerksam machen. Jede einzelne Stimme zählt, jede einzelne Stimme kann etwas bewirken!

    Auch möchte ich mich schonmal bei euch für euer Engagement bedanken, mehr als großartig!
    In diesem Sinne; bleibt umtriebig und ein schönes Weihnachtsfest!

Der Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. hält eine Beteiligung an der erstmaligen Erschließung grundsätzlich für gerechtfertigt, kritisiert jedoch scharf, dass Erschließungsbeiträge auch Jahrzehnte später noch erhoben werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hält eine zeitlich unbegrenzte Erhebung für unzulässig; das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht spätestens nach 30 Jahren Treuwidrigkeit. NRW braucht endlich eine gesetzliche Verjährungsregelung.

No CONTRA argument yet.

Why people sign

Um für Gerechtigkeit zu sorgen. Gemeinden erhalten Steuern für soetwas.

Gerechtigkeit

Ist zutreffend im Artikel formuliert

Straßen sind Sache der Gemeinde, nicht des Eigentümers.

Es gibt eine Verjährungsfrist für öffentlich-rechtliche Forderungen. Es gibt keinen Grund, warum Erst-Erschließungsbeiträge eine Ausnahme sein sollten.

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